

Finanzielle Unterstützung für kleine Unternehmen in Luxemburg (2024-2025)
Dieser Artikel bietet den umfassendsten Überblick über die staatlichen Fördermaßnahmen für Kleinunternehmen in Luxemburg. Sie erfahren alles über verfügbare Zuschüsse und Subventionen, Steuererleichterungen und andere Formen des staatlichen Engagements bei der Entwicklung einer Neugründung oder eines Einzelunternehmens.
Das Großherzogtum Luxemburg bietet eine breite Palette von Förderprogrammen für Einzelunternehmer, Kleinstunternehmen und kleine Firmen. Dazu gehören staatliche Zuschüsse, Subventionen, zinsverbilligte Darlehen und Steuererleichterungen - mit besonderem Augenmerk auf die ersten Jahre der unternehmerischen Tätigkeit.
Die meisten dieser Programme werden vom Wirtschaftsministerium (über die Generaldirektion für KMU) koordiniert, in Zusammenarbeit mit Organisationen wie der nationalen Innovationsagentur Luxinnovation und dem House of Entrepreneurship der Handelskammer.
Direktzuschüsse für Neugründungen und kleine Unternehmen
Direktzuschüsse sind eine der einfachsten und gefragtesten Formen der finanziellen Unterstützung. Luxemburg bietet mehrere Arten dieser Unterstützung an, die auf bestimmte Geschäftsmodelle ausgerichtet sind.
Erster Initiativzuschuss (Unterstützung für neue Kleinstunternehmen)
Für Unternehmer, die ihr erstes Unternehmen in Luxemburg gründen, gibt es ein spezielles Programm mit der Bezeichnung "Unterstützung für Unternehmensgründungen". Sie richtet sich an neue Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als 2 Mio. EUR) in den Bereichen Handel oder Handwerk.
Der Zuschuss wird monatlich über einen Zeitraum von sechs Monaten ausgezahlt - in sechs Raten zu je 2.000 €, insgesamt also bis zu 12.000 €. Diese Finanzierung trägt zur Deckung der grundlegenden Ausgaben für die Gründung bei. Wichtig ist, dass der Gründer mehrere Bedingungen erfüllen muss:
- Darf in den letzten 10 Jahren kein Unternehmen besessen haben
- Darf nicht gleichzeitig ein Gehalt oder Sozialleistungen beziehen
- Muss einen Betriebswirtschaftskurs bei der Handwerkskammer oder der Handelskammer absolvieren
- Das Unternehmen muss in einem eigenen Nichtwohngebäude tätig sein
Die Anträge werden online über die Plattform MyGuichet.lu unter Verwendung einer elektronischen LuxTrust-ID eingereicht, zusammen mit einer Reihe von erforderlichen Dokumenten (Geschäftsplan, Ausbildungsnachweis, Einkommensnachweis usw.).
Dieser Zuschuss kann zu Beginn einer unternehmerischen Laufbahn eine erhebliche Hilfe sein. Im Grunde zahlt der Staat dem angehenden Unternehmer ein bescheidenes "Gehalt".
Fit 4 Start-Beschleunigungsprogramm (Zuschussfinanzierung für innovative Start-ups)
Für technologieorientierte und innovative Start-ups bietet Luxemburg das renommierte Programm Fit 4 Start, das von Luxinnovation und dem Wirtschaftsministerium verwaltet wird. Die Teilnahme ist wettbewerbsorientiert und konzentriert sich auf vorrangige Sektoren wie digitale Technologien, HealthTech und Raumfahrttechnologien.
Ausgewählte Start-ups erhalten sechs Monate lang fachkundige Betreuung und Coaching, einen Coworking Space und - was besonders wichtig ist - bis zu 150 000 Euro an Finanzmitteln, ohne dass sie Eigenkapital abgeben müssen.
Zunächst wird ein Zuschuss von rund 50 000 EUR gewährt. Wenn bestimmte Meilensteine erreicht werden oder die Kofinanzierung gesichert ist, können Start-ups zusätzliche Mittel erhalten - bis zu einer Gesamtsumme von 150.000 EUR vom Wirtschaftsministerium.
Fit 4 Start unterstützt Innovatoren in der Anfangsphase nicht nur mit Geld, sondern auch mit wertvollem Wissen. Ein ebenso wichtiger Vorteil ist der Aufbau von Netzwerken: Im Laufe von sechs Monaten verfeinert das Team sein Produkt, baut ein tragfähiges Geschäftsmodell auf und knüpft Kontakte im Ökosystem, was für die Sicherung langfristiger Partnerschaften entscheidend sein kann.
Eine der wichtigsten Anforderungen ist, dass das Start-up am Ende des Programms einen überzeugenden Geschäftsplan für künftiges Wachstum vorlegen muss.
Es ist nicht zwingend erforderlich, ein eingetragenes Unternehmen zu haben, um einen Antrag zu stellen (Anträge können als Projekte eingereicht werden). Wenn das Start-up jedoch bereits eingetragen ist, muss es weniger als fünf Jahre alt sein.
