Luxemburg setzt die AMLD6-Richtlinie um und bekämpft die Risiken von virtuellen IBANs

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In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Sven Clement (Piratenpartei) haben Finanzminister Gilles Roth (CSV) und Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) einen aktualisierten Fahrplan zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt.
Die EU-Richtlinie AMLD6 (2024/1640) soll schrittweise in luxemburgisches Recht umgesetzt werden: Artikel 74 bis Juli 2025, Artikel 11-15 bis Juli 2026 und Artikel 18 bis Juli 2029. Wie die Minister erläuterten, wurden jedoch einige der Bestimmungen bereits umgesetzt. Insbesondere wurde der Begriff des "berechtigten Interesses" in die Rechtsvorschriften über das Register der Begünstigten (RBE und RFT) wieder aufgenommen.
Eine Arbeitsgruppe des Justizministeriums arbeitet bereits gemeinsam mit dem Luxemburger Unternehmensregister an Änderungen des Gesetzes vom 13. Januar 2019, und in der zweiten Jahreshälfte 2025 soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Das Problem der virtuellen IBAN-Konten wird als eine aktuelle Bedrohung angesehen. Diese Konten werden für Betrugs- und Geldwäschesysteme verwendet. Der luxemburgische Finanznachrichtendienst (CRF) nimmt zusammen mit der CSSF an einer Arbeitsgruppe unter der Schirmherrschaft der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) teil, die im Mai 2024 einen ausführlichen Bericht veröffentlichte.
Dennoch räumt die CRF ein, dass es derzeit unmöglich ist, das Volumen verdächtiger Transaktionen mit virtuellen IBANs genau zu erfassen, da es kein standardisiertes Datenübermittlungsformat gibt und es schwierig ist, solche Konten - insbesondere im Ausland - zu identifizieren.
Das CRF kann keine zuverlässigen Daten über die Anzahl der Vorfälle mit virtuellen IBANs liefern, da die Informationen in nicht systematisierter Form eingehen (z. B. Excel-Tabellen) und es schwierig ist, Konten als virtuell zu klassifizieren. Es ist jedoch bekannt, dass regelmäßig Berichte über verdächtige Transaktionen von Instituten eingehen, die mit solchen Konten zu tun haben und meist Verdächtige außerhalb des Landes betreffen.
Die CRF beteiligt sich auch aktiv an internationalen Partnerschaften und Kampagnen zur Sensibilisierung von Fachleuten, die gesetzlich verpflichtet sind, Verdachtsfälle von Geldwäsche zu melden.
Obwohl die CSSF den Missbrauch der Marken der luxemburgischen Banken nicht direkt überwacht, veröffentlicht sie regelmäßig Warnungen vor Betrug und gefälschten Websites. Diese Praxis ist von der GAFI (Financial Action Task Force) anerkannt und dient als wichtiges Element der Präventionsarbeit: Gefälschte Websites werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und Informationen werden über offizielle Kanäle übermittelt.