OGBL kritisiert das Gesetz zur Sonntagsarbeit
Die Entscheidung von Arbeitsminister Georges Mischo, das Arbeitsgesetz am Sonntag zu reformieren, löste eine Welle von Protesten von Gewerkschaften und Arbeitnehmern aus. Die von der Handelskammer unterstützte hebt die bestehenden Arbeitszeitbeschränkungen auf und schafft die Genehmigungspflicht für Arbeitnehmer ab, wodurch die Arbeitgeber mehr Macht erhalten, während der Schutz der Arbeitnehmer verringert wird.
Gegenwärtig ist die Sonntagsarbeit in Luxemburg streng geregelt: nur 4 Stunden Arbeit sind erlaubt, und Vollzeitarbeit ist nur in mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Ausnahmefällen möglich. Diese Praxis wurde durch Tarifverträge, die einen Ausgleich und eine gewerkschaftliche Kontrolle vorsehen, weiter geschützt.
Die Gewerkschaften haben bereits versucht, das Problem auf dem Verhandlungswege zu lösen, indem sie vorschlugen, die Höchstarbeitszeit am Sonntag auf 8 Stunden zu erhöhen, vorbehaltlich von Zusatzleistungen und der Zustimmung der Arbeitnehmer. Der neue Gesetzentwurf schließt diese Möglichkeit jedoch vollständig aus. Die Arbeitnehmer könnten verpflichtet werden, am Sonntag ohne ihre Zustimmung Vollzeit zu arbeiten.
Kritik an der Initiative
Soziale Auswirkungen
Ein Schlag für die Gewerkschaften
Befähigung der Arbeitgeber
OGBL und LCGB, die größten Gewerkschaften Luxemburgs, haben sich bereits gegen die Vorschläge der Regierung ausgesprochen. Sie warnen davor, dass die Initiative einen Präzedenzfall für eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in anderen Sektoren schaffen könnte.
Die Ironie der Situation ist, dass die Regierung, die sich nach Ansicht der Gewerkschaften als Verteidigerin der Familienwerte präsentiert, diese gleichzeitig untergräbt, indem sie den Sonntag zum Arbeitstag macht. Vieles hängt nun von der Bereitschaft der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften ab, sich zur Verteidigung ihrer Rechte zu mobilisieren.