Subventionen für junge innovative Unternehmen
Zusätzlich zu den allgemeinen Zuschüssen für Unternehmensgründungen bietet Luxemburg Unterstützung für Unternehmen, die sich mit Forschung und Entwicklung (F&E) oder Innovation beschäftigen. Zum Beispiel kann die "Jeune entreprise innovante"-Förderung des Wirtschaftsministeriums als Kofinanzierung für F&E-Kosten oder als rückzahlbarer Vorschuss für die Produktentwicklung angeboten werden.
Die Regierung kofinanziert aktiv vielversprechende F&E-Projekte für kleine Unternehmen - im Rahmen bestimmter Programme kann ein Unternehmen Subventionen erhalten, die einen erheblichen Teil der innovationsbezogenen Ausgaben abdecken (in der Regel zwischen 25 % und 50 %, je nach Projekttyp und Unternehmensgröße).
Diese Finanzhilfen können von kleinen und mittleren Unternehmen in Anspruch genommen werden, sofern das Projekt mit den nationalen Prioritäten übereinstimmt (z. B. Entwicklung eines neuen Produkts, Einführung eines innovativen Verfahrens) und das Unternehmen zuvor einen Antrag beim Wirtschaftsministerium gestellt hat.
Andere gezielte Zuschüsse
Neben den oben genannten Programmen bietet Luxemburg auch spezielle Subventionen an. Zum Beispiel deckt ein Zuschuss für die "erstmalige Teilnahme an einer Messe" einen Teil der Kosten für die Miete und den Aufbau eines Standes, wenn ein Unternehmen zum ersten Mal an einer nationalen Messe oder Ausstellung teilnimmt. Dadurch werden kleine Unternehmen ermutigt, Märkte zu erschließen und für sich zu werben.
Es gibt auch einen Zuschuss für Beratungsdienste - die Regierung finanziert einen Teil der Kosten für die Beauftragung eines externen Beraters, der das Wachstum des Unternehmens unterstützt. Benötigt ein Unternehmen einen Experten (z. B. zur Einführung eines neuen IT-Systems oder zur Optimierung der Produktion), kann es die Erstattung eines Teils der Beraterkosten beantragen.
Solche gezielten Zuschüsse helfen kleinen Unternehmen, Wachstumshemmnisse zu überwinden - sei es bei der Suche nach neuen Kunden oder mangelndem Fachwissen in einem bestimmten Bereich.
Programme zur digitalen Transformation und Innovation
Neben der direkten finanziellen Unterstützung durch Zuschüsse gibt es auch spezialisierte, gezielte Programme, die sich auf bestimmte Aspekte der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens konzentrieren. Luxemburg widmet der Digitalisierung von Unternehmen besondere Aufmerksamkeit und bietet spezielle Programme und Subventionen im digitalen Bereich für KMU an:
Pakete zur Unterstützung der digitalen Transformation (KMU-Pakete)
Seit 2019 hat das Wirtschaftsministerium - in Zusammenarbeit mit dem House of Entrepreneurship und Luxinnovation - spezielle "KMU-Pakete" entwickelt. Dabei handelt es sich um umfassende Unterstützungspakete, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen sollen, moderne Technologien einzuführen und die Kundenerfahrung zu verbessern.
Zunächst wurden zwei Pakete aufgelegt (Digitale Transformation und Kundenerfahrung). Im Jahr 2022 kam ein Paket zur Energiewende hinzu, und für 2025 wurden zwei weitere angekündigt: Künstliche Intelligenz (KI) und Cybersecurity.
Jedes Paket ist auf einen bestimmten Bereich ausgerichtet. Zum Beispiel:
- Das "KMU-Paket - Digital" hilft bei der Digitalisierung von Prozessen (von der CRM/ERP-Einführung bis zur Einführung von E-Commerce-Plattformen).
- Das Paket "Customer Experience" konzentriert sich auf die Verbesserung von Service und Marketing.
- Das Paket "Energiewende" fördert energiesparende Lösungen.
- Das Paket "AI" führt in grundlegende Technologien der künstlichen Intelligenz ein.
- Das "Cybersecurity"-Paket stärkt den IT-Schutz für kleine Unternehmen.
Die Förderbedingungen sind großzügig: Der Staat übernimmt bis zu 70 % der förderfähigen Projektkosten. Die Zuschussbeträge liegen je nach Umfang des Projekts zwischen 3.000 und 25.000 Euro pro Paket. Vereinfacht ausgedrückt, zahlt das Unternehmen nur 30 % der Kosten für die digitale Umrüstung - der Rest wird vom Staat finanziert. Dadurch wird die Einführung neuer Technologien viel zugänglicher und erschwinglicher.
