Luxemburgs Kinderpsychotherapeuten sind nicht rechtskonform
Das luxemburgische Parlament befragte kürzlich den Gesundheitsminister und den Bildungsminister zur Anerkennung der Qualifikationen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Das Problem besteht darin, dass die derzeitigen Ausbildungsprogramme in diesem Bereich nicht immer die im Gesetz von 2015 festgelegten Anforderungen erfüllen. Nach dem Gesetz sollte die Qualifikation eines Psychotherapeuten die Arbeit mit Patienten aller Altersgruppen, einschließlich Erwachsenen, abdecken.
Dies erklärt, warum Qualifikationen, die ausschließlich auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind, nicht direkt anerkannt werden. Für diese Berufsgruppen gibt es eine sogenannte "Ausgleichsmaßnahme" - ein Praktikum oder eine Prüfung, um die Lücken zu schließen. Bislang haben alle Kandidaten dieses Verfahren erfolgreich abgeschlossen, was seine Wirksamkeit beweist, aber die Frage aufwirft, ob solche Einschränkungen notwendig sind.
Die Minister erklärten, dass die Möglichkeit einer Vereinfachung im Rahmen der Überprüfung der Rechtsvorschriften untersucht werden soll. Der Zeitrahmen für die Umsetzung bleibt jedoch ungewiss. Die Regierung ist auch der Ansicht, dass die Auswirkungen der fehlenden direkten Anerkennung auf die Qualität und Zugänglichkeit der Pflege begrenzt sind, da die bestehenden Maßnahmen die Mängel ausgleichen.
Das Problem hängt nicht nur mit der Gesetzgebung zusammen, sondern auch mit der Vielfalt der Pathologie von Patienten unterschiedlichen Alters. Fachärzte, die auf Kinder spezialisiert sind, verfügen oft nicht über ausreichende Erfahrung für die Arbeit mit Erwachsenen, so dass ihre Qualifikationen überprüft werden müssen.
Es ist noch unklar, wie und wann das System angepasst wird, aber die Regierung erkennt die Notwendigkeit an, das Problem anzugehen. In der Zwischenzeit können sich die Berufsangehörigen weiterhin Ausgleichsverfahren unterziehen, um die Zulassung zur Berufsausübung zu erhalten.