Die Regierung hat keine Pläne, das Gesetz zur Leihmutterschaft zu ändern

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Die Debatte um Leihmutterschaft steht in Luxemburg erneut im Mittelpunkt, nachdem bekannt wurde, dass der deutsche CDU-Politiker Jens Spahn und sein Ehemann durch dieses Verfahren in den USA Eltern geworden sind. Während Leihmutterschaft im benachbarten Deutschland vollständig verboten ist, gibt es in Luxemburg derzeit keinen spezifischen rechtlichen Rahmen für diese Praxis.
Nach mehr als vierzig Sitzungen über einen Zeitraum von drei Jahren hat die Nationale Ethikkommission einen ausführlichen, 80-seitigen Bericht über assistierte Reproduktionstechniken und Leihmutterschaft veröffentlicht. Dennoch bleibt dieses Thema für die Experten komplex, da sie sich in einer Reihe von Kernfragen nicht auf einen Konsens einigen konnten. Insbesondere lehnt eine Minderheit der Kommissionsmitglieder jede Form der Leihmutterschaft im Inland ab, sei es auf altruistischer oder kommerzieller Basis. Darüber hinaus gingen die Meinungen von etwa fünfzehn Mitgliedern in der Frage der künstlichen Befruchtung nach dem Tod eines Partners auseinander, einer Praxis, die mehrere Experten kategorisch ablehnten.
Trotz interner Meinungsverschiedenheiten sind sich die Ausschussmitglieder in einem Punkt einig: Luxemburg benötigt dringend klare gesetzliche Regelungen zur assistierten Reproduktion. Justizministerin Élisabeth Margue bestätigte jedoch, dass die derzeitige Regierung bislang keine Pläne habe, Gesetzesänderungen in diesem Bereich vorzuschlagen. Gleichzeitig betonte sie, dass das Wohl des Kindes stets oberste Priorität haben müsse. Nach Ansicht der Ministerin dürfen Kinder, unabhängig davon, wie sie zur Welt kommen, keiner Diskriminierung ausgesetzt werden.
Sowohl der Regierung als auch der Nationalen Ethikkommission ist klar, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt aller Diskussionen stehen und als Leitprinzip bei der Anwendung neuer Reproduktionstechnologien gelten muss.





