Gefährliche Strecke": Busfahrer in Luxemburg werden angegriffen, Gewerkschaften fordern Schutz

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Ein weiterer Angriff auf einen Busfahrer ereignete sich auf der berüchtigten Linie zwischen Luxemburg und dem französischen Villerupt. Auf dieser Strecke kommt es seit mehreren Jahren immer wieder zu Gewaltausbrüchen und Beleidigungen gegen Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen. Der jüngste Vorfall hat die Debatte über die Sicherheit im öffentlichen Verkehr wieder einmal verschärft.
Die Gewerkschaft OGBL, die die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, setzt sich seit langem für die obligatorische Einrichtung von Schutzkabinen für Busfahrer ein. Wie die Gewerkschaft betont, können nur solche Maßnahmen das Risiko direkter Angriffe durch Fahrgäste wirksam verringern.
Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Regierung hat sich das luxemburgische Ministerium für Mobilität bereit erklärt, die Einrichtung von Sicherheitskabinen im RGTR-Busnetz zu finanzieren. Wie auf der letzten Sitzung zur Sicherheit im Verkehr im Jahr 2024 festgestellt wurde, sind jedoch nur 43 % der RGTR-Busflotte mit solchen Kabinen ausgestattet.
Schlimmer noch, so die OGBL-Beamten, viele der bereits vorhandenen Kabinen sind für den Schutz unzureichend und nicht in der Lage, die Fahrer im Falle eines Angriffs körperlich zu schützen.
Aufgrund der jüngsten Ereignisse stellt die OGBL konkrete Forderungen:
- Beschleunigung der Installation von Sicherheitskabinen auf den restlichen 57 % des RGTR-Busnetzes;
- Einführung klarer technischer Normen für solche Kabinen;
- Entwicklung eines Systems der psychologischen und rechtlichen Unterstützung für verletzte Fahrer;
- Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Prävention und Untersuchung von Gewalt in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Es wird betont, dass das Problem ohne ein integriertes Konzept und eine Koordinierung zwischen den Ländern nicht verschwinden wird: Die Strecke Luxemburg-WiVillerupt lleryaupt verläuft über die Staatsgrenze und liegt faktisch außerhalb der Zuständigkeit beider Parteien.