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Einkommensteuer in Luxemburg

In diesem Artikel geben wir einen Überblick über das luxemburgische Einkommensteuersystem, einschließlich seiner wichtigsten Merkmale, Steuersätze und Steuerbefreiungen. Unabhängig davon, ob Sie in Luxemburg ansässig sind oder nicht, ist ein Verständnis des luxemburgischen Einkommenssteuersystems für jeden, der in diesem dynamischen und wohlhabenden Land leben oder arbeiten möchte, unerlässlich.

Zuletzt aktualisiert
09.07.24

Wie in vielen Industrieländern ist die Einkommenssteuer ein entscheidender Aspekt der Steuerpolitik des Landes, da sie der Regierung die notwendigen Mittel zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Landes zur Verfügung stellt. Das luxemburgische Steuersystem kann jedoch komplex und entmutigend sein, insbesondere für Neuankömmlinge im Lande.

Einkommensteuersätze

In Luxemburg muss jeder Einkommensteuer zahlen, der Einkünfte bezieht, nicht nur Löhne und Gehälter; dies können zum Beispiel die Nettoeinkünfte aus der Vermietung von Immobilien in Luxemburg oder Kapitalerträge sein.

Obwohl es verschiedene Klassen von steuerpflichtigem Einkommen gibt und jede ihre Besonderheiten hat, basieren die Steuern im Allgemeinen auf einem progressiven Einkommensteuersystem. Ein progressives Einkommensteuersystem bedeutet, dass der Prozentsatz, den Sie an Steuern zahlen, umso höher ist, je mehr Sie verdienen. Die vollständige progressive Skala der Steuersätze können Sie hier einsehen. 

Die progressive Skala der Steuersätze im Jahr 2024 für Luxemburg
Von (Euro)Bis (Euro)SteuersatzBeschäftigungsfonds-ZuschlagEffektiver Steuersatz
012.4380 %7 %0 %
12.43914.5088 %7 %8,56 %
14.50916.5789 %7 %9,63 %
16.57918.64810 %7 %10,70 %
18.64920.71811 %7 %11,77 %
20.71922.78812 %7 %12,84 %
22.78924.93914 %7 %14,98 %
24.94027.09016 %7 %17,12 %
27.09129.24118 %7  %19,26 %
29.24231.39220 %7 %21,40 %
31.39333.54322 %7 %23,54 %
33.54435.69424 %7 %25,68 %
35.69537.84526 %7 %27,82 %
37.84639.99628 %7 %29,96 %
39.99742.14730 %7 %32,10 %
42.14844.29832 %7 %34,24 %
44.29946.44934 %7 %36,38 %
46.45048.60036 %7 %38,52 %
48.60150.75138 %7 %40,66 %
50.752110.40339 %7 %41,73 %
110.404165.60040 %7 %42,80 %
165.601220.78841 %9 %44,69 %
Über 220.78942 %9 %45,78 %

Sie müssen bedenken, dass die Steuer progressiv berechnet wird. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel ein Jahreseinkommen von 16.000 Euro haben, wird dieser Prozentsatz, obwohl er laut Tabelle 9 % beträgt, nicht auf den gesamten Betrag von 16.000 Euro angewandt, sondern nur auf den Bereich des Einkommens, der in diese Höhe fällt.

Zur Erleichterung der Verwaltung gibt es eine Seite, mit der Sie die Steuern auf der Grundlage eines bestimmten Einkommens automatisch berechnen können, aber es ist wichtig zu verstehen, wie die Berechnung funktioniert.

Beispiel

Dies wird anhand eines Beispiels deutlich: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 16.000 Euro pro Jahr würde sich die Steuer wie folgt berechnen:

  • 0 % auf die ersten 12.438 Euro
  • 8,56 % auf die nächsten 2.069 Euro (12.439 – 14.508)
  • 9,63 % auf die nächsten 1.491 Euro (14.509 – 16.000)

Um die auf jeden Betrag fällige Steuer zu berechnen, multiplizieren wir ihn mit dem entsprechenden Steuersatz:

  • 2.069 Euro x 8,56 % = 177,10 Euro
  • 1.491 Euro x 9,63 % = 143,58 Euro

Bei diesen Berechnungen sind zwei Punkte zu beachten:

Messfehler

Die Berechnung auf der Regierungsseite weicht um ein paar Cent ab, weil die tatsächliche Berechnung etwas anders ist und der Steuersatz und der Beschäftigungsfondszuschlag getrennt berechnet und abgerundet werden, bevor sie zur Gesamtsteuer zusammengefasst werden. Die hier vorgestellte Berechnung ermöglicht es uns, das Konzept zu verstehen, und unterscheidet sich nur um wenige Cent.

