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Luxtoday

EU bereitet umfassende Reform der Luftverkehrsvorschriften vor

Zuletzt aktualisiert
06.06.25
Flight rules updates in Luxembourg and EU

Ross Parmly, Unsplash

Am 5. Juni 2025 fand in Luxemburg ein wichtiger Schritt für Millionen von europäischen Flugpassagieren statt: Die EU-Verkehrsminister einigten sich auf eine umfassende Reform der Regelungen für Fluggastrechte im Luftverkehr. Der Prozess, der bereits 2013 begann, findet nun politische Zustimmung und könnte zu einem der wichtigsten Verbraucherrechtsakte der letzten Jahre werden.

Der Kern der Reform ist die Ausweitung und Klärung der Fahrgastrechte: Insgesamt sind 30 neue oder aktualisierte Bestimmungen vorgesehen, um die Servicequalität, die Transparenz und die Schutzmechanismen bei Störungen zu verbessern.

Eine der am meisten erwarteten Maßnahmen war das offizielle Verbot der "No-Show"-Praxis, d. h. der Annullierung eines Rückflugtickets, wenn der Fluggast den Hinflug nicht genutzt hat. Diese Praxis ist stark kritisiert worden und wird nun in allen EU-Ländern verboten.

Eine der wichtigsten Neuerungen waren klar definierte Schwellenwerte für den Verspätungsausgleich:

  • 300 EUR bei Verspätungen von 4 Stunden oder mehr - bei Flügen von weniger als 3.500 km;
  • 500 Euro bei Verspätungen von 6 Stunden oder mehr bei längeren Flügen.

Diese Vorschriften sind zwar strenger als die derzeitige informelle Praxis (250 € für 3 Stunden), werden aber in verbindlichen Rechtsvorschriften verankert, wodurch die Rechtsunsicherheit beseitigt wird.

Außerdem wird der automatische Erstattungsmechanismus die Einreichung von Beschwerden erleichtern und die Erstattungen beschleunigen.

Besonderes Augenmerk wird auf die Verbesserung der Bedingungen für Menschen mit Behinderungen und anderen besonderen Bedürfnissen gelegt. Ziel ist es, den Luftverkehr zugänglicher und integrativer zu machen.

Luxemburg unterstützte die Initiative, äußerte sich aber besorgt über die möglichen Auswirkungen auf regionale Fluggesellschaften. Die Minister betonen, dass zu strenge Vorschriften zu einer Verringerung der Flugfrequenzen führen könnten, insbesondere in kleinen Ländern und auf Strecken mit geringen Margen.

Gleichzeitig wies das Land auf die positiven Erfahrungen mit dem nationalen Beschwerdesystem hin, bei dem sich die Fluggäste unter Umgehung komplexer internationaler Mechanismen direkt an die Verbraucherschutzbehörde wenden können. Dies ermöglicht eine rasche Beilegung von Streitigkeiten, was in einer Reihe anderer Länder nicht der Fall ist.

Die jetzige Vereinbarung ist nur die erste Phase. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament stehen noch aus. Luxemburg hat zugesagt, sich aktiv an der Fertigstellung des Textes zu beteiligen, insbesondere bei den Fragen der Entschädigung und der Regulierung verpasster Anschlüsse.

Wenn das Dokument in seiner Gesamtheit angenommen wird, wird es nicht nur den Verbraucherschutz stärken, sondern auch weltweit einen neuen Standard setzen und das Image der EU als eine Region mit einem der höchsten Niveaus an Fluggastrechten prägen.

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Zuletzt aktualisiert
06.06.25

Fotos aus diesen Quellen: Ross Parmly, Unsplash

Autoren: Alex Mort

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