Entschädigung für pflegende Angehörige in Luxemburg wird trotz Inflation nicht erhöht

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Die Ministerin für Gesundheit und sozialen Schutz, Martine Deprez, hat eine detaillierte Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Mars Di Bartolomeo, Liz Braz und Claire Delcourt zur Situation der häuslichen Pflegekräfte - der so genannten aidants proches - gegeben.
Seit 1999 ist die Geldleistung, die anstelle von Pflegediensten erbracht wird, nicht mehr indexiert und gilt weder als Gehalt noch als Einkommensersatz, sondern ist eine Entschädigung, die an einen Leistungsempfänger der Pflegeversicherung gezahlt wird, der die häusliche Pflege mit Hilfe eines Angehörigen organisiert. Dieser Betrag unterliegt nicht den Sozialversicherungs- und Steuerabgaben. Das Gesetz sieht auch keine automatische Anpassung des Entschädigungsbetrags an die Inflation vor, was Anlass zur Kritik gegeben hat.
Gibt der aidant proche jedoch seine berufliche Tätigkeit auf, übernimmt die Pflegeversicherung die Rentenbeiträge, die auf der Grundlage des Mindestlohns eines ungelernten Arbeiters berechnet werden. Dadurch wird der Verlust von Rentenansprüchen teilweise ausgeglichen.
Dennoch entscheiden sich immer weniger Familien ausschließlich für die häusliche Pflege. Im Jahr 2023 werden nur 7 % der älteren Angehörigen ausschließlich von aidant proche betreut (gegenüber 10,8 % im Jahr 2021). Die Mehrheit - 61,3 % - kombiniert familiäre und professionelle Dienste, während 31,7 % ausschließlich auf die Pflege durch Dienste angewiesen sind.
Einem Bericht der AEC (Administration d'évaluation et de contrôle) zufolge waren im Jahr 2023 3.218 Personen offiziell als aidants proches registriert:
- 45,4 Prozent von ihnen sind Rentner
- 35,8 Prozent sind erwerbstätig
- 18,2 Prozent - arbeitslos
Daten darüber, wie viele Menschen ihre Arbeit aufgeben, um zu pflegen, werden jedoch nicht offiziell erfasst. Es ist lediglich bekannt, dass 9 % der pflegenden Angehörigen ein hohes Maß an Abhängigkeit aufweisen (20 oder mehr Stunden pro Woche).
Die Abgeordneten schlugen vor, dass die Pflege von Angehörigen als vollwertige Tätigkeit mit angemessener Entschädigung angesehen werden sollte, insbesondere im Zusammenhang mit einer alternden Bevölkerung. Die Ministerin räumte ein, dass dieses Thema einen umfassenden Ansatz erfordert und Teil des Programms der Koalitionsvereinbarung ist - die Unterstützung älterer Menschen zu Hause wird eine Priorität sein.