

Unternehmensgründung in Luxemburg für Saudi-Araber: ein vollständiger Leitfaden für Unternehmer
Sie kommen aus Saudi-Arabien und überlegen, sich in Luxemburg niederzulassen? Wahrscheinlich haben Sie Fragen zu diesem Prozess, aber keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen. In diesem Leitfaden werden wir das Thema von vorne bis hinten durchgehen, von den Statistiken über saudische Investitionen in Luxemburg bis hin zu den Unternehmensarten, den Anforderungen für die Gründung eines Unternehmens und sogar der Unternehmensbesteuerung.
Auch wenn wir auf viele Aspekte im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg eingehen werden, ist es sehr empfehlenswert, einen spezialisierten Berater zu konsultieren. Dieser kann Sie bei der Wahl der besten Rechtsform beraten, Ihnen die für die gewählte Gesellschaftsform erforderlichen besonderen Verfahren aufzeigen und Ihnen sogar Empfehlungen für die Abfassung der Gesellschaftssatzung geben.
Luxemburg als Wirtschaftsstandort in Europa
Wenn man über die Gründung eines Unternehmens im Ausland nachdenkt, gibt es viele Länder, aus denen man wählen kann. Luxemburg ist jedoch eine Option, die aus einer Vielzahl von Gründen hervorsticht, wie z. B. seine politische und wirtschaftliche Stabilität, seine strategische geografische Lage, die Schnelligkeit der Verwaltungsverfahren, die Unterstützung von Unternehmertum und Innovation sowie ein günstiges regulatorisches und steuerliches Umfeld. Lassen Sie uns diese Punkte einzeln betrachten:
Politische und wirtschaftliche Stabilität
Strategische Lage
Schnelligkeit der Verwaltungsverfahren
Unterstützung für Unternehmertum und Innovation
Steuerliche Vorteile
Warum Saudi-Araber Luxemburg als Wirtschaftsstandort wählen
Bei der Betrachtung des saudischen Unternehmertums in Luxemburg ist einer der ersten Aspekte, die es zu bewerten gilt, das Ausmaß dieses Phänomens, und ein Indikator, der einen ersten Anhaltspunkt bietet, ist der Indikator zum Stand der Direktinvestitionen.
Der Indikator des Direktinvestitionsbestands gibt den kumulierten Bestand an ausländischen Direktinvestitionen (DI) wieder, den ein Land zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem anderen Land getätigt hat. Dieser Indikator zeigt das gesamte Kapital, das in Unternehmensaktiva wie Aktien, Tochtergesellschaften oder Projekten gebunden ist, und ermöglicht es uns, den Grad des wirtschaftlichen Engagements eines Landes in einem anderen zu messen.
Im Falle des saudischen Unternehmertums in Luxemburg dient dieser Indikator dazu, den Umfang des saudischen unternehmerischen Engagements in Luxemburg abzuschätzen, indem er angibt, wie viel saudisches Kapital dort investiert wurde und auf welche Sektoren es sich konzentriert. Die Daten von Eurostat zeigen, dass das Niveau der Direktinvestitionen seit 2013 stetig ansteigt und im Jahr 2022 einen Höchststand von 8,784 Millionen Euro erreicht und im Jahr 2023 einen starken Rückgang aufweist.

Nachdem wir nun eine erste Vorstellung vom Umfang des saudischen Unternehmertums in Luxemburg haben, lohnt es sich, die Gründe zu untersuchen, die Saudis ermutigen könnten, sich in Luxemburg niederzulassen, sowie die Nachteile, mit denen sie konfrontiert werden.
Arten von Unternehmen in Luxemburg
Einer der wichtigsten Schritte bei der Gründung einer luxemburgischen Gesellschaft ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Im Folgenden werden die wichtigsten Arten der Rechtsformen in Luxemburg vorgestellt:
Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)
Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S)
Aktiengesellschaft (SA)
Vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS)
Kommanditgesellschaft (SCS)
Spezielle Kommanditgesellschaft (SCSp)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA)
Kooperative Gesellschaft (SCOP)
Wie man als Saudi-Araber im Jahr 2025 ein Unternehmen in Luxemburg gründet
Sobald die Rechtsform des Unternehmens feststeht, müssen die notwendigen Dokumente und das erforderliche Mindestkapital beschafft werden. Danach kann das Unternehmen in Luxemburg eingetragen werden. Schauen wir uns diese Schritte nacheinander an:
Erforderliche Dokumente
Vor der Eintragung der Gesellschaft in Luxemburg ist es unerlässlich, die folgenden Dokumente zu beschaffen:


Die wichtigste Institution, die an diesem Prozess beteiligt ist, ist das Handels- und Unternehmensregister (RCS).
