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Luxemburg hat 95 % seines Behindertenplans umgesetzt

Zuletzt aktualisiert
25.06.25
Disabled people's rights in Luxembourg

Andrej Lišakov, Unsplash

Am 24. Juni 2025 stellte Familien- und Solidaritätsminister Max Hahn die Ergebnisse der abschließenden Evaluierung des Nationalen Aktionsplans (PAN) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (CRDPH) 2019-2024 vor. Der Bericht wurde gemeinsam mit der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erstellt und umfasste den gesamten Arbeitsbereich der 14 an der Umsetzung des Plans beteiligten Ministerien.

Das PAN-Dokument ist zum wichtigsten Instrument für die Koordinierung der Eingliederungspolitik im Land geworden. Es deckt acht Schlüsselbereiche ab, von Bildung, Gesundheit und Beschäftigung bis hin zur Teilnahme am öffentlichen und politischen Leben. Im Rahmen des Plans wurden 29 Prioritäten, 55 Ziele und 97 spezifische Maßnahmen festgelegt.

Am Ende des Durchführungszeitraums sind 56 Maßnahmen abgeschlossen, weitere 36 sind in Arbeit und nur 5 wurden nicht begonnen. Dieser Umsetzungsgrad (über 94 %) erlaubte es Minister Hahn zu erklären, dass Luxemburg "auf dem richtigen Weg zu einer wirklich integrativen Gesellschaft" ist.

PAN ist in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der UN-Konvention aufgebaut und beinhaltet wichtige Aspekte wie z.B.:

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit (Artikel 8),
  • Anerkennung der Rechtsfähigkeit als gleichberechtigt (Art. 12),
  • Unabhängiges Leben und Teilhabe an der Gesellschaft (Art. 19),
  • Freiheit der Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen (Artikel 21),
  • Bildung (Art. 24),
  • Gesundheit (Art. 25),
  • Beschäftigung (Art. 27),
  • Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben (Art. 29).

Der Bericht schenkt dem Grundsatz "Nichts über uns ohne uns" besondere Aufmerksamkeit - "Nichts über uns ohne uns". Der Minister betonte, dass die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Planung, Umsetzung und Bewertung politischer Maßnahmen keine Formalität, sondern eine systemische Anforderung ist.

Die KPMG-Prüfung spielte eine wichtige Rolle bei der Strukturierung der Prozesse. Insbesondere wurden bereits 2022 auf Empfehlung des Prüfers zwei neue Gremien eingerichtet:

  • GroPil PAN ist eine Koordinierungsgruppe, in der Vertreter aller beteiligten Ministerien zusammenkommen,
  • GroSuivi PAN ist eine Überwachungsgruppe, der Menschen mit Behinderungen selbst, Vertreter von NRO und Menschenrechtsstrukturen angehören.

Diese Gremien sorgten für eine umfassende Begleitung des gesamten Plans, beginnend mit seiner Zwischenbewertung. Die Führungsstruktur von PAN wurde gestärkt und die Kommunikation zwischen den Institutionen wurde optimiert.

Parallel zur Veröffentlichung des Abschlussberichts wurde mit der Ausarbeitung eines neuen Aktionsplans begonnen. Bereits im Oktober 2025 werden die Menschen mit Behinderungen direkt an seiner Ausarbeitung beteiligt sein. Eines der Ziele der neuen Phase ist es, die Messbarkeit der Ergebnisse durch klare Indikatoren und eine deutlichere Kommunikationsstrategie zu verbessern, um die Sichtbarkeit und Unterstützung des Plans in der Gesellschaft zu erhöhen.

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Zuletzt aktualisiert
25.06.25

Fotos aus diesen Quellen: Andrej Lishakov, Unsplash

Autoren: Alex Mort

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