Die Familienbeihilfe dient als finanzielle Unterstützung zum Ausgleich eines Teils der Kosten, die mit der Betreuung, Erziehung und Bildung eines Kindes verbunden sind. In diesem Artikel finden Sie ausführliche Informationen über dieses Förderprogramm.
Sozialleistungen sind eine weit gefasste Kategorie, zu der auch Mutterschaftsleistungen und Zuschüsse für Kinder unter 18 Jahren gehören. Wir haben bereits die Leistungen bei Mutterschaft in unserem Leitfaden behandelt, aber die letztere Angelegenheit ist etwas komplizierter.
Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung zum Ausgleich eines Teils der Kosten für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung eines Kindes. Sie kann für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren beantragt werden, wenn sie:
Wird ein Kind adoptiert oder per Gerichtsbeschluss in Pflege gegeben, hat der Vormund das Recht, die Beihilfe zu beantragen.
Kinder von Arbeitnehmern, die vorübergehend nach Luxemburg entsandt werden, haben keinen Anspruch auf Leistungen.
Ein Kind kann bis zum Alter von 25 Jahren Leistungen erhalten, wenn es:
Teilzeit- und Fernstudenten (z. B. eBac) haben keinen Anspruch auf Leistungen.
Wie bereits erwähnt, müssen die Kinder in Luxemburg gemeldet sein und hier wohnen, um die Leistung zu erhalten. Diese Voraussetzung kann jedoch in einigen Fällen geändert werden.
Das Erfordernis des tatsächlichen und ständigen Wohnsitzes in Luxemburg gilt als erfüllt, wenn:
Der Familienangehörige sollte zwar seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg beibehalten, aber aus persönlichen Gründen vorübergehend mit seiner Familie im Ausland leben.
Wenn die Eltern:
In außergewöhnlichen Fällen kann der Children's Future Fund (CAE) eine Ausnahme von einer der oben genannten Bedingungen gewähren.
Kinder, die im Ausland aufwachsen, während ein Elternteil in Luxemburg arbeitet, haben ebenfalls Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Höhe der Beihilfe kann je nach der bereits im Wohnsitzland gewährten Beihilfe variieren.
Während des Auslandsaufenthaltes muss der Empfänger seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg haben.
Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen werden von den Eltern beim Children's Future Fund eingereicht. Je nach Status des Antragstellers kann die Liste variieren.
Der Children's Future Fund hat das Recht, bei Bedarf zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Wer hat Anspruch auf Kindesunterhalt und wie hoch ist der Betrag? Beides kann je nach den konkreten Umständen variieren. Es gibt jedoch einige Grundregeln.
Die Kinderzulage kann in Anspruch genommen werden:
Wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird es unabhängig und kann selbst Leistungen erhalten, wenn es bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu müssen Sie sich mit dem CAE in Verbindung setzen, den neuen Empfänger der Zahlungen angeben und die Bankverbindung mitteilen.
In Fällen, in denen ein potenzieller Empfänger umstritten ist, wird die Wahl immer auf der Grundlage des besten Ergebnisses für das Kind getroffen.
Seit dem 1. August 2016 beträgt der Kinderzuschlag für Einwohner und Nicht-Einwohner in Luxemburg 285,41 Euro pro Monat und Kind. Wenn ein Kind 6 Jahre alt wird, gibt es einen Zuschlag von 21,57 Euro, und für 12 Jahre gibt es einen Zuschlag von 53,85 Euro.
Für gebietsfremde Familien hängt die Zulage von der Anzahl der im Wohnsitzland bezogenen Leistungen ab. In diesem Fall zahlt Luxemburg ggf. einen Differenzzuschlag.
Gibt es mehr als ein Kind in der Familie, ist der Grundbetrag der monatlichen Beihilfe für Gebietsansässige und Gebietsfremde höher:
Zur Vorbereitung auf die Schule erhalten die Kinder außerdem ein Taschengeld. Es wird jedes Jahr im August gezahlt und beläuft sich auf:
Die Leistungen enden in mehreren Fällen, wenn:
Alle Beschwerden, Einsprüche und Anträge werden von einem Ausschuss im Rahmen des Children's Future Fund bearbeitet. Er ist auch befugt, Entscheidungen über die Abtretung und Beendigung von Leistungen, den Wechsel des Anspruchsberechtigten usw. zu treffen.