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Luxemburg führt neue Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität ein

Zuletzt aktualisiert
11.01.25
Wesley Tingey, Unsplash

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Die luxemburgische Regierung hat zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung der Rechte und des Schutzes von Opfern von Straftaten angenommen. Einer davon betrifft die Erhöhung der Strafen für schwere Straftaten, der andere die Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit beim Opferschutz.

Verweigerung von Bewährungsstrafen bei schweren Straftaten: eine neue Norm

Bisher mussten Richter die Ablehnung einer Bewährungsstrafe sowohl in Straf- als auch in Nichtstrafsachen begründen. Nun wird die Begründungspflicht nur noch bei Strafen von weniger als zwei Jahren Freiheitsentzug bestehen. Bei schwereren Straftaten wie sexueller Nötigung, Kindesmissbrauch und Finanzdelikten muss das Gericht hingegen die Gewährung einer Bewährungsstrafe begründen.

Justizministerin Elizabeth Margue sagte: "Diese Änderungen stärken den Kampf gegen schwere Verbrechen, insbesondere sexuelle Gewalt und Familienkriminalität, und zielen auf einen besseren Schutz der Opfer ab."

Die Initiative steht auch im Einklang mit den Empfehlungen internationaler Organisationen wie der Financial Action Group (GAFI), GRETA und GREVIO, die strengere Maßnahmen zur Bekämpfung von Frauenhandel und Gewalt gegen Frauen fordern.

Europäische Verteidigung: eine neue Ebene der Zusammenarbeit

Der zweite Gesetzentwurf stärkt den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/99/UE, die die gegenseitige Anerkennung von Opferschutzentscheidungen zwischen den EU-Ländern gewährleistet. Ziel des Dokuments ist es, sicherzustellen, dass Opfer und potenzielle Opfer von Straftaten im Hoheitsgebiet eines jeden EU-Mitgliedstaats geschützt werden, wenn sie in ihrem eigenen Land unter gerichtlichem Schutz stehen.

Solche Maßnahmen sind besonders wichtig für Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking. Die Richtlinie regelt drei wichtige Arten des Schutzes:

  • Verbot, bestimmte Orte aufzusuchen, die mit dem Opfer in Verbindung stehen (Wohnort, Arbeitsplatz, häufige Wege);
  • Verbot jeglicher Form des Kontakts mit dem Opfer (schriftlich, mündlich, virtuell);
  • Beschränkung oder Verbot der Annäherung an das Opfer auf eine bestimmte Entfernung.

Diese Maßnahmen sollen einen kontinuierlichen und harmonisierten Schutz für Opfer überall in der EU gewährleisten. Dank des neuen Gesetzes werden die Rechte und die Sicherheit der Opfer unabhängig davon, in welchem EU-Land sie sich befinden, geschützt.

Mit der Verschärfung der Maßnahmen soll verhindert werden, dass es erneut zu Gewalt kommt, und die Sicherheit der gefährdeten Personen gewährleistet werden. Einer der wichtigsten Vorteile der Änderungen ist die Integration des Schutzes auf internationaler Ebene, wodurch Rechtslücken beim Grenzübertritt minimiert werden.

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11.01.25

Fotos aus diesen Quellen: Wesley Tingey, Unsplash

Autoren: Aleksandr

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