facebook
Luxtoday
Source: Behnam Norouzi
Steuern

Steuern in Luxemburg im Jahr 2025: Änderungen, Gesetze

Ein Überblick über die aktuellen Steuern in Luxemburg, ein kurzer Leitfaden für das luxemburgische Steuersystem. Die wichtigsten Steuern für Privatpersonen und Unternehmen werden erklärt, und Sie erhalten weitere Informationen über Steuersätze, Merkmale und Berechnungsformeln.

Zuletzt aktualisiert
29.01.25

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über die aktuellen Steuersätze in Luxemburg. Dazu gehören Einzelheiten über die Steuersätze, ihre Berechnung, die Zahlungsmodalitäten, die Fälligkeitstermine und die steuerzahlende Bevölkerung im Großherzogtum.

Überblick über die luxemburgischen Steuern im Jahr 2025

Das luxemburgische Steuersystem ist recht komplex, aber das Großherzogtum bietet den Steuerzahlern attraktive Steueranreize und niedrige, in einigen Fällen sogar Nullsätze. Dies ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten luxemburgischen Steuern für Privatpersonen und Unternehmen unter Berücksichtigung der jüngsten Änderungen, den wir gerne mit unseren Lesern teilen möchten.

Luxemburg
Taхes
Buchhaltung
Ist Luxemburg immer noch ein Steuerparadies?
Artikel lesen

Persönliche Steuern

Dies sind Steuern, die von Privatpersonen gezahlt werden. Jeder, der in Luxemburg eine Arbeit annimmt, sollte sich darauf einstellen, dass ein Teil des Einkommens für die Zahlung der obligatorischen Steuern verwendet wird.

Einkommensteuer

In Luxemburg ist jeder, der ein Einkommen bezieht, einkommensteuerpflichtig: Gehalt, Kapitalerträge, Mieteinnahmen usw. Die Berechnung der Einkommenssteuer kann sehr kompliziert sein, vor allem für diejenigen, die erst seit kurzem im Land sind. Es gibt einen progressiven Tarif, das heißt, je höher das Einkommen, desto mehr Steuern müssen Sie zahlen.

Progressive Steuertabelle mit Angabe der Steuerklassen Luxemburg
Von (Euro)Till(euro)SteuersatzZusätzliche Gebühr für den BeschäftigungsfondsEffektiver Steuersatz
013,2300%7%0%
13,23015,4358%7%8,56%
15,43517,6409%7%9,63%
17,64019,84510%7%10,70%
19,84522,05011%7%11,77%
22,05024,25512%7%12.84%
24,25526,55014%7%14,98%
26,55028,84516%7%17.12%
28,84531,14018%7%19,26%
31,14033,43520%7%21.40%
33,43535,73022%7%23,54%
35,73038,02524%7%25,68%
38,02540,32026%7%27,82%
40,32042,61528%7%29,96%
42,61544,91030%7%32.10%
44,91047,20532%7%34,24%
47,20549,50034%7%36,38%
49,50051,79536%7%38,52%
51,79554,09038%7%40,66%
54,090117,45039%7%41,73%
117,450176,16040%7%42.80%
176,160234.870 41%7%44,69%
Über 234.87042%7%45.78%

Der Einkommenssteuersatz ist ebenfalls unterschiedlich, je nachdem, zu welcher Klasse der Steuerpflichtige gehört. Es gibt drei Klassen: 1, 1a und 2, sie hängen direkt vom Familienstand der Person ab:

  • Klasse 1 für Alleinstehende.
  • Klasse 2 für Verheiratete sowie für Lebenspartner (unter bestimmten Bedingungen).
  • Klasse 1a für Alleinstehende mit Kindern sowie für alleinstehende Steuerpflichtige, die am 1. Januar des Steuerjahres 65 Jahre alt waren.
Luxemburg
Taхes
Buchhaltung
Wie Sie Ihre Steuerklasse in Luxemburg bestimmen
Artikel lesen

Ist eine Person erwerbstätig, zieht der Arbeitgeber die Einkommensteuer zum entsprechenden Satz vom Lohn ab. Es obliegt dem Arbeitnehmer, jährlich bis zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eine Steuererklärung abzugeben. Die Einkommenssteuer ist eine der wichtigsten Steuern des Staates, da sie der Regierung die notwendigen Mittel zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Infrastruktur zur Verfügung stellt.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge zum Sozialversicherungssystem zu leisten. Die Arbeitgeber übermitteln dem Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) Informationen über die Löhne ihrer Mitarbeiter, und das CCSS berechnet die zu zahlende Gesamtsteuer. Dieser Betrag umfasst den Arbeitnehmeranteil und den Arbeitgeberanteil. Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer werden von ihrem Lohn abgezogen.

Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Art der VersicherungAnteil der Mitarbeiter, %Anteil des Arbeitgebers, %
KrankenkasseGeldleistungen: 0,25% Sachleistungen: 2,80 %Geldleistungen: 0,25% Sachleistungen: 2,80 %
Rentenversicherung8%8%
Langzeitpflegeversicherung1,4%-
Unfallversicherung-0,75%
Gesundheit am Arbeitsplatz (STM)-0.14%
Versicherung auf Gegenseitigkeit -hängt von der Beitragsklasse ab, zu der das Unternehmen gehört

Förderfähig für die Steuern in Luxemburg

  • der Arbeitgeber, der die Sozialversicherungsbeiträge an die CCSS abführen muss;
  • ggf. vom Arbeitgeber ernannte Lohnbuchhalter (Treuhänder usw.).
Ein Vertrag ist obligatorisch

Damit die Sozialversicherungsbeiträge berechnet und abgeführt werden können, muss ein Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Jeder, der in Luxemburg wohnt oder arbeitet, muss sich bei der CCSS anmelden und eine Sozialversicherungskarte erhalten, um Beiträge zahlen zu können.

Erbschafts-, Nachlass- und Schenkungssteuer

Erbschafts-, Nachlass- und Schenkungssteuern sind ebenfalls indirekte Steuern, die von der Administration de l'Enregistrement et des Domaines erhoben werden. Die Erbschaftssteuer wird auf das gesamte Vermögen erhoben, das ein in Luxemburg ansässiger Erbe zum Zeitpunkt seines Todes hinterlässt, mit Ausnahme von Vermögen im Ausland. Wenn der Erbe im Großherzogtum lebt und arbeitet, ist er zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Die Steuersätze, die zwischen 0 % und 48 % liegen, werden für jeden Begünstigten gesondert berechnet und richten sich nach dem Anteil an der Erbschaft und dem Grad der Verwandtschaft mit dem Verstorbenen.

Der Steuersatz für Schenkungen hängt auch vom Grad der Verwandtschaft zwischen Schenker und Beschenktem ab und liegt zwischen 1,8 und 14,4 %. Auf Schenkungen von Immobilien kann eine zusätzliche Übertragungssteuer von 1 % erhoben werden.

Die Grundsteuer wird von den Gemeinden in Luxemburg erhoben. Sie wird nach einer speziellen Formel berechnet: Bemessungsgrundlage x Gemeindesatz

Die Steuerbemessungsgrundlage entspricht dem Einheitswert, der von der Abteilung für Immobilienbewertung der Steuerbehörden zugewiesen wird, multipliziert mit dem Steuersatz von 0,7 bis 1 %.

Der Gemeindesteuersatz wird jährlich von den Gemeinden festgelegt, seine Höhe schwankt zwischen 200 % und 400 %.

Jeder, der in Luxemburg leben möchte, ist für die Zahlung von Steuern verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldstrafen geahndet.

Luxemburg
Steuern
Buchhaltung
Luxemburgische Einkommensteuer 2024: Tarife und Vorschriften
Artikel lesen

Unternehmenssteuern in Luxemburg

Da Luxemburg im Zentrum der EU liegt, haben viele Unternehmen dort eine Niederlassung. Die Tätigkeit von Unternehmen in Luxemburg unterliegt auch verschiedenen Steuern. Schauen wir uns die bekanntesten davon an.

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer ist eine Steuer, die auf die von Unternehmen im Laufe des Geschäftsjahres erwirtschafteten Gewinne erhoben wird. Ein Unternehmen zahlt Körperschaftssteuer auf seinen Nettogewinn abzüglich der zulässigen Betriebsausgaben. So können Sie zum Beispiel neben den Standardausgaben wie Löhnen, Ausrüstung und Bürokosten auch die Kosten für Geschenke oder Spenden sowie steuerliche Verluste aus früheren Jahren absetzen.

Ansässige Unternehmen müssen auf alle ihre Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte, Körperschaftssteuer zahlen. Ausländische Einkünfte können von der Steuer befreit sein, wenn:

  • die Einkünfte wurden in einem Land erzielt, mit dem Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat;
  • das Unternehmen hat eine ständige Niederlassung in diesem Land.

Der Steuersatz wird durch das Einkommen des Unternehmens beeinflusst.

