Der Ablauf von Schwangerschaft und Geburt in Luxemburg: Merkmale der ärztlichen Betreuung und Wahl der Klinik, Leistungen bei Mutterschaft, Nuancen der Krankenversicherung.
In diesem Artikel geht es um die wichtigsten Phasen einer Geburt in Luxemburg: vom Beginn der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zur Betreuung nach der Entbindung. Außerdem wird erklärt, wie Sie Leistungen bei Mutterschaft erhalten und wie Sie die Kosten für die medizinische Versorgung durch eine Versicherung reduzieren können.
In Luxemburg erhält jede Frau oder Familie, die sich für ein Kind entscheidet, die größtmögliche Aufmerksamkeit vom Staat. Das Durchschnittsalter der Frauen bei der Geburt liegt bei 30-34 Jahren.
Eine Frau kann wählen, wo sie ihr Kind zur Welt bringen möchte. Obwohl die meisten werdenden Mütter traditionell ein Krankenhaus bevorzugen, werden auch Hausgeburten, die von erfahrenen Hebammen begleitet werden, immer beliebter. Da die Kosten für Hausgeburten seit 2022 auch teilweise von der CNS übernommen werden, steigt die Zahl der Hausgeburten.
Die Schwangerschaftsüberwachung in Luxemburg wird von einem Gynäkologen durchgeführt. Für die Schwangerenvorsorge muss eine Frau Folgendes tun:
Der allererste Schritt nach einem positiven Schwangerschaftstest ist die Auswahl eines Gynäkologen.
Beim ersten Termin bestätigt der Arzt die Schwangerschaft mit einem ärztlichen Attest, stellt ein Mutterschaftsbuch (carnet de maternité) und ein Antragsformular für Schwangerschaftsgeld aus. Wenn die Frau berufstätig ist, muss sie diese Bescheinigung an ihren Arbeitgeber schicken, um ihn offiziell über ihre Schwangerschaft und ihre Absicht, Mutterschaftsurlaub zu nehmen, zu informieren.
Das Mutterpassbuch begleitet die Frau während ihrer gesamten Schwangerschaft, und der Arzt trägt bei jedem Besuch die erforderlichen Informationen ein.
Außerdem muss die Frau den Zahnarzt aufsuchen und einen entsprechenden Vermerk in das Buch machen. Der nächste Termin wird in der Regel in 2-3 Wochen angesetzt.
Ein Gynäkologe kann frei gewählt werden. Lesen Sie unseren Artikel darüber, wie Sie einen Termin für den ersten Termin vereinbaren.
Während der Schwangerschaft besucht die Frau jeden Monat ihren Arzt und unterzieht sich verschiedenen Untersuchungen:
Drei Untersuchungen sind obligatorisch: 11-14 Wochen, 22-24 Wochen und 32-34 Wochen. Zusätzlich zu diesen Untersuchungen können Sie sich bei jedem Termin einer Ultraschalluntersuchung unterziehen, um das Wachstum des Kindes zu überwachen.
Danach wird die Frau zweimal im Monat besucht, um ihren Allgemeinzustand zu beurteilen.
Im sechsten Monat wird die Frau erneut einer allgemeinen Untersuchung unterzogen und kann mit einer Hebamme der gewählten Klinik den Geburtsplan besprechen. Im siebten Monat erfolgt ein weiterer Arztbesuch und die Durchführung des HGPO (oraler Glukosetoleranztest). Wenn bei der ersten Untersuchung festgestellt wurde, dass Mutter und Fötus einen Rhesuskonflikt haben, erhält die Frau eine Injektion mit Immunglobulin.
Einen Monat vor der Entbindung ist eine allgemeine Untersuchung zur Beurteilung des Zustands der Frau, eine Untersuchung auf Infektionen und die Bestimmung der Lage des Fötus vorgesehen. In diesem Monat muss alle 10 Tage eine Kardiotokographie durchgeführt werden, um den Zustand des Kindes zu überwachen.
