Dieser Artikel befasst sich mit der Zulassung eines Neuwagens oder eines Fahrzeugs aus dem Ausland, den erforderlichen Schritten und Dokumenten und vielem mehr.
Die Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg ist ein notwendiger Vorgang für alle Fahrzeugbesitzer im Land. Für erstmalige Autobesitzer, Expats oder diejenigen, die mit den üblichen Abläufen in Bezug auf die Gesetzgebung zum Autobesitz im Großherzogtum nicht vertraut sind, kann dies jedoch kompliziert und überwältigend erscheinen. In diesem Artikel führen wir Sie durch den Prozess der Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg und geben Ihnen die Informationen, die Sie wissen müssen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Bei diesem Verfahren gibt es einige wichtige Schritte, die Sie in den meisten Fällen befolgen werden. Die Verwaltungsverfahren sind für Gebietsansässige und Gebietsfremde gleich, aber einige Besonderheiten können sich je nach Fahrzeugtyp und spezifischer Situation unterscheiden.
Bevor Sie mit dem Zulassungsverfahren beginnen, sollten Sie sich vergewissern, ob Sie dies tatsächlich tun müssen. Im Allgemeinen müssen Sie ein Auto in Luxemburg in den folgenden Fällen anmelden.
Neben diesen Fällen kann es auch andere Situationen geben, in denen Sie ein Auto in Luxemburg anmelden müssen, z. B. wenn Sie ein Auto von einer anderen Person kaufen oder wenn Sie einen Firmenwagen erwerben.
Es gibt zwei Ausnahmen für besondere Personengruppen.
Nach der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung sind diese Studenten nicht verpflichtet, ihr Fahrzeug in Luxemburg zuzulassen, nur weil sie eine Universität oder Schule im Land besuchen.
Das Fahrzeug muss unter zwei Bedingungen nicht in Luxemburg zugelassen werden: Sie müssen das Fahrzeug in Ihrer Funktion als Geschäftsführer, Manager oder Angestellter des Unternehmens nutzen, und das Fahrzeug sollte in dem Land, in dem das Unternehmen eingetragen ist, ordnungsgemäß zugelassen sein.
Nachdem Sie festgestellt haben, ob Sie Ihr Fahrzeug zulassen müssen, ist der nächste Schritt die Beschaffung der Unterlagen, die Sie für das Verfahren benötigen. Die ersten beiden erforderlichen Dokumente sollten Sie in den Händen halten, wenn Sie Eigentümer eines Fahrzeugs werden. Wenn Sie das aus irgendeinem Grund nicht tun, wenden Sie sich an die Person oder Firma, bei der Sie das Fahrzeug gekauft haben.
Luxemburgische Nummernschilder bestehen aus zwei Buchstaben, gefolgt von vier Zahlen. Der erste Buchstabe auf dem Nummernschild kann die Region in Luxemburg angeben, in der das Fahrzeug zugelassen ist, während der zweite Buchstabe in der Regel vom Fahrzeughalter gewählt wird. Die vier Zahlen in der Mitte des Kennzeichens werden von den luxemburgischen Behörden fortlaufend vergeben.
Die Nummernschilder hier haben einen gelben Hintergrund mit schwarzer Schrift und sind aus Aluminium gefertigt. Sie zeigen außerdem die Flagge der Europäischen Union und darunter den Buchstaben L, der für Luxemburg steht.
Bevor Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen des Landes fahren können, müssen Sie es mit Nummernschildern versehen. Bevor Sie das Zulassungsverfahren einleiten, müssen Sie ein Kennzeichen für das Fahrzeug beantragen.
Normalerweise haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können sich für die aktuelle Nummernserie entscheiden oder eine personalisierte Nummer wählen, was allerdings mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden ist. Denken Sie daran, dass die gewöhnlichen Nummernschilder mit dem Fahrzeug und nicht mit dem Eigentümer verbunden sind und dass es keinen speziellen Markt für individuelle Nummernschilder gibt.
Sie werden an den Fahrzeugen angebracht und bleiben ein Leben lang an ihnen haften.