Um in den Genuss eines Pakets zu kommen, reicht ein Unternehmen einen Antrag ein, in dem es sein Projekt beschreibt (z. B. die Implementierung eines Cybersicherheitssystems oder die Einführung von KI-Analysen). Nach der Genehmigung erhält das Unternehmen eine Teilerstattung seiner Ausgaben. Diese fünf Pakete zielen auf die wichtigsten Bereiche der Digitalisierung ab und senken die finanziellen Einstiegshürden erheblich.
Fit 4 Digital-Programm (Bewertung der digitalen Bereitschaft)
Eine weitere wertvolle Initiative ist das Programm "Fit 4 Digital", das von Luxinnovation und dem Wirtschaftsministerium geleitet wird. Es ermöglicht kleinen Unternehmen, einen akkreditierten Experten hinzuzuziehen, der die digitale Reife des Unternehmens prüft, indem er die IT-Infrastruktur, die Cybersicherheit und die Software bewertet und Wachstumschancen ermittelt.
1️⃣ Phase 1: Der Berater bewertet den digitalen Reifegrad des Unternehmens und erstellt einen detaillierten Verbesserungsplan mit Kostenvoranschlägen. Das Audit kostet pauschal 5.000 €, die von der Regierung als Zuschuss vollständig übernommen werden. Für den Unternehmenseigentümer ist die Prüfung völlig kostenlos.
2️⃣ Phase 2: Entscheidet sich das Unternehmen für die Umsetzung der Empfehlungen (Kauf von Software/Ausrüstung, Einführung neuer Systeme), können die damit verbundenen Investitionen teilweise durch andere öffentliche Förderprogramme finanziert werden - etwa durch Investitionszuschüsse oder Beratungszuschüsse.
Fit 4 Digital ist vor allem ein "intelligentes" Förderprogramm. Es bietet Expertenwissen und einen konkreten Aktionsplan, nicht nur Finanzierung. Es ist besonders nützlich für traditionelle KMU, die sich modernisieren wollen, aber nicht wissen, wo sie mit der digitalen Transformation beginnen sollen.
Kostenerstattung für den Schutz des geistigen Eigentums
Im digitalen Zeitalter müssen auch kleine Unternehmen ihre Marken und Innovationen schützen. Die EU hat den KMU-Fonds (EUIPO SME Fund) eingerichtet, über den luxemburgische - und andere europäische - Unternehmen Zuschüsse in Höhe von 1.000 bis 1.500 Euro für Patentgebühren, Markenregistrierungen oder Designschutzkosten erhalten können.
Der Fonds erstattet zwischen 50 und 75 % der Kosten für die Eintragung von geistigem Eigentum.
Wenn ein Startup beispielsweise eine Marke in der EU anmeldet, kann ein großer Teil der Gebühren zurückerstattet werden. Obwohl der Fonds von der EU finanziert wird, wird er auf nationaler Ebene als wertvolle Ressource für kleine Unternehmen gefördert. Für Unternehmer bedeutet dies direkte Einsparungen bei den Rechtskosten für den Schutz ihrer Marke oder Innovation.
"Grüne" Subventionen und Umweltinitiativen
Umweltverträglichkeit ist eine weitere Priorität, und Unternehmen, die "grün" sind - oder die umweltfreundliche Verbesserungen durchführen - können von einer Reihe staatlicher Anreize profitieren.
Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz
Wenn ein Unternehmen in umweltfreundliche Technologien oder Verfahren investiert, die die Umweltbelastung verringern (z. B. Einbau von Filtern, Umstellung auf erneuerbare Energien, Einführung energieeffizienter Geräte), kann es für eine besondere finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Diese Unterstützung kann verschiedene Formen annehmen:
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung eines Teils der Kosten
- Zinsgünstige rückzahlbare Vorschüsse
- Zinsvergütungen für Ökodarlehen
- In einigen Fällen werden staatliche Bürgschaften oder zinsgünstige Darlehen gewährt.
In der Praxis kann in Luxemburg fast jede Investition, die über die geltenden EU-Umweltstandards hinausgeht oder künftige Vorschriften vorwegnimmt, gefördert werden. Wenn beispielsweise eine Fabrik Filtersysteme installiert, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, oder ein Bürogebäude energetisch saniert wird, kann der Staat je nach Projekt 30 % bis 50 % der entsprechenden Kosten übernehmen.
Zu den förderfähigen Umweltinvestitionen gehören:
- Energie-Effizienz
- Erneuerbare Energien (Sonnenkollektoren, Wärmepumpen)
- Elektrischer Transport
- Abfallverwertungssysteme
- Reduzierung von Emissionen und Verschmutzung und andere
Um eine Beihilfe zu erhalten, legt das Unternehmen dem Wirtschaftsministerium eine Projektbeschreibung und einen Kostenvoranschlag vor. Nach der Genehmigung führt das Unternehmen das Projekt durch und erhält den Zuschuss. Diese Öko-Zuschüsse machen Umweltinnovationen für kleine Unternehmen zugänglicher, indem sie die Amortisationszeit "grüner" Projekte verkürzen.
