Verbot von Drohnenflügen in Ostbelgien

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Zwischen 16:00 Uhr am 31. Mai und 6:00 Uhr am 1. Juni 2025 tritt im östlichen Teil Belgiens ein vorübergehendes Verbot für den Einsatz von Drohnen innerhalb des Gebietscodes "EL-UAS-TEVT-2025-05" in Kraft. Das Verbot gilt für alle Drohnenflüge vom Boden aus bis zu einer Höhe von 120 Metern und kann die Bewohner im Westen Luxemburgs betreffen.
Die festgelegten Koordinaten beschreiben eine ziemlich genaue geometrische Form, die ein ländliches und möglicherweise dünn besiedeltes Gebiet in der Provinz Lüttich abdeckt. Dies lässt darauf schließen, dass in der Region entweder ein wichtiger Einsatz oder ein Ereignis erwartet wird, das Luftraumbeschränkungen für zivile Nutzer erfordert.
Ausnahmen von diesem Verbot gelten nur für Geschäfte von öffentlicher Bedeutung. Die Liste umfasst:
- Militär-, Polizei- und Zollmissionen,
- Verkehrskontrolle und Belästigung,
- Such- und Rettungsmaßnahmen,
- medizinische Luftfahrt,
- Evakuierung,
- Brandbekämpfung.
Daher wird das Gebiet für Amateur- oder kommerzielle Drohnen, einschließlich solcher, die für Filmaufnahmen oder Lieferungen verwendet werden, gesperrt.
Obwohl das offizielle Dokument die Gründe für das Verbot nicht offenlegt, werden solche vorübergehenden Beschränkungen häufig bei wichtigen Veranstaltungen, Übungen, Besuchen von Würdenträgern oder aufgrund einer erhöhten Bedrohungslage verhängt. In der europäischen Praxis werden solche Zonen eingerichtet, um die Sicherheit und die Koordinierung zwischen zivilen und staatlichen Strukturen zu gewährleisten.
Es ist auch erwähnenswert, dass eine klare und im Voraus angekündigte Beschränkung ein Zeichen für ein ausgereiftes Luftraummanagementsystem ist, das versucht, die Risiken zu minimieren, ohne die Drohnenaktivität vollständig lahmzulegen.