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Entbinden in Luxemburg

Der Ablauf von Schwangerschaft und Geburt in Luxemburg: Merkmale der ärztlichen Betreuung und Wahl der Klinik, Leistungen bei Mutterschaft, Nuancen der Krankenversicherung.

Zuletzt aktualisiert
14.01.25

In diesem Artikel geht es um die wichtigsten Phasen einer Geburt in Luxemburg: vom Beginn der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zur Betreuung nach der Entbindung. Außerdem wird erklärt, wie Sie Leistungen bei Mutterschaft erhalten und wie Sie die Kosten für die medizinische Versorgung durch eine Versicherung reduzieren können.

Überblick über die Entbindung in Luxemburg

In Luxemburg erhält jede Frau oder Familie, die sich für ein Kind entscheidet, die größtmögliche Aufmerksamkeit vom Staat. Das Durchschnittsalter der Frauen bei der Geburt liegt bei 30-34 Jahren. 

6,300
im Jahr 2023 in Luxemburg geborene Babys
7,780
Euro betragen die Gesamtkosten für Schwangerschaft und Geburt
Für die Entbindung in Luxemburg stehen 4 Geburtskliniken zur Verfügung:
  • Zentralkrankenhaus Luxemburg-Stadt
  • Clinique Bohler (Teil der Hopitaux Robert Schuman)
  • Zentralkrankenhaus Nord
  • Zentralkrankenhaus Emile Mayrisch (Süd)

Eine Frau kann wählen, wo sie ihr Kind zur Welt bringen möchte. Obwohl die meisten werdenden Mütter traditionell ein Krankenhaus bevorzugen, werden auch Hausgeburten, die von erfahrenen Hebammen begleitet werden, immer beliebter. Da die Kosten für Hausgeburten seit 2022 auch teilweise von der CNS übernommen werden, steigt die Zahl der Hausgeburten.

Schwangerenvorsorge in Luxemburg

Die Schwangerschaftsüberwachung in Luxemburg wird von einem Gynäkologen durchgeführt. Für die Schwangerenvorsorge muss eine Frau Folgendes tun:

Auswahl eines Gesundheitsdienstleisters, Bestätigung der Schwangerschaft und Planung des nächsten Termins

Der allererste Schritt nach einem positiven Schwangerschaftstest ist die Auswahl eines Gynäkologen.

Beim ersten Termin bestätigt der Arzt die Schwangerschaft mit einem ärztlichen Attest, stellt ein Mutterschaftsbuch (carnet de maternité) und ein Antragsformular für Schwangerschaftsgeld aus. Wenn die Frau berufstätig ist, muss sie diese Bescheinigung an ihren Arbeitgeber schicken, um ihn offiziell über ihre Schwangerschaft und ihre Absicht, Mutterschaftsurlaub zu nehmen, zu informieren.

Das Mutterpassbuch begleitet die Frau während ihrer gesamten Schwangerschaft, und der Arzt trägt bei jedem Besuch die erforderlichen Informationen ein.

Außerdem muss die Frau den Zahnarzt aufsuchen und einen entsprechenden Vermerk in das Buch machen. Der nächste Termin wird in der Regel in 2-3 Wochen angesetzt.

Ein Gynäkologe kann frei gewählt werden. Lesen Sie unseren Artikel darüber, wie Sie einen Termin für den ersten Termin vereinbaren.

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Medizinische Untersuchungen

Während der Schwangerschaft besucht die Frau jeden Monat ihren Arzt und unterzieht sich verschiedenen Untersuchungen:

  • Bluttests,
  • Urintests,
  • Herztests.

Drei Untersuchungen sind obligatorisch: 11-14 Wochen, 22-24 Wochen und 32-34 Wochen. Zusätzlich zu diesen Untersuchungen können Sie sich bei jedem Termin einer Ultraschalluntersuchung unterziehen, um das Wachstum des Kindes zu überwachen.