Körperschaftssteuersätze in Abhängigkeit vom Einkommen des Unternehmens
GewinnRate
Für Gewinne bis zu 175.000 €15%
Für Gewinne zwischen 175.000 € und 200.001 €26.250 € + 31% der Bemessungsgrundlage über 175.000 €
Für Gewinne über €200.00117%

Im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern ist der Körperschaftssteuersatz in Luxemburg recht niedrig. Zum Vergleich finden Sie hier eine weitere Tabelle.

LandSteuersatz
Luxemburg 15-17% (ohne Solidarität und Gewerbesteuer)
Deutschland15,825%
Frankreich25%
Belgien 25%
Die Niederlande 25,8%

Wer kann die Steuer in Anspruch nehmen?

  • Einmann-Aktiengesellschaften (SA) oder Aktiengesellschaften mit bis zu 100 Gesellschaftern;
  • simplified shareholder companies (vereinfachte Aktiengesellschaft - SAS);
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (société en commandite par actions - SECA oder SCA) mit mindestens 2 Gesellschaftern, einem Kommanditisten und einem Komplementär;
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem Gesellschafter (société à responsabilité limitée - SARL) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit mehreren Gesellschaftern;
  • simplified limited liability companies (vereinfachte Gesellschaften mit beschränkter Haftung);
  • Europäische Einpersonengesellschaften (Société Européenne - SE) oder europäische Gesellschaften mit mehreren Partnern.

Der Körperschaftsteuersatz wird direkt von zwei anderen Steuern beeinflusst: dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 7 % und der Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist. In Luxemburg-Stadt beträgt der Satz beispielsweise 6,75 %. Ab dem Steuerjahr 2025 beträgt der effektive kombinierte Körperschaftsteuersatz (d.h. Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) für Luxemburg-Stadt 23,87%.

Luxemburg
Steuern
Buchhaltung
Körperschaftsteuer Luxemburg
Artikel lesen

Netto-Vermögenssteuer

Es handelt sich um eine der wichtigsten Steuern im Großherzogtum, die jährlich erhebliche Summen in den Staatshaushalt einbringt. In Luxemburg wird sie auf den Gesamtwert des Vermögens sogenannter "undurchsichtiger Körperschaften" gezahlt, d.h. Unternehmen, die absichtlich so gegründet wurden, dass ihre Aktivitäten, ihr Eigentum und ihre Transaktionen schwer zu ermitteln sind.

Seit 2006 müssen die folgenden Arten von Unternehmen eine Vermögenssteuer zahlen:

  • Aktiengesellschaften,
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (SECA),
  • Europäische Gesellschaften (SE),
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SARL).

Die Steuer wird nach der folgenden Formel berechnet: Netto-Vermögenssteuer = Bemessungsgrundlage x Steuersatz

Der Steuersatz hängt von der Höhe des Vermögens ab:

  • 0,5 % bei einem Nettovermögen von bis zu 500 Millionen Euro;
  • 0,05 % für das diesen Betrag übersteigende Nettovermögen.
Mindest-Nettovermögenssteuer

Für Unternehmen mit gebietsansässigem Kapital wird eine Mindestnettovermögenssteuer erhoben. Ihre Höhe hängt vom Gesamtbruttovermögen des Unternehmens ab. Es gibt 7 Stufen der Mindeststeuer im Land: von 535 Euro für Unternehmen mit einem Gesamtbruttovermögen bis zu 350.000 Euro und bis zu 32.100 Euro für Unternehmen mit einem Vermögen über 30.000.000 Euro. Ausführliche Informationen über die Unternehmenssteuern im Großherzogtum finden Sie in den folgenden Artikeln.

Körperschaftsteuer Luxemburg
Ein umfassender Leitfaden zur Nettovermögenssteuer in Luxemburg

Mehrwertsteuer und indirekte Steuern

Jedes Unternehmen, das im Großherzogtum geschäftlich tätig ist, muss die Mehrwertsteuer (MwSt.) entrichten. Dabei handelt es sich um die so genannte indirekte Steuer, die auf die zusätzlichen Kosten einer Dienstleistung oder eines Produkts erhoben wird, die bei der Herstellung oder dem Verkauf entstehen. Der Basissatz der Mehrwertsteuer in Luxemburg beträgt 17 %.

Alle natürlichen oder juristischen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sind zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet. Die Steuer wird unabhängig von den Ergebnissen dieser Tätigkeit gezahlt. Nicht mehrwertsteuerpflichtig sind Personen, die Waren oder Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch erwerben, der nicht mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängt. In den meisten Fällen handelt es sich um Privatpersonen.