Besteht aus 2 Buchstaben und 4 Ziffern.
Zuweisung in der Reihenfolge (Sie erhalten das nächste verfügbare Exemplar der Reihe)
Es wird eine Steuer in Höhe von 50 Euro erhoben, die jedoch erst bei der Zulassung des Fahrzeugs zu entrichten ist.
Sie verbleiben bei ihren Besitzern, es sei denn, sie geben sie ab.
Erstellt nach drei Versionen von Zahlen: 5 Ziffern, 2 Buchstaben und 4 Ziffern und 4 Ziffern mit unterschiedlichen Zuordnungsschemata.
Es fallen 50 Euro Steuern und eine Personalisierungsgebühr von 50 Euro an, wenn Sie die Nummer zum ersten Mal verwenden. Wenn Sie ein anderes, nicht mehr gültiges Kennzeichen übernehmen wollen, beträgt die Gebühr nur 24 Euro. Die Steuer und die zusätzlichen Gebühren werden erst fällig, wenn Sie das Fahrzeug anmelden.
Wenn eine Nummer in Luxemburg reserviert wurde, erhalten Sie ein Schreiben an Ihre Wohnadresse, in dem die zugeteilte oder gewählte Nummer angegeben ist. Um ein Kennzeichen zu beantragen, können Sie MyGuichet.lu aufrufen, die mobile Anwendung MyGuichet.lu nutzen oder sich an die SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile) wenden.
Im Gegensatz zu verschiedenen Zulassungssystemen im Ausland bedeutet die Zuteilung eines Kennzeichens nicht, dass das Fahrzeug automatisch zugelassen ist oder die Zulassung erteilt wird. Vielmehr wird das gewählte Kennzeichen lediglich für die zukünftige Nutzung reserviert.
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung müssen Sie Ihre Nummernschilder bei einem zugelassenen Hersteller anfertigen lassen. Eine Liste aller Hersteller finden Sie auf der SNCA-Website, wo Sie die für Sie beste Option auswählen können.
Hersteller von Platten | Adresse |
CT For You SARL-S | 26, rue Principale L-8805 RAMBROUCH |
EASY-DRIVE SARL | 226 Route de Thionville L-5821 Howald |
Werkstatt R&C Boewer SARL | 55, Haaptstrooss L-9835 Hoscheid-Dickt |
Garage Schiltz Büderscheid | 2, route de Wiltz L-9643 Büderscheid-Wiltz |
GMC WERKSTATT MARNACH | Nordstrooss Einkaufsmeile 2 , Marbuergerstrooss L-9764 Marnach |
GRÜN SIGNALISATION | 35 Rue des Scillas L-2529 Howald |
LUX SIGNALISATION SARL | Zone Industrielle J-P Thill L-9085 Ettelbruck |
LUX SIGNALISATION SARL | 164A, rue de Belvaux L-4026 Esch/Alzette 1, rue Jos Kieffer L-4176 Esch/Alzette |
LUX SIGNALISATION SARL | Rue de Luxembourg "Op der Hokaul" L-5230 Sandweiler |
LUX-PLAQUES S.A.R.L. | 202 Route de Luxembourg Bereldange |
LUX-PLAQUES S.A.R.L. | 2 Grand-Rue L-9710 Clervaux |
PLACKEN-ATELIER FRIDHAFF | Rond Point Fridhaff L-9209 Diekirch |
WENIGER TEURE PLATTEN S.A. | 30 Rue Jos Kieffer L-4176 Esch-sur-Alzette |
WENIGER TEURE PLATTEN S.A. | 53 Rue de Noertzange L-3670 Kayl |
WENIGER TEURE PLATTEN S.A. | Rue de Luxembourg "Op der Hokaul" L-5230 Sandweiler |
WENIGER TEURE PLATTEN S.A. | 216, route d'Arlon L-8010 Strassen |
WEROCO SARL | Zone Industrielle Rolach, Hall 2 L-5280 Sandweiler |
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg ist diese Bescheinigung eines der erforderlichen Dokumente, die den Behörden vorgelegt werden müssen. Die EU-Konformitätsbescheinigung (COC) ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Auto die von der Europäischen Union festgelegten Sicherheits- und Umweltstandards erfüllt.