Nettoabrechnung

Bei dieser Berechnung wird nur die Grundeinkommenssteuer berücksichtigt; andere Abzüge, Befreiungen oder Gutschriften, die für die steuerliche Situation einer Person gelten könnten, sind nicht berücksichtigt.

Steuerklassen für die Einkommensteuer

Darüber hinaus variieren die Einkommensteuersätze in Luxemburg je nach Ihrer Situation. Sie werden in drei Klassen eingeteilt: 1, 1a, und 2. Eine vollständige und detaillierte Tabelle finden Sie auf der Regierungsseite sowie in unserem speziellen Ratgeberartikel.

Steuerklassen
Ohne unterhaltsberechtigte KinderMit unterhaltsberechtigten Kindern64 Jahre alt
Einzel11A1A
Verheiratet222
Partnerschaftlich11A1A
Geschieden/getrennt> 3 Jahre11A1A
Geschieden/getrennt< 3 Jahre222
Verwitwet> 3 Jahre1A1A1A
Verwitwet< 3 Jahre222

Steuerlicher Wohnsitz und tatsächlicher Wohnsitz in Luxemburg sind nicht dasselbe. Lesen Sie mehr in unserem Spezialartikel: Steuerliche Ansässigkeit in Luxemburg

Diese Klassen wirken sich dann auf die Berechnung Ihrer steuerpflichtigen Einkommensbeträge aus.

Steuerklasse 1

Gilt für Alleinstehende, verheiratete Paare, die ihre Steuererklärung getrennt einreichen, und unverheiratete Paare, die zusammenleben ("Lebensgefährten").
Die Steuer wird auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen nach möglichen Abzügen berechnet.

Steuerklasse 1A

Gilt für Alleinerziehende mit einem in ihrem Haushalt lebenden Kind, verwitwete Personen, die nicht zu Klasse 2 gehören (in der Regel in den ersten drei Jahren nach dem Tod des Ehepartners), und Personen ab 65 Jahren. Die Steuer wird auf Ihr bereinigtes zu versteuerndes Einkommen berechnet, d. h. auf Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen abzüglich der Hälfte der Differenz zwischen Ihrem Einkommen und einem bestimmten Betrag (derzeit 49 752 Euro). Dadurch verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen in dem Maße, in dem es sich dem Grenzwert nähert.

Steuerklasse 2

Gilt für verheiratete Paare oder Personen in einer zivilen Lebenspartnerschaft, in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt. Die Steuer wird auf der Grundlage des gemeinsamen steuerpflichtigen Einkommens beider Partner berechnet. Dies führt oft zu einer niedrigeren Steuerlast als bei einer getrennten Steuererklärung.

Dieses System funktioniert schon seit geraumer Zeit so, und das Problem ist, dass es Alleinstehende benachteiligt. Aus diesem Grund gibt es seit kurzem eine Petition zur Überprüfung der Steuerklassen, die 5.500 Unterschriften gesammelt hat, was mehr als die 4.500 Unterschriften sind, die für eine Debatte in der Abgeordnetenkammer erforderlich sind.

Wenn Sie in Luxemburg arbeiten, behält Ihr Arbeitgeber normalerweise die Einkommensteuer von Ihrem Lohn ein und führt sie in Ihrem Namen an die Steuerbehörden ab. Am Ende des Steuerjahres müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und Ihre Steuern direkt an die Steuerbehörden zahlen.

Es ist wichtig, daran zu denken, dass der von Ihrem Einkommen abgezogene Steuerbetrag möglicherweise nicht die endgültige Steuer ist, die Sie schulden. Es kann sein, dass Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung zusätzliche Steuern zahlen müssen. Dies ist besonders häufig bei Paaren der Fall, die gemeinsam die Steuerklasse 2 beantragen und beide ein Arbeitseinkommen haben.

Welches Einkommen ist steuerpflichtig?

Das steuerpflichtige Einkommen von Steuerinländern und -ausländern wird in 8 Kategorien unterteilt:

  • Arbeitseinkommen,
  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit,
  • Einkünfte aus Handel oder Gewerbe,
  • Kapitalerträge,
  • Mieteinnahmen,
  • Renteneinkommen,
  • Land- und Forstwirtschaft,
  • verschiedene Einkünfte, einschließlich Kapitalerträge.