  1. Beim ersten Screening führt der Gynäkologe eine ausführliche Ultraschalluntersuchung und einen nicht-invasiven pränatalen Test durch, um Pathologien zu erkennen. Außerdem wird bei dem Screening die Blutgruppe des Kindes bestimmt.

    Danach wird die Frau zweimal im Monat besucht, um ihren Allgemeinzustand zu beurteilen.

  2. Beim zweiten Screening werden auch ein ausführlicher Ultraschall und eine Blutuntersuchung durchgeführt.

    Im sechsten Monat wird die Frau erneut einer allgemeinen Untersuchung unterzogen und kann mit einer Hebamme der gewählten Klinik den Geburtsplan besprechen. Im siebten Monat erfolgt ein weiterer Arztbesuch und die Durchführung des HGPO (oraler Glukosetoleranztest). Wenn bei der ersten Untersuchung festgestellt wurde, dass Mutter und Fötus einen Rhesuskonflikt haben, erhält die Frau eine Injektion mit Immunglobulin.

  3. Beim dritten Screening wird die Frau erneut einer ausführlichen Ultraschalluntersuchung unterzogen, die etwa 30 Minuten dauert.

Einen Monat vor der Entbindung ist eine allgemeine Untersuchung zur Beurteilung des Zustands der Frau, eine Untersuchung auf Infektionen und die Bestimmung der Lage des Fötus vorgesehen. In diesem Monat muss alle 10 Tage eine Kardiotokographie durchgeführt werden, um den Zustand des Kindes zu überwachen.

Der letzte Arztbesuch findet in der 39. Woche statt. Unmittelbar vor der Geburt kann die werdende Mutter mit dem Anästhesisten sprechen, um die Möglichkeit einer Narkose und Notfallmaßnahmen zu besprechen.

Geburtsvorgang und Optionen

Wie bereits erwähnt, gibt es in Luxemburg zwei Möglichkeiten der Entbindung: zu Hause oder in einem Krankenhaus. In beiden Fällen wird eine Hebamme die Frau während der Geburt begleiten.

Hausgeburt

Wenn die werdende Mutter beschlossen hat, zu Hause zu entbinden, sollte sie ihren Gynäkologen so früh wie möglich darüber informieren. Laut Statistik werden im Großherzogtum pro Jahr etwa 6 Hausgeburten durchgeführt, die meist von Frauen gewählt werden, die ihr zweites oder drittes Kind zur Welt bringen. Auch die Hausgeburt findet unter der Anleitung einer erfahrenen Hebamme statt.

Fachleute finden Sie beim Luxemburgischen Hebammenverband (Association Luxembourgeoise des Sages-Femmes) oder im LUNATA-Zentrum.

Adressen von Hebammen in Luxemburg

Um einen Termin zu vereinbaren oder weitere Informationen zu erhalten, können Sie sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl wenden.

NameAdresseE-MailWebsite
Luxemburgischer Verband der Hebammen (Association Luxembourgeoise des Sages-Femmes)2a, rue Thomas EdisonL-1445 Strassenalsf@pt.luhttps://www.sages-femmes.lu/.
LUNATA-Zentrum97, rue de Luxembourg,L-8077 Bertrange-https://www.lunata.lu/

Entbindung im Krankenhaus

Die häufigste Art der Geburt besteht darin, einfach ins Krankenhaus zu gehen, wenn die Zeit dazu da ist. Es ist zu beachten, dass es in Luxemburg keine spezialisierten Entbindungskliniken gibt, aber es gibt spezialisierte Entbindungsabteilungen in großen örtlichen Krankenhäusern. Wenn die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft, empfiehlt es sich, ins Krankenhaus zu gehen, wenn die Wehen alle 4-5 Minuten einsetzen. Zu diesem Zeitpunkt sollte man sich an die Klinik wenden und dann den Rat der Krankenschwester befolgen.