Fit 4 Sustainability-Programm (nachhaltige Entwicklung)
Ähnlich wie das digitale Auditprogramm bietet Luxinnovation "Fit 4 Sustainability" an, das Unternehmen bei der Bewertung und Verbesserung ihrer Umweltleistung unterstützt. Die teilnehmenden Unternehmen werden von Experten beraten, um den Energieverbrauch, das Abfallaufkommen, das Potenzial für zirkuläre Prozesse und vieles mehr zu analysieren, was zu einem konkreten Verbesserungsplan führt.
Das Nachhaltigkeitsaudit wird auch staatlich gefördert, und für Folgeinvestitionen (z. B. den Kauf effizienterer Geräte) können zusätzliche Zuschüsse oder günstige "grüne" Kredite gewährt werden.
Subventionen für Elektrofahrzeuge und umweltfreundliche Verkehrsmittel
Diese Subventionen sind vor allem für Unternehmen von Bedeutung, die auf den Transport angewiesen sind, sei es für den täglichen Betrieb oder für gelegentliche Fahrten.
Die luxemburgische Regierung unterstützt aktiv den Übergang zu emissionsfreiem Verkehr. Kleine Unternehmen können beim Kauf von Elektrofahrzeugen, elektrischen Lieferwagen oder Hybrid-Nutzfahrzeugen finanzielle Unterstützung erhalten. Die "Zero-Emission Vehicles"-Subvention ist ein Festbetragszuschuss, der beim Kauf eines neuen Elektro- oder wasserstoffbetriebenen Fahrzeugs für geschäftliche Zwecke gewährt wird. Der genaue Betrag hängt vom Fahrzeugtyp ab (Personenwagen, Nutzfahrzeuge, Zweiräder usw.).
So kann beispielsweise ein Unternehmen, das einen elektrischen Lieferwagen oder ein elektrisches Taxi kauft, vom Staat mehrere Tausend Euro als Ausgleich erhalten. Diese Subventionen sollen die höheren Kosten für umweltfreundliche Fahrzeuge im Vergleich zu Benzinern ausgleichen und den Ausbau der Infrastruktur (wie Ladestationen) fördern.
Darüber hinaus gibt es Förderprogramme für die Installation von Ladestationen auf dem Firmengelände, wobei die Kosten für die Ladestationen für Mitarbeiter und Kunden teilweise übernommen werden. Zusammengenommen ermöglichen diese Maßnahmen auch kleinen Unternehmen eine schrittweise Umstellung ihrer Fahrzeugflotte auf umweltfreundliche Alternativen mit staatlicher Unterstützung.
Unterstützung für soziales Unternehmertum
Eine eigene Kategorie - die sich von den traditionellen Subventionen unterscheidet - ist die Unterstützung von Sozialunternehmen, die nicht nur auf Gewinn, sondern auch auf soziale Wirkung (Bewältigung gesellschaftlicher oder kommunaler Herausforderungen) ausgerichtet sind. In Luxemburg können solche Unternehmen eine besondere Rechtsform annehmen: die "Société d'Impact Sociétal (SIS)" oder Social Impact Company.
Unternehmen mit SIS-Akkreditierung genießen erhebliche Steuervorteile: Sie sind von der Körperschaftssteuer, der kommunalen Gewerbesteuer und der Vermögenssteuer befreit. Einfach ausgedrückt: Solange ein Sozialunternehmen seine Gewinne in seinen Auftrag reinvestiert und keine Dividenden ausschüttet (der SIS-Status setzt strenge Grenzen für die Gewinnausschüttung an die Gründer), verzichtet der Staat auf alle wichtigen Unternehmenssteuern.
Dies ist ein großer Vorteil für Projekte in den Bereichen Sozialwirtschaft, Ökologie, Bildung oder Unterstützung gefährdeter Gruppen, denn so können sie ein Maximum an Mitteln für ihre Aufgabe einsetzen, anstatt Steuern zu zahlen.
Die Erlangung des SIS-Status ist jedoch nicht einfach: Die Antragsteller müssen strenge Kriterien erfüllen (ein klar definierter sozialer Zweck, gedeckelte Managergehälter, eine Kapitalstruktur mit wirkungsorientierten Aktien usw.). Der Status wird vom Ministerium für Familie und soziale Solidarität verliehen.
SIS-Unternehmen kommen auch für viele Standard-KMU-Förderprogramme in Frage, darunter Zuschüsse für junge Unternehmen, Investitionszuschüsse und Beratungsbeihilfen.
Vorzugsfinanzierung: Darlehen und Bürgschaften
Zusätzlich zu den direkten Subventionen können kleine Unternehmen in Luxemburg zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften in Anspruch nehmen, um Kapital für die Aufnahme oder Erweiterung ihrer Geschäftstätigkeit zu beschaffen.
