Was gibt es Neues bei der luxemburgischen Sozialhilfe im Jahr 2025?
Seit dem Jahreswechsel hat die luxemburgische Regierung mehrere wichtige Neuerungen bei den Sozialleistungen und Renten eingeführt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Lebensbedingungen der Bevölkerung vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und einer zunehmenden Inflation zu verbessern.
Der Mindestlohn für ungelernte Arbeiter beträgt nun 2.637,79 € und für qualifizierte Arbeiter 3.165,35 €. Damit bleibt Luxemburg führend bei den Mindestlöhnen in den europäischen Ländern. Die nächste Erhöhung wird für das Frühjahr 2025 erwartet.
Die Mindestrente bei Vollzeitbeschäftigung darf nicht unter 2.293,55 € liegen. Zum ersten Mal wird ein "13. Monat" zum Grundrenteneinkommen hinzugezählt, der mindestens 81,65 € monatlich beträgt, was besonders für ältere Bürger mit geringem Einkommen wichtig ist.
Die monatliche Kinderzulage wurde auf 299,86 € für jedes Kind erhöht. Darüber hinaus gibt es weitere Zulagen:
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren - +22,67 €,
- für Kinder über 12 Jahre - +56,57 €.
Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Belastung der Familien verringern, insbesondere derjenigen, die mit höheren Kosten für Schulbildung und Kindererziehung konfrontiert sind.
Die soziale Einkommensunterstützung (REVIS) für eine alleinstehende Person beträgt jetzt 1.849,29 €. Der Betrag variiert je nach der Zusammensetzung der Familie und dem Vorhandensein von Kindern.
Schwerbehinderte Menschen erhalten eine monatliche Beihilfe von 1.850,71 €. Sie haben auch Anspruch auf eine Entschädigung für bestimmte Dienstleistungen und Kosten.
Der Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten blieb bei 1.817 € und der Energiebonus bei 300 € bzw. 600 €, je nach den Lebensumständen der Familie. Diese Zahlungen wurden eingeführt, um den Anstieg der Versorgungs- und Energietarife auszugleichen.
Diese Änderungen waren eine Reaktion auf den anhaltenden Inflationsdruck und die steigenden Preise für wichtige Güter. Insbesondere die Rentenzuschläge und das erweiterte Kindergeld tragen dazu bei, dass die Budgets von Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen tragfähig bleiben.
Ausführliche Informationen zu allen Sozialleistungen sind auf der IGSS-Website zu finden, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit den Bedingungen im Detail vertraut machen und gegebenenfalls Unterstützung beantragen können.