Für einen Krankenhausaufenthalt benötigt die werdende Mutter die folgenden Dokumente:
Info
*Die mit einem roten Sternchen gekennzeichnete Informationen sind zwingend notwendig.
Personalausweis
healthcare card (Sozialversicherungsausweis)
Blutgruppenkarte
den Namen des Kinderarztes
ggf. zusätzliche Versicherungsunterlagen (mutuelle)
Geburtsplan
Info
*Die mit einem roten Sternchen gekennzeichnete Informationen sind zwingend notwendig.
Dies sind die wichtigsten Krankenhäuser für Entbindungen in Luxemburg
NameAdresseTelefonE-MailWebsite
CHL - CHL Maternité2, rue FederspielL-1512Luxemburg (Belair)+352 44 11 11chl@chl.luhttps://maternite.chl.lu/fr/contact#contact
Hôpital Kirchberg9, rue Edward SteichenL-2540 Luxemburg--https://www.hopitauxschuman.lu/fr/je-suis-patient-futur-parent/informations-pour-futurs-parents/.
Centre Hospitalier Emilie MayrischRue Emile MayrischL-4240 Esch-sur-Alzette+352 57 11 - 1-https://www.chem.lu/specialites-et-services-de-support/maternite-esch
Krankenhauszentrum NordB.P.103L-9002 Ettelbruck, CHdN Ettelbruck120, avenue SalentinyL-9080 Ettelbruck+352 8166-1+352 8166-3049-https://www.chdn.lu/specialite/obstetrique/
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Gesundheitssystem in Luxemburg

Kosten einer Entbindung in Luxemburg

Insgesamt belaufen sich alle Kosten für Schwangerschaft und Geburt auf eine beträchtliche Summe - mehr als 7.000 Euro. Glücklicherweise werden diese Kosten von der CNS, dem Nationalen Gesundheitsfonds, übernommen.

Von der CNS übernommene Kosten für die Entbindung

Die CNS deckt fast alle Kosten bei Mutterschaft, wenn die Eltern Prämien zahlen. Alle erwerbstätigen luxemburgischen Bürger zahlen sie von ihrem Gehalt.

Es gibt einige wichtige Informationen über CNS zu beachten:

  • Sie ist für Einwohner verfügbar. Für alle anderen gibt es die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung.
  • Der Staat übernimmt die Kosten nur, wenn der Arzt Mitglied des staatlichen Gesundheitssystems ist.
  • Die CNS deckt die vorgeburtliche Betreuung, die Geburt und die Nachsorge von Mutter und Kind ab. Dazu gehören regelmäßige Kontrolluntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen und andere notwendige medizinische Eingriffe. Der genaue Betrag, den der Staat erstatten kann, wird in der Regel vom Arzt bekannt gegeben.
  • Die Erstattung der Kosten ist erst nach der Bezahlung der medizinischen Leistungen möglich. Die Zeit für die Erstattung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Überweisung auf das Bankkonto beträgt derzeit zwischen 2 und 4 Wochen.

Die Krankenversicherung und ihre Leistungen für schwangere Frauen werden in unserem Artikel ausführlich beschrieben.

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Krankenversicherungen in Luxemburg, CNS, CCSS, Gesundheitswesen und Kostenerstattung
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Postnatale Betreuung

Mutter und Kind bleiben nach der Geburt noch einige Zeit unter enger Aufsicht von Spezialisten.

Dauer des Krankenhausaufenthalts

Wenn alles in Ordnung ist, bleibt die Frau 3-4 Tage in der Klinik. Wenn ein Kaiserschnitt durchgeführt wurde, verlängert sich der Aufenthalt auf 4-7 Tage.

Dienstleistungen für die Mutter und ihr Neugeborenes

Innerhalb von 48 Stunden nach der Geburt untersucht der Kinderarzt das Kind und gibt ihm ein spezielles Buch mit Informationen über künftige Untersuchungen und Impfungen (Carnet de santé). Die Mutter unterzieht sich nach zwei Wochen einer ärztlichen Untersuchung.

