Luxemburg erweitert seine Liste der „bemerkenswerten Bäume“

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Das Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität hat in Zusammenarbeit mit der Agentur für Natur und Forstwirtschaft eine Kampagne zum Internationalen Tag des Baumes gestartet. Unter dem Motto „Eis Beem loosse sech weisen!“ („Unsere Bäume werden Sie überraschen!“) wollen die Behörden auf den ökologischen und kulturellen Wert der ältesten und ungewöhnlichsten Bäume des Landes aufmerksam machen. Ministerin Serge Wilmes betonte, dass diese Bäume nicht nur Elemente der Landschaft sind, sondern wichtige Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel.
Bis heute wurden im Großherzogtum rund 240 Bäume offiziell als „bemerkenswerte Bäume“ (arbres remarquables) ausgewiesen. Um diesen Status zu erlangen, muss ein Baum außergewöhnliche dendrologische Merkmale aufweisen: beeindruckende Größe, ungewöhnliche Morphologie oder historischen und gedächtniswürdigen Wert.
Bemerkenswerte Bäume gelten als eigenständige Ökosysteme. Ihre Höhlen, ihre Rinde und ihr Wurzelsystem bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten. Darüber hinaus wirken sie in städtischen Gebieten als natürliches Kühlsystem.
Der Status als „bemerkenswerter Baum“ ist mit einem verstärkten rechtlichen Schutz verbunden. Folgendes ist gesetzlich verboten:
- Fällen oder entwurzeln Sie solche Bäume.
- sie zu verschieben oder zu beschädigen.
- Sie vernichten, ohne dass eine besondere ministerielle Genehmigung vorliegt, die nur in Ausnahmefällen (im öffentlichen Interesse oder aus pflanzengesundheitlichen Gründen) erteilt wird.
Ein zentraler Bestandteil der Kampagne 2026 ist der Aufruf an die Öffentlichkeit, sich an der Bestandsaufnahme des Naturerbes zu beteiligen. Bis zum 31. Oktober 2026 kann jeder Einwohner Luxemburgs über das Portal arbresremarquables.lu einen Baum (unabhängig davon, ob er auf öffentlichem oder privatem Grund steht) für die Aufnahme in die Schutzliste vorschlagen. Jeder Antrag wird von Experten der Abteilung für Natur und Wälder individuell geprüft.
Um Grundstückseigentümer zur Erhaltung solcher Bäume zu motivieren, bietet die Regierung erhebliche finanzielle Anreize an. Nach den geltenden Vorschriften kann der Staat bis zu 75 % der Kosten für die fachgerechte Pflege und Erhaltung „herausragender“ Bäume erstatten.





