In Luxemburg wurde der Keller einer der Bars geschlossen.

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Der Verlust von Menschenleben bei dem Brand in Crans-Montana war ein Weckruf für die luxemburgischen Behörden. Bei der ersten Sitzung des Stadtrats am 5. Januar 2026 war die Tragödie laut der Bürgermeisterin der Hauptstadt, Lydie Polfer, eines der Hauptthemen. Ihr zufolge wurde der Vorfall in der Schweiz „äußerst ernst” genommen und diente als Anlass, den Brandschutz in öffentlichen Gastronomiebetrieben genauer unter die Lupe zu nehmen.
Besonderes Augenmerk wurde auf Bars mit Kellerräumen gelegt, die, wie die Stadtverwaltung betont, im Falle eines Brandes oder einer Evakuierung ein erhöhtes Risiko darstellen. Infolgedessen wurden alle neun Bars in der Hauptstadt mit Kellerräumen eingehend inspiziert. Die Inspektionen wurden nicht nur von den städtischen Behörden durchgeführt, sondern auch unter Beteiligung der Arbeits- und Bergbauaufsichtsbehörde (Inspection du travail et des mines), der CGDIS-Rettungsdienste und der Polizei.
Nach den Inspektionen musste eine der Bars ihren Keller schließen, da die Notausgänge nicht den festgelegten Anforderungen entsprachen. Der Bürgermeister weigerte sich, anzugeben, um welches Lokal es sich handelte, und erklärte lediglich, dass die Stadt niemals eine Genehmigung für die Nutzung des Kellers zu diesem Zweck erteilt habe. Gleichzeitig erinnerte Polfer daran, dass nach Erhalt einer Lizenz die Verantwortung für die strikte Einhaltung aller Auflagen bei den Geschäftsinhabern liege.
Die Hauptstadt betont, dass Bars und Clubs regelmäßig kontrolliert werden, insbesondere wenn Betriebe eine Genehmigung für sogenannte „weiße Nächte“ mit verlängerten Öffnungszeiten beantragen. In solchen Fällen werden Fluchtwege, die Lage von Feuerlöschern und andere Sicherheitselemente neu bewertet. Für Kellerräume gelten besonders strenge Beschränkungen: In den meisten Fällen dürfen sich dort nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufhalten, und kein Betrieb in der Hauptstadt hat die Erlaubnis, mehr als 100 Besucher im Untergeschoss unterzubringen.