Erforderliche Kontrolluntersuchungen

Neben der ersten Untersuchung sind für Kinder unter zwei Jahren in Luxemburg fünf weitere Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben, bei denen die körperliche, kognitive und emotionale Entwicklung des Kindes überprüft wird. Die zweite Untersuchung findet zwischen 5 und 10 Tagen statt, die dritte - zwischen 3 und 8 Wochen, die vierte - zwischen 4 und 6 Monaten, die fünfte - zwischen 9 und 12 Monaten und die sechste - zwischen 21 und 24 Monaten.

Nach Hause gehen

Wenn die junge Mutter spätestens 4 Tage nach der Entbindung aus der Klinik entlassen wird, besucht eine Hebamme sie bis zum 10. Die Kosten für diese Besuche werden von der Krankenkasse übernommen.

Nachsorge

6-8 Wochen nach der Entbindung muss die Frau einen Gynäkologen aufsuchen, um ihren Gesundheitszustand zu überprüfen. Außerdem hat sie das Recht auf eine Beckenbodenrehabilitation nach der Entbindung. Dies kann bei einer Routineuntersuchung besprochen werden.

Mutterschaftsurlaub

Wenn die Mutter arbeitet, hat sie Anspruch auf Mutterschaftsurlaub: acht Wochen vor der Geburt und 12 Wochen nach der Geburt. Darüber hinaus können die Eltern für einen Zeitraum von sechs Monaten bezahlten Elternurlaub nehmen. Ein Elternteil muss dies unmittelbar nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs tun, der andere zu einem beliebigen Zeitpunkt, bevor das Kind das sechste Lebensjahr erreicht.

Rechtliche Verfahren und Aspekte nach der Geburt eines Kindes in Luxemburg

Sobald ein Kind geboren ist, müssen die Eltern es innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt anmelden. Dies kann durch den Vater oder die Mutter beim Standesbeamten der Gemeinde, in der sie wohnen, geschehen. Nicht-luxemburgische Eltern müssen das Kind zunächst bei der Gemeinde und anschließend bei ihrem Konsulat oder ihrer Botschaft anmelden. Alternativ kann die Geburt auch von einem Arzt, einer Hebamme oder einer anderen bei der Geburt anwesenden Person angemeldet werden. Obwohl das Standesamt täglich Geburtsdaten von den Kliniken erhält, stellen diese Daten keine Geburtsanzeige dar.

Erforderliche Dokumente

Um ein neugeborenes Baby offiziell anzumelden, müssen Sie den Behörden einige Dokumente vorlegen. Falls die Eltern des Babys nicht in Luxemburg geboren sind, müssen Sie den Behörden das Herkunftsland der Eltern mitteilen.

Um ein Neugeborenes anzumelden, benötigen Sie die folgenden Dokumente.
Info
*Die mit einem roten Sternchen gekennzeichnete Informationen sind zwingend notwendig.
Die Geburtsurkunde, ausgestellt von einem Arzt oder einer Hebamme.
Stammbuch oder Heiratsurkunde, wenn das Kind von einem verheirateten Paar geboren wurde. Sie muss ins Französische, Deutsche oder Englische übersetzt werden.
Ausweispapiere der Mutter und des Vaters, wenn das Kind unehelich geboren wurde.
Personalausweis des Antragstellers - wenn er/sie nicht einer der Elternteile ist.
Gemeinsamer, von beiden Elternteilen unterzeichneter Antrag mit Angabe des Nachnamens des Neugeborenen - wenn ein Elternteil luxemburgischer Staatsbürger ist
Info
*Die mit einem roten Sternchen gekennzeichnete Informationen sind zwingend notwendig.

