Das Urteil im Fall Emran wird im Juli verkündet

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Das Gerichtsverfahren zur Klärung der Todesursache des zweijährigen Emran, der 2019 auf dem Winterlights-Weihnachtsmarkt in Luxemburg ums Leben kam, ist abgeschlossen. Die Richter der 16. Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg werden am 2. Juli 2026 ihr endgültiges Urteil verkünden. Die Familie des verstorbenen Kindes musste fast sieben Jahre auf den Beginn des Prozesses warten; in dieser Zeit geriet das Leben der Eltern völlig aus den Fugen: Der Vater des Jungen verfiel in eine tiefe Depression, was zum Konkurs seines Kleinunternehmens führte. Zehn Personen standen vor Gericht, darunter Stadtbeamte, Vertreter des Fremdenverkehrsamts der Hauptstadt sowie der Schöpfer der Eisskulptur und seine Assistenten.
Entgegen den Erwartungen der Öffentlichkeit beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Schlussplädoyer, die meisten Angeklagten freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf die Tatsache, dass für eine strafrechtliche Haftung wegen fahrlässiger Tötung unwiderlegbare Beweise erforderlich sind, dass eine bestimmte Person die Gefahr hätte vorhersehen können. Dennoch wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass bei der Organisation der Veranstaltung offensichtliche und vermeidbare Fehler begangen wurden, die zu tödlichen Folgen führten.
Der Staatsanwalt nannte den Chefbildhauer, einen seiner Assistenten und den Leiter des Fremdenverkehrsamts als die Personen, deren direkte Schuld festgestellt worden war. Letzterer hatte fahrlässig versäumt, die städtischen Behörden über die Pläne zur Errichtung einer zwei Meter hohen Eiskonstruktion auf dem belebten Place Guillaume II zu informieren. Für diese Gruppe von Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe. Die Verteidigung hingegen bestand auf der Unschuld des Verwaltungspersonals und argumentierte, dass die Beamten nicht über das erforderliche spezifische Fachwissen verfügten, um die Stabilität des Eises zu beurteilen, und dessen Einsturz nicht hätten vorhersehen können.





