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Steuern

Die Mehrwertsteuer in Luxemburg im Jahr 2025

Wie in vielen Ländern gibt es auch in Luxemburg eine Mehrwertsteuer. Welche Mehrwertsteuervorschriften gibt es und für wen gelten sie? Für welche Produkte und Dienstleistungen ist die Mehrwertsteuer zu entrichten und gibt es Produkte und Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer? Ist es möglich, den Steuersatz zu senken? Wie kann ich eine Erklärung für eine Rückerstattung abgeben? Das Gesetz wird am 1. Januar 2025 aktualisiert.

Zuletzt aktualisiert
09.01.25

Wer in Luxemburg geschäftlich tätig ist, sollte darauf vorbereitet sein, Steuern zu zahlen. In diesem Artikel werden wir über eine der bekanntesten Steuern, die Mehrwertsteuer in Luxemburg, sprechen und darüber, wer sie wann zahlen muss, über die Basissätze und Ausnahmen.

Was ist die Mehrwertsteuer in Luxemburg?

Mit seinem hohen wirtschaftlichen Entwicklungsstand und seinem günstigen Geschäftsklima ist Luxemburg seit langem ein Zentrum für internationale Unternehmen. Als Mitglied der Europäischen Union folgt das Großherzogtum der EU-Mehrwertsteuerstruktur, die einige gemeinsame Bestimmungen und Regeln für alle Mitgliedsstaaten der Union enthält. Es gibt jedoch einige einzigartige Aspekte der Mehrwertsteuer in Luxemburg.

Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Luxemburg 

Mehrwertsteuer - Mehrwertsteuer, eine indirekte Steuer, die auf den zusätzlichen Wert einer Dienstleistung oder eines Produkts erhoben wird, der bei der Herstellung oder dem Verkauf entsteht. Der Basissatz in Luxemburg beträgt 17%.

Mehrwertsteuer: die wichtigste Steuerquelle für den Staatshaushalt

  • Mit der Mehrwertsteuer lässt sich das Risiko der Steuerhinterziehung minimieren.
  • Alle juristischen oder natürlichen Personen, die regelmäßig und selbständig Umsätze im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit tätigen, sind zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet. Die Mehrwertsteuer wird unabhängig von den Zwecken und Ergebnissen dieser Tätigkeit gezahlt. Der Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer umfasst die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb des Landes, den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren und die Einfuhr von Waren aus Ländern, die nicht Mitglied der EU sind.
  • MwSt.-pflichtige Personen erheben von ihren Kunden eine Steuer, die sich nach dem Preis der verkauften Gegenstände und/oder erbrachten Dienstleistungen richtet.
  • Personen, die Waren oder Dienstleistungen für eine Verwendung erwerben, die nicht mit einer unternehmerischen Tätigkeit verbunden ist, sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Privatpersonen.

Jüngste Aktualisierungen zur Mehrwertsteuer in Luxemburg

Am 26. Juni 2024 hat die luxemburgische Regierung das Mehrwertsteuergesetz Nr. 8406 verabschiedet. Damit werden einige Änderungen an den luxemburgischen Mehrwertsteuervorschriften vorgenommen.  Es werden wichtige Änderungen für kleine Unternehmen, virtuelle Veranstaltungen und den Kunstsektor eingeführt. Das Gesetz wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Mehrwertsteuer-Sonderregelung für kleine Unternehmen

Vor der Verabschiedung des Gesetzes waren Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz ohne Steuern von höchstens 35.000 Euro von der Mehrwertsteuer befreit. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Schwellenwert auf 50.000 Euro angehoben. Nach dem Gesetzentwurf können Unternehmen weiterhin von der Steuer befreit bleiben, wenn der Schwellenwert um nicht mehr als 10 % überschritten wird.

Außerdem sind Kleinunternehmen nun von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie grenzüberschreitende Tätigkeiten ausüben, sofern diese Tätigkeiten in den EU-Mitgliedstaaten ausgeübt werden und der Umsatz des Steuerpflichtigen 100.000 € nicht übersteigt.

Neue Steuerregelung für Kunstwerke, Gebrauchtwaren, Sammlerstücke und Antiquitäten.

Mit dem neuen Gesetzentwurf wird ein Steuersatz von 8 % auf alle Verkäufe von Kunstgegenständen ohne Ausnahme eingeführt, auch auf Verkäufe innerhalb der EU. Zuvor galt für Kunstwerke, Gebrauchtwaren, Sammlerstücke und Antiquitäten eine Differenzbesteuerung. Nur die ursprünglichen Schöpfer oder ihre Rechtsnachfolger konnten einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz zahlen.

