Luxtoday
Sicherheit und Recht

Arbeitsrecht in Luxemburg

Dieser Artikel befasst sich mit allen Aspekten des luxemburgischen Arbeitsrechts, einschließlich Vertragsarten, Mindestlohn, Urlaub, Kündigungen und mehr. Er ist ein Leitfaden für Arbeitnehmer, um sich im luxemburgischen Arbeitsleben so gut wie möglich zurechtzufinden.

Zuletzt aktualisiert
21.08.24

Arbeitsgesetze sind das Tor zu fairen Arbeitsverhältnissen, wobei der Schwerpunkt auf den Rechten und Leistungen der Arbeitnehmer liegt. Natürlich gibt es auch Gewerkschaften, die sich mit jeglichem Fehlverhalten befassen, aber in der Regel sind die Arbeitsgesetze in mehreren europäischen Ländern im Allgemeinen recht klar und gewährleisten die Zufriedenheit der Arbeitnehmer und ein funktionierendes Arbeitsumfeld.

Die wichtigsten Arten von Arbeitsverträgen in Luxemburg

Der Arbeitsmarkt in Luxemburg wird vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale und solidarische Wirtschaft kontrolliert. Zu den wichtigsten Vertragsarten in Luxemburg gehören zwei: CDI oder contrat de travail à durée indéterminée, und CDD oder contrat à durée déterminée.

CDI
CDD
Kollektivvertrag

Mindestlohn und Arbeitszeiten in Luxemburg

Ab 2024 beträgt der Mindestlohn in Luxemburg 2.570,93 Euro für ungelernte Arbeiter und 3.085,11 Euro für qualifizierte Arbeiter. Die Gehälter in Luxemburg haben wir bereits in einem eigenen Artikel behandelt.

40 Stunden pro Woche

Die normale Wochenarbeitszeit in Luxemburg gilt für Vollzeitbeschäftigte.

Abwesenheiten im Beschäftigungssystem: Krankheitsurlaub, Jahresurlaub

Um einen legalen Krankheitsurlaub zu erhalten, muss ein Arbeitnehmer in Luxemburg diese wenigen Schritte befolgen:

  1. den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Krankheit und die Arbeitsunfähigkeit zu informieren;
  2. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zur Begründung des Krankheitsurlaubs durch einen Arzt nachweisen;
  3. die internen Verfahren des Arbeitgebers für die Meldung und Dokumentation von Krankheitsurlaub befolgen.

In Luxemburg beziehen sich die Begriffe "Jahresurlaub" und "Urlaub" oft auf dasselbe, nämlich auf die Freistellung von der Arbeit. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Urlaubstage, die auch als Jahresurlaub gelten.

Die Anzahl der Urlaubstage hängt von der Anzahl der Jahre ab, die ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen gearbeitet hat.

Der gesetzliche Urlaub in Luxemburg beträgt 26 Tage pro Jahr plus Feiertage wie Weihnachten und Neujahr.

Die Dauer des Urlaubs variiert je nach seiner Inanspruchnahme im Laufe des Jahres, aber im Allgemeinen kann er in einem Zug oder in verschiedenen Teilen des Jahres genommen werden. Je nach Vereinbarung sind möglicherweise zusätzliche Urlaubstage zu berücksichtigen.

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in Luxemburg

Die Verfahren und Vorschriften im Zusammenhang mit der Entlassung in Luxemburg können Folgendes umfassen:

  • einen triftigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeben, der sowohl persönlicher als auch wirtschaftlicher Natur sein kann.
  • die Einhaltung der Kündigungsfristen, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Vertragsart variieren.
  • mit der Möglichkeit, Einspruch gegen die Entlassung zu erheben.

Sowohl das Rücktrittsschreiben als auch das Kündigungsschreiben sind wichtige Dokumente, die das Ende eines Arbeitsverhältnisses formalisieren. Schauen wir uns an, wie sie funktionieren.

Rücktrittserklärung
Kündigungsschreiben

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, den ein Arbeitnehmer nach Einreichung des Kündigungsschreibens benötigt, um seine Arbeit fortzusetzen, damit der Arbeitgeber gegebenenfalls einen Ersatz finden kann. Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und anderen Faktoren ab, die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sind.

Die Grundrechte der Arbeitnehmer in Luxemburg

In Luxemburg genießen die Arbeitnehmer verschiedene Grundrechte und Schutzmaßnahmen, die eine faire Behandlung und ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten sollen.

