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Luxemburg könnte mit der Enteignung von Wohnraum beginnen

Zuletzt aktualisiert
28.05.25
Expropriation in Luxembourg

Naomi Hébert, Unsplash

Am 8. Mai hat der Minister für Wohnungswesen, Claude Meisch, Änderungen am Gesetz über erschwinglichen Wohnraum aus dem Jahr 2023 vorgestellt, die eine wichtige Neuerung beinhalten: Solche Projekte können nun als "utilité publique" anerkannt werden. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Formalität - diese Einstufung eröffnet die rechtliche Möglichkeit, in Ausnahmefällen eine Enteignung, d. h. die Veräußerung von Privateigentum, vorzunehmen. Das Ministerium bestätigte diese Möglichkeit am 28. Mai und kommentierte die Änderungen im Rahmen der neuen Verfassungswirklichkeit, wonach das Recht auf angemessenen Wohnraum zu einem Verfassungswert geworden ist.

Wie von den Behörden erläutert, ist "öffentliches Interesse" ein engerer und spezifischerer Begriff als "allgemeines Interesse" (intérêt général). Während das "allgemeine Interesse" alle öffentlichen Aktivitäten abdeckt, gilt der Status des "utilité publique" nur für bestimmte Bau- oder Infrastrukturprojekte. Damit steht ein durch objektive Kriterien definiertes Rechtsinstrument zur Verfügung, das bei Entscheidungen über eine Veräußerung von besonderer Bedeutung sein kann.

Die Regierung betont jedoch, dass die Enteignung nur in extremen Fällen zum Einsatz kommen wird, ähnlich wie bei anderen Infrastrukturprojekten wie dem Straßen- oder Schulbau. Dies wird auch durch die Position des Ministeriums für Wohnungspolitik bestätigt: Der neue Gesetzesentwurf sollte die Priorisierung von Wohnungsbauaufgaben betonen, jedoch ohne unnötige Eingriffe in das Privateigentum.

Georges Krieger, Präsident des Verbandes der luxemburgischen Grundeigentümer (ULPI), ist mit diesem Ansatz nicht einverstanden. In einem Interview äußerte er die Befürchtung, dass die Möglichkeit der Enteignung eine "Verletzung der Eigentumsrechte" darstellt und seiner Meinung nach nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte. Dies ist jedoch genau die Strategie, die die Regierung vertritt.

Die Anerkennung erschwinglichen Wohnraums als "gemeinnützige Angelegenheit" kann als rechtlicher und politischer Wandel von einem deklaratorischen Interesse an Wohnraum hin zu einem instrumentellen Ansatz betrachtet werden. Der Staat hat seine Bereitschaft zum Handeln gezeigt, indem er entschiedenere Mechanismen einsetzt, aber gleichzeitig versucht, ein Gleichgewicht zwischen kollektiven Bedürfnissen und dem Schutz des Privateigentums zu wahren.

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28.05.25

Fotos aus diesen Quellen: Naomi Hébert, Unsplash

Autoren: Alex Mort

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