Sowohl für Gebietsansässige als auch für Gebietsfremde wird das steuerpflichtige Einkommen durch den Betrag des inländischen Nettoeinkommens bestimmt, der sich aus der Addition der verschiedenen Kategorien ergibt.

Es gibt jedoch einige Abzüge, die man in Anspruch nehmen kann, so dass Teile des Einkommens nicht steuerpflichtig sind. Die Höhe des Haushaltsnettoeinkommens variiert je nach den Abzügen für Sonderausgaben:

Für Gebietsansässige wird die Einkommensteuer auf der Grundlage ihres weltweiten Einkommens berechnet, d. h. alle Einkünfte, die sowohl in Luxemburg als auch außerhalb des Landes erzielt werden, unterliegen der Besteuerung. Nicht-Residenten hingegen werden nur auf ihr in Luxemburg erzieltes Einkommen besteuert.

Wann müssen Gebietsansässige und Nicht-Gebietsansässige eine Steuererklärung abgeben?

Gebietsansässige und Gebietsfremde, die in Luxemburg direkte Einkünfte erzielen, sind verpflichtet, ihre Steuern jährlich bis zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres zu erklären.

Es gibt bestimmte Bedingungen, unter denen Gebietsansässige und Nicht-Gebietsansässige in Luxemburg keine Steuern erklären müssen. Wenn ihr Jahreseinkommen beispielsweise unter einem bestimmten Schwellenwert liegt oder wenn sie bereits eine Quellensteuer einbehalten haben, können sie von der Abgabe einer Steuererklärung befreit werden. Erkundigen Sie sich bei den Steuerbehörden oder einem qualifizierten Steuerberater, ob diese Befreiungen auf Ihre Situation zutreffen.

Nicht ansässige Steuerzahler
Ansässige Steuerzahler

Jährliche Steueranpassung

Es könnte eine gute Idee sein, das Jahresausgleichsverfahren als eine Möglichkeit zur Anpassung Ihrer Steuerabzüge in Betracht zu ziehen. Ziel dieses Verfahrens ist es, den von Ihnen geschuldeten Steuerbetrag auf der Grundlage Ihres gesamten steuerpflichtigen Einkommens für das Jahr zu berechnen. Ist der errechnete Steuerbetrag niedriger als die von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Pensionskasse einbehaltene Gesamtsteuer, erhalten Sie eine Erstattung vom Finanzamt.

Am Ende eines jeden Steuerjahres müssen die Steuerzahler bei den luxemburgischen Steuerbehörden eine Steuererklärung einreichen, in der sie ihre Einkünfte und Abzüge für das Jahr angeben. Auf der Grundlage dieser Informationen berechnen die Steuerbehörden den Betrag der Einkommensteuer, den die Person für das Jahr schuldet, und senden einen Steuerbescheid, in dem der geschuldete Steuerbetrag sowie etwaige Steuergutschriften oder -abzüge angegeben sind.

Es gibt immer einen bestimmten Zeitraum, der es den Steuerzahlern ermöglicht, die Steuer zu zahlen oder den Betrag anzupassen, wenn sie glauben, dass er falsch berechnet wurde. Das Verfahren der jährlichen Steueranpassung trägt dazu bei, dass der Einzelne den richtigen Steuerbetrag auf der Grundlage seines Einkommens zahlt.

Wie man eine Steuererklärung in Luxemburg einreicht

Wenn Sie in Luxemburg Steuern zahlen, müssen Sie Ihr Einkommen durch Ausfüllen der Steuererklärung Form 100 angeben. Sie müssen Ihr Einkommen aus allen Quellen angeben. Wenn ein Teil Ihres Einkommens steuerfrei ist, wird er nicht besteuert, kann aber zur Ermittlung des Steuersatzes für Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen herangezogen werden. Und je nach Ihrer Situation müssen oder wollen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner besteuert werden.

Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, aber einen Jahresausgleich beantragen möchten, können Sie dies tun, indem Sie am Ende des Jahres eine Formular 163 Erklärung einreichen.

Möchten Sie mehr Informationen erhalten? Lesen Sie unbedingt den Artikel über Steuererklärungen, der sich auf Unternehmen und Unternehmer bezieht und detaillierte Anweisungen zur Online-Steuererklärung enthält – Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen.

Fristen für Steuererklärungen

Um die luxemburgischen Steuervorschriften einzuhalten, ist es wichtig, die Steuererklärungsunterlagen bis zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres bei der zuständigen Steuerbehörde einzureichen. Es gibt mehrere Einreichungsfristen, die von der luxemburgischen Steuerbehörde kontrolliert werden.