Beschaffung einer Geburtsurkunde und Übermittlung von Kopien

Nach der Registrierung der Geburt sendet das Bureau des déclarations de naissance den Eltern 8 Kopien der Geburtsurkunde zu.

Diese müssen bei den folgenden Organisationen eingereicht werden:

  • Kommunale Verwaltung des Wohnorts, falls abweichend vom Geburtsort.
  • Der Arbeitgeber.
  • Die Caisse nationale de l'avenir des enfants (CAE) und die Anträge auf Geburtsbeihilfe und Kindergeld.
  • Die Caisse Maladie, um das Kind bei der Krankenkasse anzumelden und seine nationale Identifikationsnummer zu erhalten.
  • Ihre Versicherung, um Ihre verschiedenen Verträge gegebenenfalls in Einklang zu bringen.
  • Service des aide's au logement du ministère du Logement if parents receive housing assistance.
  • Botschaft oder Konsulat des Herkunftslandes.
Um die Geburt eines Kindes in Luxemburg-Stadt anzumelden

Standesamt Luxemburg-StadtBierger-Center 44, place Guillaume II / 2, rue Notre-Dame - 1. Stock L-2090 LuxemburgEine Liste der anderen Standesbeamten mit Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf der Website https://guichet.public.lu/en/citoyens/famille-education/parents/naissance-adoption/declarer-naissance.html

Kindergeld und Familienbeihilfe in Luxemburg

Der Staat unterstützt Eltern von Neugeborenen und zahlt ihnen einen Betrag von 1.740,90 Euro. Der Antrag auf Geburtsbeihilfe muss beim Zukunftsfonds für Kinder (Caisse pour l'avenir des enfants - CAE) eingereicht werden. Das Antragsformular für den Erhalt der Leistung wird der Mutter vom Gynäkologen beim ersten Besuch ausgehändigt.

Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie mehrere Kriterien erfüllen.

  • ihren Wohnsitz in Luxemburg haben;
  • für Nichtansässige: Sie haben einen Arbeitsplatz in Luxemburg
  • sich während der Schwangerschaft und nach der Geburt allen vorgeschriebenen medizinischen Untersuchungen unterziehen.

Die Leistung wird in drei Teilen gezahlt. Der erste Teil kann vor oder unmittelbar nach der Geburt zusammen mit dem zweiten Teil gezahlt werden. Der dritte Teil wird gezahlt, wenn das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat.

ErlaubnisBetragKriterien
Zuschuss für Schwangere583,30 EuroBeide Elternteile müssen ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, und es sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen während der Schwangerschaft vorgeschrieben. Für Nicht-Einwohner: Ein Elternteil muss in Luxemburg beschäftigt sein.
Geburtsbeihilfe583,30 EuroDie Bedingungen für den Bezug sind dieselben wie für die Schwangerschaftsbeihilfe
Zuschuss nach der Geburt583,30 EuroFür Gebietsansässige: Das Kind muss bis zum Alter von 2 Jahren seinen ständigen Wohnsitz in Luxemburg haben und sich 6 ärztlichen Untersuchungen unterziehen; für Nichtgebietsansässige: Das Kind muss sich ebenfalls 6 ärztlichen Untersuchungen unterziehen. Ein Elternteil muss zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs in Luxemburg erwerbstätig sein.

Ausführliche Informationen über die Leistung für Eltern und eine Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem Artikel.

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Elterngeld in Luxemburg
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In Luxemburg ist die Qualität der Gesundheitsversorgung sehr hoch. Nach Angaben der WHO hat das Land eine der niedrigsten Neugeborenensterblichkeitsraten der Welt, so dass sowohl die werdende Mutter als auch das Kind während der Schwangerschaft und der Geburt in guten Händen sind.

faq

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo kann ich in Luxemburg entbinden?

Wie hoch sind die Gesamtkosten für Schwangerschaft und Entbindung?

Gibt es in Luxemburg ein Kindergeld und eine Familienbeihilfe?

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