Finanzielle Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens
Neben den Dokumenten ist auch ein Mindestkapital erforderlich, das je nach gewählter Rechtsform variiert:
Unternehmen | Mindestkapital für die Gründung | Betrag in SAR |
SARL | 12.000€ Mindestbetrag, voll gezeichnet und voll eingezahlt bei Gründung | 46,764 |
SARL-S | Von 1€ bis 11.999€, voll gezeichnet und voll eingezahlt bei Gründung | 3,89 bis 46,760 |
SA | 30.000€, mindestens 25% eingezahlt | 116,910 |
SAS | 30.000€, mindestens 25% eingezahlt | 116,910 |
SCS | Keine Mindestanforderungen | - |
SCSp | Keine Mindestanforderungen | - |
SCA | 30.000€, mindestens 25% eingezahlt | 116,910 |
SCOP | Variabel, keine Mindest- oder Höchstanforderungen. | - |
Bevor die Gesellschaft eingetragen werden kann, muss ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft eröffnet und das Stammkapital eingezahlt werden.
Verfahren der Registrierung
Sobald alle Dokumente und das erforderliche Geld vorhanden sind, sind mehrere Schritte erforderlich, um das Unternehmen in Luxemburg zu registrieren und seine Tätigkeit aufzunehmen:
- Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Aktienkapitals:
Bevor die Gesellschaft eingetragen werden kann, muss ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft eröffnet und das Stammkapital eingezahlt werden. Wenn dies geschehen ist, stellt die Bank eine Bescheinigung über die Sperrung des Kapitals aus, die dem Notar als Nachweis vorgelegt werden muss. Die endgültige Satzung der Gesellschaft ist für diesen Schritt nicht erforderlich, aber es muss zumindest ein Entwurf davon vorgelegt werden.
- Unterzeichnung der Satzung:
Die Satzung muss je nach gewählter Rechtsform privat oder vor einem Notar unterzeichnet werden.
- Eintragung in das Handels- und Gesellschaftsregister (rcs):
Nach der Unterzeichnung der Satzung muss die Gesellschaft in das luxemburgische Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen werden, wobei dies nicht immer persönlich erfolgen muss. Wurde die Satzung von einem Notar unterzeichnet, ist dieser in der Regel auch für die Eintragung zuständig. Es ist jedoch zu beachten, dass ab dem 12. November 2024 jede Person, die mit der einzutragenden Gesellschaft in Verbindung steht (Gesellschafter, Direktor, Geschäftsführer, Bevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer usw.), im Rahmen des Verfahrens eine luxemburgische Identifikationsnummer (LNIN) angeben muss.
Saudische Staatsangehörige, die noch nie in Luxemburg gelebt haben, verfügen höchstwahrscheinlich nicht über eine LNIN und müssen daher bei der RCS einen Antrag auf Erteilung einer LNIN im Rahmen des Verfahrens zur Unternehmensregistrierung stellen. Für diesen Antrag ist die Vorlage eines Ausweises erforderlich, aus dem der vollständige Name, das Geburtsdatum, der Geburtsort und das Geburtsland, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und die Postanschrift hervorgehen. Wenn die Postanschrift nicht aus dem Ausweis hervorgeht, muss außerdem ein Adressnachweis vorgelegt werden, der weniger als sechs Monate zurückliegt:
- Eine von der Gemeinde, in der Sie wohnen, ausgestellte Wohnsitzbescheinigung
- Eine eidesstattliche Erklärung des Interessenten, die von der für die Bestätigung von Wohnadressen zuständigen regionalen Behörde, einer Botschaft, einem Notar oder einer Polizeidienststelle abgestempelt oder gegengezeichnet wurde.
- Eine Wasser-, Strom-, Gas- oder Internetrechnung, wenn keines der oben genannten Dokumente vorgelegt werden kann.
- Veröffentlichung in der RESA:
Nach der Eintragung im RCS muss die Gründung der Gesellschaft im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (RESA) veröffentlicht werden, dem luxemburgischen Amtsblatt, in dem alle gesellschaftsrechtlichen Akte veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung ist ein notwendiger Schritt, um die Öffentlichkeit auf die Existenz der Gesellschaft aufmerksam zu machen und die Transparenz in Bezug auf ihre Satzung, ihre Adresse, ihr Grundkapital und ihre Verwaltung zu gewährleisten. In Luxemburg ist im Allgemeinen der Notar mit der Koordinierung dieser Veröffentlichung beauftragt.
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, falls erforderlich:
In bestimmten Fällen, die von der Art der Tätigkeit des Unternehmens abhängen, muss eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Diese Genehmigung ist für gewerbliche, industrielle und handwerkliche Tätigkeiten sowie für einige selbständige Tätigkeiten obligatorisch.
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen: entweder durch eine Online-Anmeldung über MyGuichet.lu aus dem professionellen Bereich oder durch die Zusendung eines Antrags auf Niederlassungserlaubnis per Post an die Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel.
