Luxemburg hat sich gegen eine Investition in die Luftfahrtgiganten entschieden

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Die luxemburgische Regierung hat offiziell bestätigt, dass keine finanziellen Verbindungen zwischen dem staatlichen Pensionsfonds und den großen Luft- und Raumfahrtkonzernen bestehen. In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Marc Goergen erklärte die Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit, Martine Deprez, dass der Fonds und seine Anlagestruktur weder direkte noch indirekte Beteiligungen an Airbus und Boeing aufweisen. Mit Ausnahme von Fonds, die auf Immobilien und Infrastruktur spezialisiert sind, nutzt diese staatliche Einrichtung keine zwischengeschalteten Anlageinstrumente, sondern hält Aktien oder Anleihen öffentlicher Unternehmen lieber direkt.
Anlass für die Anfrage waren Bedenken der Abgeordneten, dass Renteneinzahlungen über Tochtergesellschaften von Konzernen – darunter Unternehmen wie SpaceX, Airbus und Boeing – zur Finanzierung der Rüstungsproduktion verwendet werden könnten. Da Investitionen in die beiden letztgenannten Konzerne gemäß den Fondsregeln strengstens untersagt sind, ist es technisch unmöglich, öffentliche Gelder in deren militärische Sparten umzuleiten. Gleichzeitig lehnte es die Ministerin ab, sich zu möglichen Plänen von Luxair zu äußern, neue Flugzeuge des amerikanischen Herstellers zu kaufen, obwohl Boeing auf der Investitions-Schwarzeliste steht. Martine Deprez erklärte, die Regierung könne sich nicht zu Beschaffungsprojekten privater Unternehmen äußern.
Um die Einhaltung ethischer Standards zu überwachen, beauftragt die Stiftung ein spezialisiertes externes Unternehmen mit einer gründlichen Überprüfung des gesamten Anlageportfolios. Diese regelmäßige Überprüfung basiert auf den internationalen Standards des UN Global Compact, die den Schutz der Menschenrechte, den Umweltschutz, die Arbeitsrechte und die Korruptionsbekämpfung umfassen, sowie auf den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Eine wesentliche Einschränkung für den Fonds ist das absolute Verbot, in Unternehmen zu investieren, die verbotene Waffenarten herstellen oder damit handeln. Der Verwaltungsrat überprüft diese Sperrliste jährlich und nimmt bei Bedarf Unternehmen in die Liste auf oder streicht sie daraus. Diese strengen Kriterien gelten gleichermaßen für Direktinvestitionen wie auch für die drei separaten Teilfonds, die sich mit Immobilien- und Infrastrukturprojekten befassen.





