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Eine neue Ära des Verbraucherschutzes beginnt in Luxemburg

Zuletzt aktualisiert
30.10.25
Judgement in Luxembourg

Getty Images

Am 30. Oktober 2025 verabschiedete die luxemburgische Abgeordnetenkammer einstimmig den Gesetzentwurf Nr. 7650, mit dem ein kollektiver Klagemechanismus im Bereich des Verbraucherrechts in das nationale Recht eingeführt wird. Dieser Schritt war ein Meilenstein für all diejenigen, die von Unternehmen ungerecht behandelt wurden, sich aber nicht allein wehren konnten.

Bei einer Sammelklage kann sich eine Gruppe von Verbrauchern, die denselben Rechtsverstoß erlitten haben, in einer einzigen Klage zusammenschließen. Statt mehrerer Einzelklagen gibt es also nur eine einzige, aber dafür umso mächtigere und wirksamere.

Das Verfahren der Sammelklage besteht aus drei Schritten:

Anspruchsberechtigung und Einleitung des Verfahrens

Die Klage wird von einer qualifizierten Organisation bei einem luxemburgischen Gericht eingereicht. Dabei sind die zugrundeliegenden Fälle, eine Beschreibung der betroffenen Verbraucher und die beantragten Maßnahmen (Kündigung, Entschädigung oder beides) anzugeben. Das Gericht prüft die Transparenz der Finanzierung und das Fehlen von Interessenkonflikten. Sobald die Klage für zulässig erklärt wird, werden die Informationen auf der Website der Direction de la protection des consommateurs (DPC) veröffentlicht.

Entschädigung für Schäden

Das Gericht stellt die Haftung des Unternehmens fest, bestimmt, welche Verbraucher von der Forderung betroffen sind und wie die Entschädigung erfolgen soll. Ein Insolvenzverwalter wird ernannt und nimmt Anträge auf Beitritt (oder Rücktritt) zum Verfahren entgegen. Die Verbraucher können der Gruppe beitreten (Opt-in) oder aus ihr austreten (Opt-out). Es dauert zwischen 2 und 6 Monaten, einen Antrag zu stellen. Alle Anträge sind zu begründen und zu dokumentieren. Einsprüche werden vom Gericht behandelt.

Verwirklichung der Entschädigung

Das Unternehmen ist verpflichtet, jedes einzelne Opfer zu entschädigen. Die Einhaltung wird vom Liquidator überwacht, der dem Gericht Bericht erstattet. Nach Abschluss des Verfahrens wird ein Abschlussbericht erstellt.

Die Parteien können Streitigkeiten auch gütlich beilegen, indem sie eine Mediationsvereinbarung abschließen, die vom Gericht genehmigt wird. Sie ist ebenfalls veröffentlichungspflichtig und gewährleistet, dass alle Verfahrensrechte der Parteien gewahrt bleiben.

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Zuletzt aktualisiert
30.10.25

Fotos aus diesen Quellen: Getty Images

Autoren: Alex Mort