SNCI-Darlehen für Neugründungen und Investitionen
Die Société Nationale de Crédit et d'Investissement (SNCI) - die Nationale Kredit- und Investitionsgesellschaft - ist eine öffentliche Förderbank, die KMU Finanzierungen zu günstigen Konditionen anbietet. Ihr Portfolio umfasst Start-up-Darlehen, Expansionskredite, Innovationsfinanzierung, Exportfinanzierung und vieles mehr.
Das Programm Start-up Loans zum Beispiel bietet langfristige Darlehen für neue kleine Unternehmen mit einer gültigen Gewerbeerlaubnis und einem soliden Geschäftsplan.
In der Regel kofinanziert die SNCI ein Projekt zusammen mit einer Geschäftsbank: Der Unternehmer beantragt einen Kredit, die Bank bindet die SNCI ein, und die öffentliche Bank übernimmt einen erheblichen Teil des Betrags (z. B. 50 %). Die Zinssätze liegen in der Regel unter dem Marktniveau, und die Rückzahlung kann je nach Vereinbarung gestundet werden.
Die SNCI bietet auch Investitionsdarlehen (für den Kauf von Ausrüstungen oder Immobilien), Darlehen für Unternehmensübertragungen (für den Erwerb bestehender Unternehmen) und Finanzierungen für innovative Projekte.
Ein wichtiger Grundsatz: Die SNCI deckt niemals 100 % eines Projekts. Der Darlehensnehmer muss einen Teil des Kapitals beisteuern und/oder eine Teilfinanzierung über eine Geschäftsbank erhalten.
Dennoch erleichtert das Engagement der SNCI den Zugang zu Kapital erheblich - durch die Risikoteilung mit den Banken ermutigt sie diese, Kredite an kleine Unternehmen zu vergeben. Dies gibt Unternehmern eine realistische Chance, eine Finanzierung zu erhalten, auch wenn sie keine Sicherheiten oder eine gute Kreditgeschichte haben.
Die Anträge können über die Partnerbanken oder direkt bei der SNCI eingereicht werden, zusammen mit einer Projektbegründung, einem Finanzierungsplan und Garantien.
Bürgschaftsfonds für KMU (Mutualité des PME)
Eines der ältesten Förderprogramme (seit 1949) ist das System der Kreditgarantie auf Gegenseitigkeit für KMU. Die Mutualité des PME ist eine Organisation, die als Bürge für Bankkredite fungiert, die von kleinen Unternehmen aufgenommen werden, die nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen.
Sie bietet eine Darlehensgarantie von bis zu 50 % des Darlehensbetrags (bis zu einem Höchstbetrag von 250 000 €) und deckt damit im Wesentlichen die Lücke bei den Sicherheiten. Ursprünglich vom nationalen Handwerksverband und dem Staat gegründet, um kleine Werkstätten und Geschäfte zu unterstützen, steht die Mutualité heute allen KMU offen, die eine Investitions- oder Wachstumsfinanzierung benötigen.
So funktioniert es: Ein Unternehmer beantragt einen Kredit; wenn die Bank einen Bürgen benötigt, wird ein Antrag an die Mutualité de Cautionnement gestellt. Wird der Antrag genehmigt, bürgt die Mutualité für die Rückzahlung der Hälfte des Kredits an die Bank. Dank dieses Systems erhalten Hunderte von Kleinunternehmen Kredite, die sonst nicht erhältlich wären.
Natürlich wird nicht jeder Antrag angenommen - der Garantiefonds prüft die Projekte sorgfältig und unterstützt nur tragfähige Unternehmen mit Wachstumspotenzial. Für die Bürgschaft wird eine geringe Gebühr erhoben, die jedoch im Vergleich zu den dadurch frei werdenden Finanzmitteln vernachlässigbar ist.
Mikrokredite und Sozialdarlehen
Für sehr kleine Projekte oder Unternehmer aus sozial schwachen Gruppen gibt es in Luxemburg Microlux - eine Mikrofinanzinstitution, die Darlehen von bis zu 25.000 € anbietet. Obwohl es sich nicht um ein direktes Regierungsprogramm handelt (Microlux wird von Banken und dem Europäischen Investitionsfonds unterstützt), ist es erwähnenswert. Wenn eine herkömmliche Bank einen Antrag wegen zu geringer Beträge oder des vermeintlichen Risikos ablehnt, kann Microlux eine Lösung sein.
Es handelt sich nicht um eine dieser räuberischen Mikrokreditoperationen - die Bedingungen sind flexibel, und die Kreditnehmer werden mit einem Unternehmensmentor zusammengebracht. Die Regierung unterstützt solche Initiativen indirekt, da sie die Bedeutung einer inklusiven Finanzierung anerkennt, die Menschen mit wenig Kapital oder einer geringen Kredithistorie eine echte Chance zur Gründung eines Unternehmens gibt.
Steuern und Erleichterungen für kleine Unternehmen
Luxemburg ist für sein unternehmensfreundliches Steuerumfeld bekannt und hat in den letzten Jahren weitere Erleichterungen für kleine Unternehmen und Existenzgründer eingeführt.