Änderung der Mehrwertsteuervorschriften für virtuelle Veranstaltungen

Ab dem 1. Januar 2025 werden virtuelle Veranstaltungen am Ort des Empfängers besteuert. Zuvor wurde die Dienstleistung am Ort ihrer physischen Erbringung besteuert

Steuerbefreiungen und Sonderfälle bei der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist eine Pflichtsteuer für alle, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, es gibt jedoch einige Ausnahmen, die es ermöglichen, die Steuer nicht zu zahlen.

Welche Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer zwingend zahlen?

Kleine Unternehmen

Kleine Unternehmen, deren Haupttätigkeit in Luxemburg ausgeübt wird und deren Jahresumsatz einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet (35.000 EUR bis zum 1. Januar 2025 und 50.000 EUR ab dem 1. Januar 2025), können sich für die nationale Mehrwertsteuerbefreiungsregelung entscheiden. Diese Regelung befreit den Verkauf von Gegenständen auf dem Inlandsmarkt von der Mehrwertsteuer, schließt jedoch die Möglichkeit der Rückerstattung der auf Käufe gezahlten Steuer aus. Der Steuerpflichtige muss auf seinen Rechnungen einen besonderen Vermerk anbringen: "Mehrwertsteuer nicht anwendbar - Artikel 57bis des geänderten Gesetzes vom 12. Februar 1979".

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Landwirte und andere Unternehmen, die in diesen Wirtschaftszweigen tätig sind, zahlen einen besonderen Pauschalsteuersatz.

MwSt-Gruppe

In Luxemburg ansässige juristische Personen mit engen finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Beziehungen können nach eigenem Ermessen eine MwSt-Gruppe Luxemburg bilden und als ein einziger Steuerpflichtiger behandelt werden. In diesem Fall sind alle Lieferungen, Dienstleistungen und Umsätze zwischen den Mitgliedern der Gruppe nicht mehrwertsteuerpflichtig. Darüber hinaus können Unternehmen, die im Bereich der medizinischen und zahnmedizinischen Dienstleistungen, der Postdienste, des Bildungswesens, der Finanz- und Versicherungsunternehmen sowie der Unternehmen, die kulturelle Dienstleistungen erbringen oder Sportveranstaltungen durchführen, in Luxemburg von der Mehrwertsteuer befreit werden.

Mehrwertsteuersätze in Luxemburg im Jahr 2025

Neben dem Basissatz von 17 % wendet Luxemburg derzeit 3 weitere Arten von ermäßigten Sätzen an.

Die Tabelle zeigt die gemeinsamen Mehrwertsteuersätze in Luxemburg
NameRate
Standardtarif mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Vorgänge17%
Zwischensatz: bestimmte Arten von Wein, bestimmte Arten von Brennstoffen und Energie, Werbebroschüren, Verwaltung und Verwahrung von Kreditbürgschaften14%
Erster ermäßigter Satz: bestimmte Arten von Energie (Gas und Strom), Pflanzen, Fahrrad-, Schuh- und Lederwarenreparaturen, Reinigungs- und Friseurdienstleistungen8%
Zweiter ermäßigter Satz: Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen, Arzneimittel, Kinderbekleidung und -schuhe, Restaurantdienstleistungen, Personenbeförderungsleistungen, kulturelle Veranstaltungen.3%

Derzeit ist der Standard-Mehrwertsteuersatz in Luxemburg der niedrigste in Europa. Zum Vergleich: In Frankreich liegt der Satz bei 20%, in Deutschland bei 19%.

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Überblick über die Mehrwertsteuer in Luxemburg
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Anwendung der Mehrwertsteuer in Luxemburg im Jahr 2025

Um das System nutzen zu können, muss sich ein Unternehmen in Luxemburg für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Mehrwertsteuererklärungen werden in Luxemburg regelmäßig eingereicht: monatlich und am Jahresende, wenn der Nettoumsatz 620.000 Euro beträgt, vierteljährlich und am Jahresende, wenn der Jahresumsatz über 112.000 Euro liegt, und jährlich, wenn der Jahresumsatz unter 112.000 Euro liegt.

  1. Diejenigen, die zum ersten Mal Mehrwertsteuer zahlen, müssen innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Erst- oder Optionserklärung bei der Advanced de l'enregistrement, des domaines et de la TVA - AED einreichen, um sich als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren. Dies kann online über MyGuichet.lu erfolgen. Dies ist notwendig, um die Mehrwertsteuer von Ihren Kunden einfordern zu können.