Sie ist in allen EU-Ländern gültig, sobald Sie sie für Ihr Fahrzeug erhalten haben. Verwechseln Sie es nicht mitNationalen Übereinstimmungsbescheinigungen, die nur in dem Land gültig sind, in dem sie ausgestellt wurden. Das Dokument ist für alle verkauften oder zugelassenen Neufahrzeuge obligatorisch. Wenn Sie also ein fabrikneues Auto in Luxemburg kaufen möchten, erhalten Sie diese Dokumente zusammen mit dem Fahrzeug.
Die Bescheinigung enthält Informationen über das Fahrzeug, wie z. B. Marke und Modell, Motortyp, Kraftstoffart und Emissionsdaten, sowie Angaben über die Sicherheitsmerkmale des Fahrzeugs, wie Airbags, Sicherheitsgurte und Bremssysteme. Das COC wird vom Fahrzeughersteller ausgestellt und ist ein rechtliches Dokument, das bescheinigt, dass das Fahrzeug die Zulassungsanforderungen erfüllt.
Um eine Übereinstimmungsbescheinigung für ein Fahrzeug zu erhalten, muss der Hersteller eine Reihe von Prüfungen und Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug die Anforderungen des Systems erfüllt. Die Bescheinigung wird dann vom Hersteller ausgestellt und dem Eigentümer des Fahrzeugs ausgehändigt.
Wenn Ihr alter Hersteller Ihnen das Zertifikat nicht zur Verfügung stellen kann, Sie aber über die technischen Daten verfügen, die in den ausländischen Zulassungsbescheinigungen oder früheren technischen Berichten dokumentiert sind, können Sie diese Dokumente bei der Zulassung des Fahrzeugs beifügen. Die SNCA sollte in der Lage sein, die Zulassung ohne Probleme durchzuführen oder Sie zum nächsten Schritt zu leiten.
Wenn Sie kein COC haben und die technischen Daten unvollständig sind, müssen Sie sich an einen zugelassenen technischen Dienst in Luxemburg wenden, um einen technischen Bericht für das Fahrzeug zu erhalten.
Als Autobesitzer sind Sie dafür verantwortlich, dass sich Ihr Fahrzeug jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Das bedeutet, dass Ihr Auto regelmäßig gewartet und gepflegt werden muss und sicher zu fahren ist. Sie sind verpflichtet, Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Dabei handelt es sich um eine obligatorische Inspektion, bei der die Sicherheits- und Umweltstandards Ihres Fahrzeugs bewertet werden und Sie eine Bescheinigung über die Verkehrstauglichkeit erhalten.
In Luxemburg ist die technische Überwachung 4 Jahre nach der Erstzulassung des Fahrzeugs und danach alle 2 Jahre vorgeschrieben.
Eine ordnungsgemäß erstellte Bescheinigung ist auch dann gültig, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs wechselt: Sie brauchen keine neue Bescheinigung zu beantragen, wenn Sie Ihr Fahrzeug von einer Privatperson kaufen.
Wenn Sie mit einem Auto in ein anderes EU-Land umziehen, müssen Sie nachweisen, dass das Fahrzeug in dem Land, in dem Sie zuvor wohnten, eine technische Prüfung bestanden hat. Das heißt, wenn Sie bereits eine Bescheinigung für ein Fahrzeug in einem anderen EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz haben, bleibt diese gültig, solange Sie das Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Ankunft in der Gemeinde in Luxemburg anmelden.
Beachten Sie, dass die Häufigkeit der technischen Überwachung in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich sein kann. Wenn Sie also einen Umzug oder eine Reise mit Ihrem Auto planen, sollten Sie sich über die spezifischen Anforderungen des Landes informieren, in dem Sie fahren wollen, um sicherzustellen, dass Sie die dortigen Vorschriften einhalten.
