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Betrüger erpressen Einwohner Luxemburgs, indem sie sich als Europol-Mitarbeiter ausgeben

Zuletzt aktualisiert
14.04.26
Blackmail in Luxembourg

Brett Jordan, Unsplash

Im Internet kursiert derzeit eine böswillige Kampagne, bei der gefälschte Dokumente verwendet werden, die angeblich von luxemburgischen Strafverfolgungsbehörden stammen. Die Angreifer versenden E-Mails, die als offizielle Benachrichtigungen der „Generaldirektion der Bahnpolizei“ (Generaldirektorat vun der Bunnspolice) und von Europol getarnt sind. Die Dokumente enthalten die Namen echter Amtsträger wie Polizeidirektor Pascal Peters und Staatsanwalt John Petry, um der Fälschung Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Die Schreiben sind in einem konfrontativen, juristischen Ton verfasst und enthalten Verweise auf Paragraphen des luxemburgischen Strafgesetzbuchs. Dem Empfänger wird mitgeteilt, dass gegen ihn angeblich ein Ermittlungsverfahren mit der Nummer 2021/873 eingeleitet wurde, nachdem es über das PHAROS-System zu einer „Cyber-Infiltration“ gekommen sei. Die Betrüger erheben eine Reihe schwerwiegender Vorwürfe:

  • Kinderpornografie;
  • Pädophilie
  • Exhibitionismus;
  • Cyberpornografie;

Dem Opfer wird mit sofortiger Festnahme, der Aufnahme in das nationale Register für Sexualstraftäter und der Weitergabe seiner Daten an die Medien gedroht, sofern es nicht innerhalb von 72 Stunden per E-Mail eine „Erklärung“ sowie eine Kopie seines Ausweises vorlegt.

So erkennt man eine Fälschung

Obwohl dieses Dokument offizielle Siegel und Verweise auf Rechtsvorschriften enthält, handelt es sich um einen klassischen Fall von Phishing. Mehrere Faktoren deuten darauf hin:

Kommunikationsverfahren

Offizielle Vorladungen und Mitteilungen über die Einleitung eines Strafverfahrens dieser Art werden „aus Gründen der Vertraulichkeit“ niemals ausschließlich per E-Mail versandt.

Enge Fristen

Ein 72-Stunden-Ultimatum ist eine typische Social-Engineering-Taktik, die darauf abzielt, Panik zu schüren, damit das Opfer keine Zeit hat, die Situation zu überdenken oder einen Anwalt zu konsultieren.

Datenanfrage

Die Aufforderung, einen Scan Ihres Ausweises an eine verdächtige E-Mail-Adresse zu senden, führt direkt zum Diebstahl Ihrer persönlichen Daten, die für weitere kriminelle Handlungen missbraucht werden können.

Die luxemburgische Polizei rät dringend davon ab, auf solche E-Mails zu antworten, auf Links zu klicken oder Dokumente zu versenden. Wenn Sie eine solche Nachricht erhalten, sollten Sie den Kontakt zum Absender unverzüglich abbrechen und den Betrugsversuch über das Portal Guichet.lu oder bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden.

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14.04.26

Fotos aus diesen Quellen: Brett Jordan, Unsplash

Autoren: Alex Mort