Luxemburg schränkt Luftraum für Drohnen ein

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Die luxemburgische Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DAC) hat die Einrichtung eines neuen geografischen Sperrgebiets für Drohnen - EL-UAS-S19 - angekündigt. Ab dem 29. Juli 2025 sind Drohnenflüge in diesem Gebiet ohne vorherige schriftliche Genehmigung verboten. Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen die Betreiber mindestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Flugtermin einen Antrag stellen.
Die Zone ist auf eine Höhe von 120 Metern über dem Boden begrenzt und umfasst ein bestimmtes, durch GPS-Koordinaten abgegrenztes Gebiet. Sie befindet sich im Südosten Luxemburgs, in einem Gebiet, in dem schon früher erhöhte Sicherheitsmaßnahmen beobachtet wurden. Formal sind die Grenzen der Zone auf die nächste Sekunde des Breiten- und Längengrads genau festgelegt.
Die Gründe für das Verbot werden nicht öffentlich genannt, aber solche Maßnahmen stehen oft im Zusammenhang mit dem Schutz strategischer Einrichtungen, der öffentlichen Sicherheit oder sensibler Ereignisse. Die Einführung einer dauerhaften Zone ist eine seltene Entscheidung, die die langfristige Bedeutung eines Ortes für die Luftfahrtkontrollbehörden zeigt.
Personen, die eine Fluggenehmigung erhalten möchten, sollten diese direkt bei der DAC beantragen und dabei die formalen Fristen genau einhalten. Verstöße gegen die Luftraumregelung können verwaltungs- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.