Für das Steuerjahr N sollte die Steuererklärung beispielsweise vor dem 31. März des Jahres N+1 eingereicht werden.

Wenn Sie eine Fristverlängerung für die Abgabe oder Einreichung der Steuererklärung benötigen, müssen Sie diese per Fax oder Post beim zuständigen Finanzamt beantragen. Eine verspätete Abgabe kann zu zusätzlichen Steuern, einer Gebühr für verspätete Zahlung oder einer vom Finanzamt verhängten Zwangsstrafe führen.

Einreichung von Erklärungen

Wenn Sie Einkünfte aus der Ausübung eines freien Berufs, einer abhängigen Beschäftigung, einer Rente oder Mieteinkünfte bezogen haben, können Sie Ihre Einkommensteuer Steuererklärung online über MyGuichet.lu Plattform.

In diesem Fall müssen Sie

  1. Ein MyGuichet-Konto erstellen
  2. Den Schritt-für-Schritt-Anweisungen auf der Plattform folgen, andernfalls müssen Sie ein Papierformular ausfüllen.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website Guichet.lu oder in deren Lehrvideo.

Jedes Jahr im Februar sollten Sie ein Schreiben mit entsprechenden Hinweisen und einer Aufforderung zum elektronischen Ausfüllen der Steuererklärung oder ein Papierformular per Post erhalten. In beiden Fällen müssen Sie alle Ihre Einkommensquellen in jeder der zuvor genannten Einkommenskategorien angeben.

Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei der Online-Erklärung das digitale Formular Sie Schritt für Schritt durch den Prozess führt und Sie die Belege digital anhängen können, während Sie bei der Papiererklärung Papierdokumente anhängen und das Formular am Ende an das zuständige Finanzamt schicken müssen. Dies kann für einige Freiberufler praktisch sein, die ihre Erklärungen mit Hilfe des Online-Formulars abgeben dürfen.

Welche Dokumente sind erforderlich?

Wenn Sie eine Steuererklärung einreichen, müssen Sie gegebenenfalls die folgenden Belege beifügen:

  • Jährliche Gehalts- oder Rentenabrechnungen;
  • Jahresabschlüsse für Zinsen, die für ein während des Steuerjahres aufgenommenes Hypotheken- oder Privatdarlehen gezahlt wurden;
  • Eine Lebenspartnerschaftsbescheinigung, wenn die gemeinsame Besteuerung zum ersten Mal beantragt wird;
  • Für Nicht-Einwohner: Sie sollten auch einen Nachweis über das in ihrem Wohnsitzland erzielte Einkommen beifügen.

Die Luxemburgische Steuerbehörde kann weitere Unterlagen zur Untermauerung von Informationen, Erklärungen, Anträgen, Anträgen, Forderungen oder Einsprüchen anfordern, die während des Überprüfungsverfahrens bei ihr eingereicht werden.

Ausfüllen und Einreichen der Erklärung

Im Großherzogtum gibt es mehrere Ämter. Sie finden alle Ämter auf der Website der luxemburgischen Steuerbehörde.

Außerdem gibt es drei Finanzämter für Nichtansässige und Grenzgänger, die in Luxemburg Steuern zahlen. Sie befinden sich alle an derselben Adresse und haben je nach Herkunftsland der Steuerpflichtigen unterschiedliche Aufgaben:

  • Luxemburg Y ist offen für Einwohner Frankreichs;
  • Luxemburg Z ist offen für Einwohner Deutschlands;
  • Luxembourg X ist offen für Einwohner von Belgien und anderen Ländern.
Finanzämter für Nichtansässige und Grenzgänger

Address: 21 rue Eugène Ruppert, Luxemburg, B.P. 1706, 1017 Luxemburg

Telefon: +352 2475-2475

E-Mail:pphluxx@co.etat.lu / pphluxy@co.etat.lu / pphluxz@co.etat.lu

Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie es unterschreiben und abschicken. Wenn Sie dies online tun, werden Sie auf der Website durch den Vorgang geführt. Wenn Sie das Formular in Papierform abschicken, müssen Sie es per Post an das luxemburgische Finanzamt schicken, das Sie in jedem Postamt finden.

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ist in Luxemburg einkommensteuerpflichtig?

Wie hoch ist der Steuersatz für natürliche Personen in Luxemburg?

Wann ist die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung in Luxemburg?

Kann ich meine Einkommensteuererklärung in Luxemburg online abgeben?

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