Ermäßigte Körperschaftssteuersätze für niedrige Einkommensstufen
Ab dem Steuerjahr 2025 wurde der Körperschaftssteuersatz für kleine Unternehmen gesenkt. Bisher wurden Gewinne bis zu 175.000 € mit 15 % besteuert. Jetzt wird dieser Satz auf 14 % gesenkt. Für Gewinne über 200.000 € sinkt der Standardsatz von 17 % auf 16 %. Zusammen mit der kommunalen Gewerbesteuer und dem Beitrag zum Beschäftigungsfonds sinkt die Gesamtsteuerlast für profitable Kleinunternehmen um etwa einen Prozentpunkt.
Auch wenn die Änderung gering erscheinen mag, sind die Einsparungen greifbar - die Unternehmen können mehr Kapital für Reinvestitionen zurückbehalten. Darüber hinaus erhebt Luxemburg keine Kapitalsteuer auf Unternehmensgründungen, und die jährliche Mindestvermögenssteuer für aktive Kleinunternehmen ist niedrig.
Steuergutschriften für Investitionen und Innovation
Das luxemburgische Steuersystem belohnt Unternehmen, die in die Entwicklung investieren. Ab 2024 gilt eine aktualisierte Regelung für Investitionssteuergutschriften. Unternehmen, die in Investitionsgüter, Technologie oder innovative Projekte investieren, können ihre Körperschaftssteuer um einen bestimmten Prozentsatz des Investitionsbetrags senken.
Der Basisinvestitionskredit beträgt jetzt 12 % des qualifizierten Investitionswerts. Zuvor waren es 7 % plus ein Bonus auf die ersten 150.000 EUR - die neue Regelung vereinfacht und erhöht diesen Satz.
Die wichtigste Neuerung: eine erhöhte Gutschrift von 18 % für Ausgaben im Zusammenhang mit der digitalen Transformation oder grünen Projekten.
Wenn also ein kleines Unternehmen in die Digitalisierung oder Nachhaltigkeit investiert, kann es seine Steuerrechnung um 18 % dieser Kosten senken. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören Software-Anschaffungen, Cloud-Infrastruktur, Schulungen für IT-Mitarbeiter und Verbesserungen der Energieeffizienz.
Für Sachanlagen (z. B. Geräte, Maschinen) gilt ein kombinierter Satz: 12% Basis + 6% Bonus = 18% insgesamt. Diese Struktur fördert die Modernisierung, indem sie im Wesentlichen fast ein Fünftel der qualifizierten Investitionen durch eine reduzierte Besteuerung zurückerstattet.
Es ist wichtig zu wissen, dass Steuergutschriften keine direkten Zahlungen sind - sie verringern die Steuerschuld. Wenn das Unternehmen noch nicht rentabel ist, kann die nicht genutzte Gutschrift bis zu 17 Jahre lang vorgetragen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Unternehmen auch dann noch von seinen früheren Investitionen profitieren kann, wenn es rentabel wird.
Vereinfachte Mehrwertsteuerregelung für Kleinstunternehmen
Ab 2025 hat Luxemburg die Schwelle für die Befreiung von der Mehrwertsteuer für kleine Umsätze angehoben. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50.000 € sind nun effektiv von der Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer befreit.
Für Kleinstunternehmer und Freiberufler bedeutet dies eine große Erleichterung: Sie müssen keine vierteljährlichen MwSt-Erklärungen abgeben und keine Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellen. Sie arbeiten einfach ohne Mehrwertsteuer und weisen damit auf ihren steuerbefreiten Status hin.
Der neue Schwellenwert von 50 000 Euro (mit einer einmaligen Karenzzeit von bis zu 55 000 Euro) ersetzt die frühere Untergrenze und macht die Steuerbefreiung für mehr Unternehmen zugänglich. Vor allem Dienstleister, Berater und kleine Einzelhändler werden davon profitieren.
Diese Regelung ermöglicht es ihnen, die Preise zu senken (keine Mehrwertsteuer) oder die Gewinnspannen zu erhöhen - und, was am wichtigsten ist, die Bürokratie in den entscheidenden Anfangsjahren zu vermeiden.
Die Registrierung für diese Mehrwertsteuerregelung für Kleinunternehmen erfolgt über das Portal der luxemburgischen Steuerbehörde (AED). Wenn der Umsatz den Schwellenwert übersteigt, muss das Unternehmen natürlich im folgenden Jahr zur normalen Mehrwertsteuerregelung wechseln. Aber für Start-ups bietet diese Befreiung Spielraum, um ohne unmittelbare steuerliche Belastung zu wachsen.
Andere Steuererleichterungen
Darüber hinaus bietet Luxemburg mehrere gezielte Steueranreize, wie z. B.:
- Beschleunigte Abschreibung für bestimmte Investitionen (Verringerung des steuerpflichtigen Einkommens in den ersten Jahren).
- Abzüge für spezifische Ausgaben (Mitarbeiterschulung, F&E, Patente).