Steuerpflicht für Unternehmer in Luxemburg im Jahr 2025
Unabhängig von der gewählten Rechtsform unterliegen alle Unternehmen den gleichen Steuern. Die einzige Rechtsform, die sich in einem Punkt unterscheidet, ist die SCSp, da ihr die Rechtspersönlichkeit fehlt, was sie steuerlich transparent macht, und sie unterliegt nicht der Körperschaftssteuer, aber sie unterliegt anderen Steuern. Diese werden im Folgenden kurz vorgestellt:
Steuer | Beschreibung |
Feste Anmeldegebühr | Dies ist eine indirekte Steuer, die bei der Gründung eines Unternehmens erhoben wird. Sie beträgt 75 Euro und ist an die Register-, Domänen- und TVA-Verwaltung (AED) zu entrichten. |
Grundsteuer | Es handelt sich um eine Steuer, die von den lokalen Behörden auf alle bebauten oder unbebauten Immobilien erhoben wird, die im Besitz von natürlichen oder juristischen Personen sind. Wenn das Unternehmen keine Immobilien besitzt, braucht es diese Steuer natürlich nicht zu zahlen. |
Körperschaftssteuer (CIT) | Dabei handelt es sich um eine direkte Steuer auf die von Unternehmen in Luxemburg erzielten Gewinne. Ab 2025 wird der Steuersatz um einen Prozentpunkt auf 14% für Unternehmen mit einer Bemessungsgrundlage von weniger als 175.000 Euro und 16% für Unternehmen mit einer Bemessungsgrundlage von mehr als 200.000 Euro sinken. Zwischen diesen beiden Einkommensstufen gibt es einen Glättungsmechanismus. Darüber hinaus müssen alle in Luxemburg ansässigen juristischen Personen Beiträge zum Beschäftigungsfonds leisten, so dass dieser Satz zugunsten dieses Fonds um 7 % erhöht werden muss. Damit erhöht sich der normale Steuersatz von 16 % auf 17,12 %. |
Kommunale Gewerbesteuer | Der Satz dieser Steuer hängt von der Gemeinde ab, in der Gemeinde Luxemburg beträgt er 6,75 %. Allerdings muss ein Freibetrag von 17.500 Euro auf den steuerpflichtigen Gewinn berücksichtigt werden. |
Netto-Vermögenssteuer | Diese Steuer wird auf das Nettovermögen des Unternehmens erhoben und wie folgt berechnet: 0,5% auf den Teil des Nettovermögens, der kleiner oder gleich 500.000.000 Euro ist, und 0,05% auf den Teil des Nettovermögens, der größer als 500.000.000 Euro ist. |
Mehrwertsteuererklärung | In Luxemburg müssen sich alle Unternehmen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit für die Erhebung der Mehrwertsteuer registrieren lassen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, die Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz vor Steuern 35.000 Euro nicht übersteigt, von dieser Verpflichtung befreit. Diese Unternehmen müssen den Behörden jedoch die Höhe ihres Umsatzes für das vorangegangene Kalenderjahr mitteilen. |
Auswahl eines Wirtschaftsprüfers in Luxemburg
Buchhaltungsdienstleistungen sind bei der Gründung eines Unternehmens von großer Bedeutung, da sie eine korrekte Finanzverwaltung des Unternehmens gewährleisten, indem sie eine genaue Aufzeichnung aller Transaktionen ermöglichen und die strategische Entscheidungsfindung erleichtern. Dies ist jedoch nicht ihr einziger Vorteil; diese Dienstleistungen sind aus vielen anderen Gründen wichtig, einige der wichtigsten sind die folgenden:




Für saudi-arabische Staatsangehörige, die ein Unternehmen gründen möchten, gibt es in Luxemburg zahlreiche Möglichkeiten. In diesem Leitfaden haben wir einige der wichtigsten zusammen mit den notwendigen Voraussetzungen und dem zu befolgenden Verfahren überprüft und festgestellt, dass die Verfahren nicht so kompliziert sind, wie sie scheinen. Es ist jedoch unmöglich, alles, was man bei der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg wissen muss, in einem einzigen Leitfaden zusammenzufassen, und es ist immer ratsam, sich von spezialisierten Beratern oder von einer der verschiedenen luxemburgischen Einrichtungen, die sich dem Unternehmertum widmen, wie dem House of Entrepreneurship, der Chambre de Commerce, der Chambre des Métiers oder Luxinnovation, beraten zu lassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die wichtigsten Vorteile einer Unternehmensgründung in Luxemburg für saudi-arabische Unternehmer?
Gibt es besondere Anforderungen an den Wohnsitz oder die Anteilseigner, um als saudischer Staatsbürger ein Unternehmen in Luxemburg zu gründen?
Gibt es staatliche Anreize oder Förderprogramme für ausländische Investoren in Luxemburg?
Quelle: ec.europa.eu, www.ceicdata.com, impotsdirects.public.lu, fsi.taxjustice.net
Fotos aus diesen Quellen: Quelle: Eurostat, Getty Images auf Unsplash