Wenn Sie keine gültige Bescheinigung haben oder die Prüfunterlagen nicht auf dem neuesten Stand sind, müssen Sie das Fahrzeug von einer zugelassenen technischen Prüfstelle in Luxemburg überprüfen lassen, bevor Sie es zulassen können. Die Inspektion erstreckt sich auf die Sicherheit und die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs. Es ist daher wichtig, dass Sie sich vergewissern, dass das Fahrzeug in einem guten Zustand ist, bevor Sie es zur Inspektion bringen.
Es ist nicht möglich, die technische Inspektion zu bestehen, bevor Sie das Zulassungsverfahren für das Fahrzeug eingeleitet haben. Wenn das Zulassungsformular des Fahrzeugs keine Angaben enthält, wird die Inspektion nicht durchgeführt.
Es gibt mehrere Unternehmen, die autorisierte Inspektionen für die Zulassung von Fahrzeugen in Luxemburg durchführen können. Sie alle bieten eine bequeme Online-Terminvereinbarung auf ihrer Website an, und die Preise für alle Fahrzeugtypen sind dort zu finden.
Name des Unternehmens | Adresse | Kontakte | Arbeitszeiten | Preis (persönliche Fahrzeuginspektion) |
DEKRA | 4 Rue du puits Romain, Bertrange | Telefon: (+352) 27 40 0791 E-Mail: automotive.luxembourg@dekra.com Website: www.dekra.lu | Montag bis Freitag: 7.00 bis 17.00 Uhr Samstag: 7.00 bis 14.30 Uhr Sonntag: geschlossen | 79 Euro 28 Euro (Nachprüfung) |
LUX | 30 Route de Luxembourg, Lorentzweiler 5 rue Robert Stumper, Gasperich | Telefon: (+352) 28 22 43 43 1 Terminvereinbarung: (+352) 28 22 43 43 333 Website: www.luks.lu | Montag bis Freitag: 7.00 bis 19.00 Uhr Samstag: 7.00 bis 13.00 Uhr Sonntag: geschlossen | 69 Euro 40,5 Euro (Nachprüfung) |
SNCT | 11 rue de Luxembourg, Sandweiler 22 rue Jos Kieffer, Esch-sur-Alzette 251 route de Luxembourg, Livange 23 Marbuergerstrooss, Marnach | Telefon: (+352) 26 15 62 500 Terminvereinbarung: (+352) 26 15 62 222 oder rdv@snct.lu Website: www.snct.lu | Montag bis Freitag: 7.00 bis 19.00 Uhr (außer Livange und Marnach) Samstag: 7.00 bis 13.00 Uhr Sonntag: geschlossen | 64,5 Euro 33,5 Euro (Nachprüfung) |
Bevor Sie Ihr Auto auf öffentlichen Straßen in Luxemburg fahren, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Um eine Versicherung für Ihr Fahrzeug abzuschließen, müssen Sie die Fahrzeugnummer und das luxemburgische Kennzeichen bei einer zugelassenen Versicherungsgesellschaft angeben.
Sobald der Versicherer die Angaben zu Ihrem Fahrzeug überprüft hat, stellt er Ihnen eine weiße Karte und einen Versicherungsnachweis in Form eines Aufklebers aus. Dieser Versicherungsnachweis ist erforderlich, um das Fahrzeug auf Ihren Namen zuzulassen.
Es gibt verschiedene Unternehmen, die Versicherungsdienstleistungen in Luxemburg anbieten. Sie müssen die richtige auswählen, basierend auf den Entschädigungssummen, den besten Angeboten und anderen wichtigen Faktoren. Die beliebtesten Versicherungsgesellschaften in Luxemburg sind AXA, Bâloise, Foyer und LALUX.
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kaufen, müssen Sie bestimmte Zollformalitäten erledigen, um es in Luxemburg zuzulassen. Dieses Verfahren umfasst die Zollformalitäten für die Zahlung der Zölle und der Mehrwertsteuer, wenn es sich um ein neues Fahrzeug handelt.
