In Luxemburg gibt es keine genaue Höhe der Strafe für verspätete Steuererklärungen
Nach dem Haushaltsgesetz vom 23. Dezember 2022 endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen am 31. Dezember des Jahres, das auf den Steuerzeitraum folgt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist drohen den Steuerpflichtigen Sanktionen, einschließlich Geldstrafen und Bußgelder. Die Höhe der Strafe wird jedoch im Einzelfall auf der Grundlage der jeweiligen Umstände festgelegt.
Die Steuerprüfer müssen eine Reihe von Faktoren berücksichtigen, wie z. B. die Schwere des Verstoßes, die Wiederholung des Verstoßes, die finanzielle Situation des Steuerpflichtigen und seine Absicht. Das Gesetz schreibt vor, dass solche Entscheidungen auf den Grundsätzen der Fairness und Angemessenheit beruhen müssen, wie in § 2 des Steueranpassungsgesetzes festgelegt. Es sieht auch die Möglichkeit vor, die Strafen zu reduzieren oder zu streichen, wenn die verspätete Abgabe der Steuererklärung als gerechtfertigt angesehen wird.
Der Höchstbetrag der Strafen ist gesetzlich begrenzt, so dass willkürliche Strafen ausgeschlossen sind. Die Steuerzahler haben das Recht, gegen Entscheidungen der Steueraufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde wird zunächst beim Direktor der Steuerbehörde eingereicht, und bei Uneinigkeit mit dessen Entscheidung - beim Verwaltungsgericht.