Der letzte Arztbesuch findet in der 39. Woche statt. Unmittelbar vor der Geburt kann die werdende Mutter mit dem Anästhesisten sprechen, um die Möglichkeit einer Narkose und Notfallmaßnahmen zu besprechen.
Wie bereits erwähnt, gibt es in Luxemburg zwei Möglichkeiten der Entbindung: zu Hause oder in einem Krankenhaus. In beiden Fällen wird eine Hebamme die Frau während der Geburt begleiten.
Wenn die werdende Mutter beschlossen hat, zu Hause zu entbinden, sollte sie ihren Gynäkologen so früh wie möglich darüber informieren. Laut Statistik werden im Großherzogtum pro Jahr etwa 6 Hausgeburten durchgeführt, die meist von Frauen gewählt werden, die ihr zweites oder drittes Kind zur Welt bringen. Auch die Hausgeburt findet unter der Anleitung einer erfahrenen Hebamme statt.
Fachleute finden Sie beim Luxemburgischen Hebammenverband (Association Luxembourgeoise des Sages-Femmes) oder im LUNATA-Zentrum.
Um einen Termin zu vereinbaren oder weitere Informationen zu erhalten, können Sie sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl wenden.
Name | Adresse | Website | |
Luxemburgischer Verband der Hebammen (Association Luxembourgeoise des Sages-Femmes) | 2a, rue Thomas EdisonL-1445 Strassen | alsf@pt.lu | https://www.sages-femmes.lu/. |
LUNATA-Zentrum | 97, rue de Luxembourg,L-8077 Bertrange | - | https://www.lunata.lu/ |
Die häufigste Art der Geburt besteht darin, einfach ins Krankenhaus zu gehen, wenn die Zeit dazu da ist. Es ist zu beachten, dass es in Luxemburg keine spezialisierten Entbindungskliniken gibt, aber es gibt spezialisierte Entbindungsabteilungen in großen örtlichen Krankenhäusern. Wenn die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft, empfiehlt es sich, ins Krankenhaus zu gehen, wenn die Wehen alle 4-5 Minuten einsetzen. Zu diesem Zeitpunkt sollte man sich an die Klinik wenden und dann den Rat der Krankenschwester befolgen.
Name | Adresse | Telefon | Website | |
CHL - CHL Maternité | 2, rue FederspielL-1512Luxemburg (Belair) | +352 44 11 11 | chl@chl.lu | https://maternite.chl.lu/fr/contact#contact |
Hôpital Kirchberg | 9, rue Edward SteichenL-2540 Luxemburg | - | - | https://www.hopitauxschuman.lu/fr/je-suis-patient-futur-parent/informations-pour-futurs-parents/. |
Centre Hospitalier Emilie Mayrisch | Rue Emile MayrischL-4240 Esch-sur-Alzette | +352 57 11 - 1 | - | https://www.chem.lu/specialites-et-services-de-support/maternite-esch |
Krankenhauszentrum Nord | B.P.103L-9002 Ettelbruck, CHdN Ettelbruck120, avenue SalentinyL-9080 Ettelbruck | +352 8166-1+352 8166-3049 | - | https://www.chdn.lu/specialite/obstetrique/ |
Insgesamt belaufen sich alle Kosten für Schwangerschaft und Geburt auf eine beträchtliche Summe - mehr als 7.000 Euro. Glücklicherweise werden diese Kosten von der CNS, dem Nationalen Gesundheitsfonds, übernommen.
Die CNS deckt fast alle Kosten bei Mutterschaft, wenn die Eltern Prämien zahlen. Alle erwerbstätigen luxemburgischen Bürger zahlen sie von ihrem Gehalt.
Es gibt einige wichtige Informationen über CNS zu beachten:
Die Krankenversicherung und ihre Leistungen für schwangere Frauen werden in unserem Artikel ausführlich beschrieben.