Um das Fahrzeug zu verzollen, müssen Sie es persönlich zu einer der Zollstellen der Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde bringen, um einen Aufkleber 705 zu erhalten. Diese Plakette ist ein Dokument, das die Ordnungsmäßigkeit des Fahrzeugs in Bezug auf die Mehrwertsteuer belegt und für die Zulassung erforderlich ist.
Die Zollgebühren belaufen sich auf 10 % des Kaufpreises des Fahrzeugs zuzüglich bestimmter Kosten, und die Mehrwertsteuer, die auch für Neuwagen zu entrichten ist, beträgt 16 % des Kaufpreises. Die Zölle und die Mehrwertsteuer können einen erheblichen Betrag ausmachen, den Sie bei Ihren Plänen berücksichtigen sollten.
Um Ihr Auto anzumelden, müssen Sie die Stempelgebühr bezahlen. Wir haben bereits erwähnt, dass Sie später für die Nummernschilder bezahlen müssen, wenn Sie sie reservieren. Jetzt ist der Moment gekommen. Der Betrag hängt von der Art des Kennzeichens ab, das Sie gewählt haben.
Für die Zahlung der Stempelsteuer haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können sie persönlich oder per Überweisung bezahlen:
Besuchen Sie eine der Amtsstellen der Behörde für Eintragungsgebühren, Grundbesitz und Mehrwertsteuer (z. B. die SNCA).
Tätigen Sie eine Überweisung auf das Konto LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL). In diesem Fall sollte der Zahlungsnachweis Ihren Vor- und Nachnamen, einen Hinweis auf den besonderen Grund der Überweisung sowie die Zulassungs- und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs enthalten. Dieser Nachweis wird für die Zulassung des Fahrzeugs benötigt.
Nach der technischen Inspektion sollten Sie bereits alle erforderlichen Dokumente haben. Jetzt ist es an der Zeit, alle Dokumente mitzunehmen und zur SNCA zu gehen, um Ihr Fahrzeug zuzulassen. Bevor Sie jedoch die Behörde aufsuchen, müssen Sie einen Termin vereinbaren, was Sie auf deren Website tun können. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Antragsformular (Antragsformular für die Zulassungsbescheinigung), einem Vermerk und dem Datum des Termins.
Sie müssen dieses Formular ausfüllen und am Tag des Termins zusammen mit dem vollständigen Paket von Dokumenten für die Kfz-Zulassung mitbringen.
Innerhalb von 8-10 Tagen erhalten Sie eine Antwort, ob die Registrierung genehmigt ist oder nicht. Wenn sie genehmigt ist, müssen Sie zur SNCA gehen und die Registrierungsgebühr bezahlen. Dann werden Ihnen die Unterlagen ausgehändigt, und Sie müssen überprüfen, ob alle Papiere korrekt sind. Wenn alles in Ordnung ist, stellt die SNCA Ihre Zulassungsbescheinigung und eine vorläufige, 30 Tage lang gültige Steuermarke aus.
Alle in Luxemburg zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer, die jedes Jahr an die Zoll- und Verbrauchssteuerbehörde gezahlt werden muss. Mit der vorläufigen Vignette haben Sie 30 Tage Zeit, diese Steuer zu zahlen. Sie werden über den zu zahlenden Betrag informiert und erhalten nach erfolgter Zahlung per Post die endgültige Steuerquittung.
Lesen Sie mehr über die Kfz-Steuern in Luxemburg in unserem speziellen Artikel des Reiseführers - Welche Steuern werden in Luxemburg gezahlt.
Die Kosten hängen von den Preisen der einzelnen Unternehmen und anderen Dienstleistungen ab, die Sie eventuell benötigen, aber im Durchschnitt kostet Sie die Zulassung eines Autos in Luxemburg etwa 1000 Euro an Gebühren und Serviceleistungen, ohne Mehrwertsteuer;
Quelle: guichet.public.lu, luxtoday.lu
Fotos aus diesen Quellen: Luxtoday, Kaique Rocha for Pexels