    Erforderliche Dokumente

    Für juristische Personen oder Gesellschaften:

    • ein Duplikat der Verfassungsdokumente in deutscher oder französischer Sprache;
    • eine Kopie des Reisepasses/des Personalausweises der in den Gründungsunterlagen des Unternehmens genannten Gesellschafter und/oder der Geschäftsführer/Direktoren.

    Für natürliche Personen:

    Eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Steuerpflichtigen.

    In der Erstanmeldung sind unter anderem folgende Angaben zu machen:

    Für ein Unternehmen:

    • Name des Unternehmens;
    • Rechtsform;
    • Anschrift des eingetragenen Sitzes;
    • Datum der Gründungsunterlagen und für luxemburgische Gesellschaften, falls vorhanden, die Nummer des Amtsblatts (Mémorial C) oder des elektronischen Kompendiums der Gesellschaften und Vereinigungen (Recueil électronique des sociétés et associations - RESA), in dem sie veröffentlicht wurden, andernfalls Angabe "Publication à venir" (Veröffentlichung folgt);
    • Namen und Anschriften der in den Gründungsunterlagen genannten Gesellschafter und/oder Geschäftsführer/Direktoren des Unternehmens.

    Für eine natürliche Person:

    • Familiennamen und Vornamen des Steuerpflichtigen;
    • Zivilstand;
    • Art und Ort der Tätigkeit;
    • vollständige private Kontaktinformationen;
    • ein Bankkonto oder eine Postscheckkontonummer (CCP) bei einer luxemburgischen oder ausländischen Bank (IBAN + BIC).

    Darüber hinaus müssen Sie angeben:

    • Datum der Aufnahme der Tätigkeit, das den ersten Zeitraum bestimmt, für den eine Mehrwertsteuererklärung abgegeben werden muss;
    • Haushaltsjahr;
    • Vorhersage oder Nichtvorhersage des innergemeinschaftlichen Erwerbs und der innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistungen;
    • Schätzung des voraussichtlichen Jahresumsatzes ohne Steuern.
  2. Besorgen Sie sich eine 8-stellige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Nummer wird für den innergemeinschaftlichen Handel verwendet. Reichen Sie die Erklärung elektronisch unter Einhaltung der Fristen ein. Um eine luxemburgische Mehrwertsteuernummer zu erhalten, müssen Sie sich auf der eCDF-Plattform registrieren.

    Der Anmeldung müssen zusammenfassende Berichte über Waren oder zusammenfassende Berichte über erbrachte Dienstleistungen beigefügt werden. Der zusammenfassende Bericht enthält:

    • den Ländercode und die Mehrwertsteuernummer von:
    • der Kunde, der die Waren kauft, oder der Empfänger der Waren im Rahmen eines dreiseitigen Geschäfts; oder
    • der Empfänger der Dienstleistungen;
    • der Gesamtverkaufswert in Euro der an denselben Kunden innerhalb der EU gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen;
    • Berichtigungen der Daten in den früheren zusammenfassenden Berichten.
  3. Zahlen Sie die Steuer per Überweisung auf das Konto der Recette Centrale:
    • IBAN LU35 0019 5655 0668 3000
    • BIC: BCEELULL
Wann ist eine Meldung abzugeben?

Die Erklärungen müssen bis zum 15. Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Monats eingereicht werden. Für Steuerpflichtige, die nur eine Jahreserklärung abgeben, ist die Frist der 1. März des Folgejahres.

Steuerpflichtige, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, müssen ihre Umsätze bis zum 1. März schriftlich bei der Behörde für Registrierungsgebühren, Grundbesitz und Mehrwertsteuer anmelden. Die Frist für die Zahlung der Steuer fällt mit der Frist für die Abgabe der Erklärungen zusammen. Weist die MwSt-Erklärung einen negativen Betrag aus, hat die Person oder das Unternehmen Anspruch auf eine MwSt-Erstattung. Luxemburg überweist den Betrag auf das mit der MwSt.-Nummer verbundene Konto.

Um Fehler bei der Steuerzahlung zu vermeiden, muss man sich mit den Rechtsvorschriften, den Steuersätzen und den Ausnahmen von den Vorschriften gut auskennen und seine eigene Situation genau verstehen.

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ist in Luxemburg mehrwertsteuerpflichtig?

Wie hoch ist der Basis-Mehrwertsteuersatz?

Wer kann die Zahlung der Mehrwertsteuer vermeiden?

Welches sind die Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer?

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Eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B274954
Gewerbeerlaubnis Nr. 10156529/0 "Gewerbliche Tätigkeiten und Dienstleistungen"
Registrierungsnummer: 20232404370
Mehrwertsteuer: LU35271609
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