Mutter und Kind bleiben nach der Geburt noch einige Zeit unter enger Aufsicht von Spezialisten.
Sobald ein Kind geboren ist, müssen die Eltern es innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt anmelden. Dies kann durch den Vater oder die Mutter beim Standesbeamten der Gemeinde, in der sie wohnen, geschehen. Nicht-luxemburgische Eltern müssen das Kind zunächst bei der Gemeinde und anschließend bei ihrem Konsulat oder ihrer Botschaft anmelden. Alternativ kann die Geburt auch von einem Arzt, einer Hebamme oder einer anderen bei der Geburt anwesenden Person angemeldet werden. Obwohl das Standesamt täglich Geburtsdaten von den Kliniken erhält, stellen diese Daten keine Geburtsanzeige dar.
Um ein neugeborenes Baby offiziell anzumelden, müssen Sie den Behörden einige Dokumente vorlegen. Falls die Eltern des Babys nicht in Luxemburg geboren sind, müssen Sie den Behörden das Herkunftsland der Eltern mitteilen.
Nach der Registrierung der Geburt sendet das Bureau des déclarations de naissance den Eltern 8 Kopien der Geburtsurkunde zu.
Standesamt Luxemburg-StadtBierger-Center 44, place Guillaume II / 2, rue Notre-Dame - 1. Stock L-2090 LuxemburgEine Liste der anderen Standesbeamten mit Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf der Website https://guichet.public.lu/en/citoyens/famille-education/parents/naissance-adoption/declarer-naissance.html
Der Staat unterstützt Eltern von Neugeborenen und zahlt ihnen einen Betrag von 1.740,90 Euro. Der Antrag auf Geburtsbeihilfe muss beim Zukunftsfonds für Kinder (Caisse pour l'avenir des enfants - CAE) eingereicht werden. Das Antragsformular für den Erhalt der Leistung wird der Mutter vom Gynäkologen beim ersten Besuch ausgehändigt.
Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie mehrere Kriterien erfüllen.
Die Leistung wird in drei Teilen gezahlt. Der erste Teil kann vor oder unmittelbar nach der Geburt zusammen mit dem zweiten Teil gezahlt werden. Der dritte Teil wird gezahlt, wenn das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat.
Erlaubnis | Betrag | Kriterien |
Zuschuss für Schwangere | 583,30 Euro | Beide Elternteile müssen ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, und es sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen während der Schwangerschaft vorgeschrieben. Für Nicht-Einwohner: Ein Elternteil muss in Luxemburg beschäftigt sein. |
Geburtsbeihilfe | 583,30 Euro | Die Bedingungen für den Bezug sind dieselben wie für die Schwangerschaftsbeihilfe |
Zuschuss nach der Geburt | 583,30 Euro | Für Gebietsansässige: Das Kind muss bis zum Alter von 2 Jahren seinen ständigen Wohnsitz in Luxemburg haben und sich 6 ärztlichen Untersuchungen unterziehen; für Nichtgebietsansässige: Das Kind muss sich ebenfalls 6 ärztlichen Untersuchungen unterziehen. Ein Elternteil muss zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs in Luxemburg erwerbstätig sein. |
Ausführliche Informationen über die Leistung für Eltern und eine Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem Artikel.
In Luxemburg ist die Qualität der Gesundheitsversorgung sehr hoch. Nach Angaben der WHO hat das Land eine der niedrigsten Neugeborenensterblichkeitsraten der Welt, so dass sowohl die werdende Mutter als auch das Kind während der Schwangerschaft und der Geburt in guten Händen sind.
Quelle: www.luxtimes.lu, lequotidien.lu, www.expatica.com, guichet.public.lu, www.justarrived.lu, cae.public.lu, delano.lu, www.vdl.lu, rebozo.lu, data.who.int, www.insure.travel
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