Die Gesellschaft fordert Reformen im Internet

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In Luxemburg hat die Unterschriftensammlung für die öffentliche Petition Nr. 4019 offiziell begonnen; die Petition fordert radikale Änderungen der Vorschriften für den Telekommunikationsmarkt. Der Initiator der Petition, Oleksandr Borysov, schlägt vor, eine gesetzliche Begrenzung der maximalen Laufzeit von Internetverträgen für Privathaushalte auf sechs Monate einzuführen sowie die Gebühren für eine vorzeitige Kündigung streng zu regulieren.
Auslöser der Beschwerde waren die belastenden finanziellen Bedingungen, denen Anwohner bei einem Anbieterwechsel ausgesetzt sind. Derzeit hat ein Standardvertrag für Glasfaseranschlüsse eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Wenn ein Nutzer den Vertrag vorzeitig kündigt, erheben die Anbieter zudem Strafzahlungen, die als Prozentsatz der verbleibenden monatlichen Zahlungen berechnet werden. Bei einem Tarif von 50 € pro Monat kann sich die Strafzahlung auf bis zu 1.200 € belaufen.
Es ist anzumerken, dass solche Strafen unabhängig von den persönlichen Umständen des Kunden verhängt werden. Finanzielle Schwierigkeiten, ein Umzug in ein Gebiet ohne Netzabdeckung eines bestimmten Netzbetreibers oder eine schlechte Verbindungsqualität befreien den Verbraucher nicht von diesen Gebühren. Folglich trägt der Kunde das gesamte wirtschaftliche Risiko, während der Dienstleister keinerlei Risiko trägt.
Ich bin seit vielen Jahren in der Telekommunikationsbranche tätig. Meiner Meinung nach schränkt eine zweijährige Vertragsbindung die Wechselmöglichkeiten der Kunden erheblich ein und mindert damit den Wettbewerb. In der gesamten Europäischen Union sinken die Breitbandpreise um etwa 5 % pro Jahr, während sie in Luxemburg tatsächlich steigen. Und vergessen wir nicht, dass der Vertrag in der Regel ein TV-Paket beinhaltet, das derzeit keineswegs jeder nutzt. Das Problem ist, dass man die Qualität der Dienste erst beurteilen kann, wenn man den Vertrag bereits unterzeichnet hat. Und mit der Unterzeichnung begibt man sich bereits in einen starren Rahmen, aus dem es keinen angemessenen Ausweg gibt.
Boris Bliznyukov, Wissenschaftler an der Universität Luxemburg
Die begrenzte Auswahl wird durch die besonderen Merkmale des lokalen Marktes noch verschärft. Luxemburgs größte Glasfaseranbieter bieten identische Vertragslaufzeiten von zwei Jahren an, obwohl sie sich nominell als kommerzielle Konkurrenten positionieren. Da die nationale Glasfaserinfrastruktur gemeinsam genutzt wird, mieten alternative Anbieter faktisch den Zugang zum selben Netz, was den Wettbewerb bei den Vertragsbedingungen einschränkt. Dennoch gibt es auf dem Markt einen Betreiber mit eigener Koaxialkabelinfrastruktur, der erfolgreich Tarife ohne feste Vertragslaufzeit anbietet und damit die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines solchen Modells unter Beweis stellt.
Die Petition stützt sich rechtlich auf den Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Die Richtlinie 2018/1972 legt 24 Monate als zulässige Höchstlaufzeit fest, nicht nur als empfohlene Richtlinie. Die europäische Gesetzgebung erlaubt es den Mitgliedstaaten, auf nationaler Ebene strengere Beschränkungen zu erlassen. Im Gegensatz zur Praxis in Luxemburg hat Dänemark ähnliche Verträge für Privatpersonen bereits auf sechs Monate begrenzt, während in anderen Nachbarländern Angebote ohne langfristige Bindungen zur marktüblichen Norm geworden sind.
Die Petition wurde am 13. Mai 2026 vom zuständigen Ausschuss für zulässig erklärt. Die Unterschriftensammlung begann am 14. Mai und läuft bis zum 24. Juni 2026. Im Erfolgsfall verpflichtet die Initiative den luxemburgischen Gesetzgeber, Gesetzesänderungen zu prüfen, die die Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung auf die tatsächlich nachgewiesenen Kosten des Anbieters beschränken.