- Ermäßigungen der Sozialabgaben bei der Einstellung von Arbeitslosen oder jungen Arbeitnehmern (durch spezielle ADEM-Programme).
Die neue Regierung erwägt auch Steuererleichterungen für neu gegründete Unternehmen, d. h. einen vorübergehenden Verzicht auf bestimmte Steuervorauszahlungen, um Cashflow-Probleme in den ersten ein bis zwei Jahren zu vermeiden. Auch wenn diese Vorschläge noch diskutiert werden, ist der allgemeine Trend klar: Die Steuerpolitik wird KMU-freundlicher und gibt den Unternehmen Raum für Wachstum und Reinvestitionen.
Sàrl, Sàrl-S oder Einzelunternehmer: Hat die Form einen Einfluss auf den Anspruch auf Unterstützung?
Kleinunternehmen können in Luxemburg in verschiedenen Rechtsformen tätig sein: in der traditionellen Sàrl (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), in der vereinfachten Version Sàrl-S oder als Einzelunternehmer (entreprise individuelle).
Es stellt sich also die Frage: Beeinflusst die Rechtsform den Zugang zu staatlicher Unterstützung? Im Allgemeinen richten sich die staatlichen Programme nach der Größe und der Tätigkeit des Unternehmens - nicht nach seiner Rechtsform. Das bedeutet, dass Sàrl, Sàrl-S und Einzelunternehmer alle die gleichen Zuschüsse und Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, sofern sie die Kriterien erfüllen (z. B. KMU-Status, kein früherer Unternehmensbesitz usw.).
Das Hauptmerkmal der Sàrl-S ist die vereinfachte Gründung, die an sich schon eine Form der unternehmerischen Unterstützung darstellt. Die Sàrl-S (société à responsabilité limitée simplifiée) kann bereits mit einem Stammkapital von 1 € gegründet werden, während für eine herkömmliche Sàrl 12.000 € erforderlich sind. Darüber hinaus ist für die Gründung einer Sàrl-S keine notarielle Urkunde erforderlich - eine private Vereinbarung reicht aus, was Kosten für die Rechtsberatung spart.
Die Sàrl-S-Struktur steht nur Einzelpersonen (nicht Unternehmen) zur Verfügung und ist für sehr kleine Start-ups mit begrenzten Ressourcen gedacht. Diese Einfachheit ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Das Kapital einer Sàrl-S darf 12.000 EUR nicht überschreiten - sobald es diesen Betrag überschreitet, muss das Unternehmen in eine reguläre Sàrl umgewandelt werden. Außerdem müssen alle Gewinne im Unternehmen verbleiben, bis es die Kapitalgrenze von 12.000 € erreicht. Laut Gesetz können vorher keine Dividenden ausgeschüttet werden - die Gewinne müssen reinvestiert werden.
In der Praxis verzichten die Sàrl-S-Gründer auf die Entnahme von Gewinnen in den ersten Jahren und häufen diese stattdessen an, um Kapital zu bilden. Im Gegenzug erhalten sie eine sehr niedrige Eintrittsbarriere für die Gründung eines Unternehmens. Aus der Sicht der staatlichen Förderprogramme ist eine Sàrl-S ein voll anerkanntes Handelsunternehmen (mit Gewerbeerlaubnis, eingetragen im Handelsregister) und hat daher Zugang zu allen KMU-Programmen. So sind beispielsweise die meisten Empfänger von 12.000 € Gründungszuschuss Kleinstunternehmen in Form einer Sàrl-S oder erstmalige Einzelunternehmer.
Einzelunternehmer (Kleinstunternehmer). In Luxemburg wird diese Rechtsform typischerweise als entreprise individuelle bezeichnet - eine natürliche Person mit einer Geschäftslizenz. Die Einzelperson haftet persönlich mit ihrem gesamten Vermögen, ist aber auch von der unternehmerischen Buchführungspflicht befreit.
Entscheidend für die Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung ist, ob der Einzelunternehmer eine gültige Gewerbe- oder Handwerksgenehmigung (autorisation d'établissement) besitzt. Ist dies der Fall, gilt er offiziell als "Unternehmen" und kann Subventionen beantragen.
So kann beispielsweise der Inhaber eines kleinen Handwerksbetriebs den Gründungszuschuss in Höhe von 12.000 Euro erhalten, da die Regelung ausdrücklich für "neue Kleinstunternehmen" gedacht ist, zu denen auch Einzelunternehmer gehören.
Der eigentliche Unterschied liegt in der Besteuerung: Einzelunternehmer zahlen eine progressive Einkommensteuer, während juristische Personen Körperschaftssteuer zahlen. Bei geringen Umsätzen sind die effektiven Steuersätze vergleichbar, und Einzelunternehmer können leichter die Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nehmen, wenn sie unter dem Schwellenwert von 50.000 € bleiben und die Mehrwertsteuer ganz vermeiden.