Die wichtigsten Grundrechte der Arbeitnehmer sind:

  • Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Arbeitgeber sind verpflichtet, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen, einschließlich Maßnahmen zur Unfallverhütung, zur Gewährleistung der Gesundheit am Arbeitsplatz und zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
  • Schutz vor Diskriminierung. Arbeitnehmer sind vor Diskriminierung aus verschiedenen Gründen geschützt, z. B. aufgrund von Geschlecht, Alter, Ethnie, Religion, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Nationalität.
  • Recht auf bezahlten Jahresurlaub. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von bezahlten Urlaubstagen pro Jahr, abhängig von ihren Dienstjahren und den Bestimmungen des Tarifvertrags oder des Arbeitsrechts.
  • Recht auf bezahlten Krankheitsurlaub. Arbeitnehmer haben das Recht, bezahlten Krankheitsurlaub zu nehmen, wenn sie medizinisch arbeitsunfähig sind, sofern sie die entsprechenden Verfahren einhalten und ein ärztliches Attest vorlegen.
  • Schutz für schwangere Frauen und Mütter. Schwangere Arbeitnehmerinnen und frischgebackene Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und andere Schutzmaßnahmen, um ihr Wohlergehen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung zu gewährleisten.
  • Elternurlaub. Arbeitnehmer haben das Recht, Elternurlaub zu nehmen, um sich um ihre Kinder zu kümmern, so dass sie Beruf und Familie miteinander vereinbaren können.
  • Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft. Arbeitnehmer haben das Recht, Gewerkschaften beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen, um ihre Interessen zu schützen und bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln.
  • Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung. Arbeitnehmer sind vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Entlassungen geschützt. Der Arbeitgeber muss bei der Kündigung eines Arbeitnehmers triftige Gründe anführen und sich an die ordnungsgemäßen Verfahren halten.

Diese Arbeitsaufsichtsbehörde ist für die Durchsetzung der Arbeitsgesetze, die Untersuchung von Beschwerden und die Gewährleistung der Einhaltung der Arbeitnehmerrechte durch die Arbeitgeber zuständig. Misshandelte Arbeitnehmer können ihre Beschwerden melden, die Behörde führt dann eine Untersuchung durch und ergreift geeignete Maßnahmen, um festgestellte Verstöße zu beheben.

Hilfe verfügbar

Im Falle von Misshandlungen oder Verstößen gegen ihre Rechte können sich Arbeitnehmer in Luxemburg an die Inspection du Travail et des Mines wenden.

Wenn ein Arbeitnehmer glaubt, dass seine Rechte verletzt wurden, sollte er dies tun:

  1. den Vorfall oder Verstoß so detailliert wie möglich dokumentieren. 
  2. das Problem mit Ihrem Arbeitgeber ansprechen und versuchen, es intern zu lösen.
  3. Bleibt das Problem ungelöst, sich an die ITM wenden, um eine Beschwerde einzureichen und Unterstützung bei der Lösung der Angelegenheit zu erhalten.

Die Arbeitsgesetze in Luxemburg sollen die Rechte der Arbeitnehmer schützen und eine faire Behandlung gewährleisten. Darüber hinaus bieten Tarifverträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften oft zusätzlichen Schutz und Vorteile für Arbeitnehmer in bestimmten Branchen oder Sektoren, so dass es definitiv eine gute Idee ist, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein.

Gewerkschaft
Beschäftigung
Arbeit

Welcher Gewerkschaft können Sie in Luxemburg beitreten und wie?

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gelten die luxemburgischen Arbeitsgesetze, Vorschriften und Leistungen auch für Nicht-EU-Bürger?

In welchen Fällen kann eine Gewerkschaft helfen?

Unterliegt der Mindestlohn in Luxemburg einer Änderung?

Feedback senden

Fotos aus diesen Quellen: Sora Shimazaki für Pexels

Autoren: Penelope, Denis
War dieser Artikel hilfreich?
Sehr hilfreich!
Informativ!
Ich habe es nicht verstanden
Dieser Artikel ist veraltet
Relotech SARL
9, rue du Laboratoire
L-1911 Luxemburg
Eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B274954
Gewerbeerlaubnis Nr. 10156529/0 "Gewerbliche Tätigkeiten und Dienstleistungen"
Registrierungsnummer: 20232404370
Mehrwertsteuer: LU35271609
© 2021–2024 Luxtoday