Rauchen unmöglich aufhören

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Eine Studie des ILRES-Instituts, die vom Gesundheitsdirektorat und der Krebsstiftung (Fondation Cancer) anlässlich des Weltnichtrauchertags veröffentlicht wurde, hat ergeben, dass rund ein Drittel der Einwohner Luxemburgs ab 16 Jahren Tabak oder Nikotin konsumiert. Neben herkömmlichen Zigaretten ist die Beliebtheit neuer nikotinhaltiger Produkte wie E-Zigaretten und Nikotinbeutel insbesondere bei jungen Menschen deutlich gestiegen.
Den Umfragedaten zufolge beginnt die Mehrheit der Konsumenten bereits vor dem 18. Lebensjahr mit dem Nikotinkonsum, beeinflusst durch Stress, Gruppenzwang und den Wunsch, einem bestimmten sozialen Status zu entsprechen. In der Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen sind absolut alle Konsumformen vertreten: Zigaretten, Shisha, E-Zigaretten und Nikotinbeutel. Gleichzeitig betonen die Forscher, dass der Konsum von E-Zigaretten oft zum Hauptzugang zum traditionellen Zigarettenrauchen wird. Dennoch äußert jeder zweite junge Raucher den Wunsch, aufzuhören, wobei gesundheitliche Bedenken als Hauptmotivation genannt werden. Ein weiteres ernstes Problem im Land bleibt die hohe Belastung durch Passivrauchen, der junge Menschen regelmäßig an öffentlichen Orten, auf offenen Terrassen und in Festsälen bei Veranstaltungen ausgesetzt sind.
Um die Lage in Luxemburg zu stabilisieren, trat am 28. November 2025 ein Gesetz in Kraft, das ab dem 1. Januar 2026 strenge regulatorische Maßnahmen vorsieht. Die neue Gesetzgebung begrenzt den maximalen Nikotingehalt in Beuteln auf 0,048 mg pro Einheit und verbietet deren Konsum an Orten, die von Minderjährigen frequentiert werden, einschließlich Schulen und Spielplätzen, vollständig. Darüber hinaus verbietet die Gesetzgebung den Zusatz von Stimulanzien, die mit Energie und Vitalität in Verbindung gebracht werden, wie Koffein, Taurin oder Cannabidiol (CBD), in E-Zigaretten und stellt erhitzte Tabakprodukte mit herkömmlichen Zigaretten gleich. Der Verkauf von Nikotinprodukten an Personen unter 18 Jahren ist strengstens untersagt, und Einzelhändler sind nun verpflichtet, einen Altersnachweis zu verlangen, wenn auch nur der geringste Zweifel hinsichtlich des Alters eines Kunden besteht.