Sie profitieren auch von einem geringeren Verwaltungsaufwand (keine vollständigen Bilanzen oder Handelsregisteranmeldungen erforderlich), was die Geschäftstätigkeit in den ersten Jahren vereinfacht.
Zusammenfassung: Wenn es um staatliche Unterstützung geht, gibt es praktisch keine direkten Unterschiede zwischen den Rechtsformen. Alle offiziellen Programme - Zuschüsse, Subventionen, Darlehen - richten sich nach der Unternehmensgröße (Kleinst- oder Kleinunternehmen) und der Art des Projekts, nicht nach der Rechtsform.
Luxemburg ist bestrebt, Chancengleichheit zu bieten: Ob Sie eine Sàrl gründen, eine Sàrl-S eröffnen oder als zugelassener Handwerker tätig sind, Unterstützung steht allen zur Verfügung, die Wachstumspotenzial und einen wirtschaftlichen Beitrag vorweisen können.
Die Wahl der Struktur hängt eher von der Bequemlichkeit und den Geschäftsplänen ab.
- Sàrl-S ist ideal für einen schnellen, kapitalschonenden Start (allerdings mit Reinvestitionsverpflichtungen).
- Die Sàrl eignet sich für diejenigen, die über ausreichend Kapital verfügen und mehr Formalität anstreben (die Banken können die traditionelle Sàrl aufgrund ihrer Eigenkapitalbasis bevorzugen).
- Der Staat wird jedes realisierbare Projekt unterstützen, denn letztlich geht es darum, kleine Unternehmen als Motoren der Wirtschaft zu fördern.
Das Einzelunternehmen eignet sich gut für kleine, persönliche Unternehmungen mit wenig Bürokratie.
Im Jahr 2025 haben die luxemburgischen Kleinunternehmen Zugang zu einem noch nie dagewesenen Instrumentarium an Unterstützung. Die Regierung verfolgt weiterhin eine gezielte Strategie: Beseitigung finanzieller Hürden zu Beginn, Anreize für Innovationen (sowohl digital als auch ökologisch), Verringerung des Steuerdrucks und Unterstützung von Unternehmern beim Wachstum durch die Schaffung von Arbeitsplätzen. Wenn Sie in Luxemburg ein Unternehmen gründen wollen, sollten Sie unbedingt die verfügbaren Programme prüfen - ein erheblicher Teil Ihrer Ausgaben kann durch öffentliche Mittel oder Steuererleichterungen gedeckt werden.
Vom Gründungszuschuss in Höhe von 12.000 Euro bis zur 18-prozentigen Steuergutschrift für digitale Innovationen, von Zuschüssen für Expertenberatung bis zu zinsgünstigen SNCI-Darlehen - all diese Instrumente sollen kleinen Unternehmen das Vertrauen geben, in den ersten Jahren erfolgreich zu sein. Besonderes Augenmerk wird auf zukunftsorientierte Sektoren gelegt: digitale Wirtschaft, grüne Technologien und soziales Unternehmertum, die von zusätzlichen Boni und Anreizen profitieren.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Zugang zur Unterstützung die Erfüllung bestimmter Bedingungen und das Durchlaufen von Verwaltungsschritten erfordert. Unternehmer sollten sich im Voraus über die Förderkriterien informieren (ausführliche Anleitungen finden Sie auf Guichet.lu) und die erforderlichen Unterlagen vorbereiten. Aber die Mühe lohnt sich - die staatlichen Finanzpolster ermöglichen es Ihnen, sich auf die Entwicklung Ihres Unternehmens zu konzentrieren, anstatt nur zu überleben.
Trotz seiner geringen Größe hat Luxemburg ein umfassendes Ökosystem für kleine Unternehmen aufgebaut, das finanzielle und pädagogische Unterstützung kombiniert. Wenn Unternehmer diese Ressourcen nutzen, können sie das Wachstum ihrer Unternehmen beschleunigen. Das Wichtigste ist, nicht zu zögern, Hilfe zu suchen - im Großherzogtum ist dies kein Privileg für wenige, sondern gängige Geschäftspraxis. Wie das Sprichwort schon sagt: "Ein kluges Startup nimmt alles an, was angeboten wird - vor allem, wenn es offiziell ist und mit günstigen Konditionen kommt."

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer kann den Gründungszuschuss von 12.000 € in Luxemburg beantragen?
Gibt es spezielle Programme für die digitale Transformation?
Hat die Rechtsform (Sàrl, Sàrl-S, Einzelunternehmen) Einfluss auf die Förderfähigkeit?
Welche Steuervorteile gibt es 2025 für kleine Unternehmen?
Gibt es finanzielle Unterstützung für umweltfreundliche oder soziale Unternehmen?
Quelle: guichet.public.lu, luxinnovation.lu, snci.lu, houseofentrepreneurship.lu, microlux.lu, mutualite-pme.lu, impactsocietal.lu, pwc.lu, chronicle.lu, siliconluxembourg.lu, easybiz.lu
Fotos aus diesen Quellen: Getty Images на Unsplash