Basis-Mehrwertsteuersatz

Der grundlegende Mehrwertsteuersatz in Luxemburg ist einer der niedrigsten in Europa. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt er 19 %, in Frankreich 20 % und in den Niederlanden 21 %.

Luxemburg
Steuern
MEHRWERTSTEUER
Wie man die Mehrwertsteuer in Luxemburg zahlt
Artikel lesen

Neben dem Grundsteuersatz gibt es in Luxemburg drei Arten von ermäßigten Steuersätzen für bestimmte Produkte.

NameRate
Standardtarif mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Vorgänge17%
Zwischensatz: bestimmte Arten von Wein, bestimmte Arten von Brennstoffen und Energie, Werbebroschüren, Verwaltung und Verwahrung von Kreditbürgschaften14%
Erster ermäßigter Satz: bestimmte Arten von Energie (Gas und Strom), Pflanzen, Fahrrad-, Schuh- und Lederwarenreparaturen, Reinigungs- und Friseurdienstleistungen8%
Zweiter ermäßigter Satz: Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen, Arzneimittel, Kinderbekleidung und -schuhe, Restaurantdienstleistungen, Personenbeförderungsleistungen, kulturelle Veranstaltungen.3%

Obwohl die Mehrwertsteuer obligatorisch ist, gibt es einige Ausnahmen, die es Ihnen ermöglichen, die Zahlung der Mehrwertsteuer zu vermeiden. So können beispielsweise kleine Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 50.000 Euro für eine nationale Mehrwertsteuerbefreiung optieren. Diese Regelung befreit von der Zahlung der Mehrwertsteuer auf dem Inlandsmarkt, schließt aber die Rückerstattung des vom Unternehmen beim Kauf gezahlten Steuerbetrags aus. Darüber hinaus zahlen Unternehmen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, einen besonderen Pauschalsteuersatz.

Grundsteuern

Jede Gemeinde legt die Grundsteuersätze unabhängig fest. Die Grundsteuersätze in Luxemburg können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Die steuerpflichtigen Immobilien im Großherzogtum sind in zwei Kategorien unterteilt: A und B. Die meisten Immobilienarten fallen in die Kategorie B und umfassen 6 Immobilienklassen:

  • Geschäftshäuser;
  • gemischt genutzte Gebäude;
  • Gebäude mit anderer Nutzung;
  • Wohngebäude und Mehrfamilienhäuser;
  • unbebaute Grundstücke, mit Ausnahme von Wohngrundstücken;
  • Wohnbauland.

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Katastereinkommens der Immobilie und des Steuersatzes der jeweiligen Gemeinde berechnet. Die Steuersätze können auf den Websites der Gemeinden eingesehen werden.

Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die an der Quelle des Einkommens einbehalten wird, z. B. von Löhnen unabhängiger Unternehmer, Lizenzgebühren, Dividenden oder Zinsen, bevor der Empfänger das Einkommen erhält. In Luxemburg werden im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern Quellensteuern nur von Dividenden und Zinsen einbehalten. Darüber hinaus ist der Steuersatz hier einer der niedrigsten in Europa.

Der Standard-Quellensteuersatz

Die Sätze betragen 15 % für Dividenden und 20 % für Zinsen.

Nichtansässige müssen nur dann den vollen Steuersatz zahlen, wenn zwischen ihrem Wohnsitzland und Luxemburg kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Wird ein solches Abkommen geschlossen, gilt je nach Wohnsitzland des Steuerpflichtigen ein ermäßigter Satz von 5 % bis 15 %.

Luxemburg
Steuern
Leitfaden
Wie wird die Quellensteuer gezahlt?
Artikel lesen

In diesem Artikel haben wir versucht, kurz Informationen über die wichtigsten Steuern in Luxemburg zu geben. Um das Steuersystem jedoch vollständig zu verstehen, müssen Sie mehr Informationen darüber lesen. Eine weitere Möglichkeit ist die Inanspruchnahme der Dienste von professionellen Beratern, die Ihnen helfen können.

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche persönlichen Steuern gibt es in Luxemburg?

Was ist die Vermögenssteuer?

Wie hoch ist der grundlegende Mehrwertsteuersatz im Großherzogtum?

Feedback senden
War dieser Artikel hilfreich?
Sehr hilfreich!
Informativ!
Ich habe es nicht verstanden
Dieser Artikel ist veraltet