In diesem Artikel führen wir Sie durch das Verfahren zur Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft, von den Voraussetzungen für die Einbürgerung bis hin zum Antragsverfahren und den Einbürgerungsvoraussetzungen.
Als Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raums bietet Luxemburg seinen Bürgern viele Vorteile: Zugang zum EU-Arbeitsmarkt, Freizügigkeit innerhalb der EU und einen hohen Lebensstandard. Wenn Sie daran interessiert sind, die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu erwerben, müssen Sie einige Voraussetzungen beachten.
Der luxemburgische Reisepass ist seit vielen Jahren einer der besten der Welt und wird auch weiterhin als solcher eingestuft. Die Rangliste basiert auf der Anzahl der Länder, die von ihren Inhabern ohne Visum betreten werden können. Nach dem Passport Ranking Index liegt der luxemburgische Pass derzeit auf Platz 4 der Weltrangliste und ermöglicht seinen Inhabern den visumfreien Zugang zu 188 Ländern.
Für Nicht-Staatsbürger kann die Erlangung einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Luxemburg ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Niederlassung im Lande sein. Sie gewährt ihnen das Recht, auf unbestimmte Zeit im Land zu bleiben und zu arbeiten sowie bestimmte Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Daueraufenthalt ist jedoch nicht dasselbe wie die Staatsbürgerschaft und es gibt mehrere entscheidende Unterschiede zwischen den beiden Status, von denen die wichtigsten die folgenden sind:
Die doppelte Staatsbürgerschaft wird in Luxemburg anerkannt. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie die luxemburgische Staatsbürgerschaft annehmen, Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft in Ihrem Heimatland behalten können. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass einige Länder die doppelte Staatsbürgerschaft nicht anerkennen. Erkundigen Sie sich daher bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes, welche Auswirkungen die doppelte Staatsbürgerschaft in Ihrem speziellen Fall hat.
In Luxemburg gibt es mehrere Möglichkeiten, die Staatsbürgerschaft für Menschen anderer Nationalitäten zu erlangen: durch Einbürgerung, durch Option und durch Wiedererlangung, wenn die Person zuvor die Staatsbürgerschaft des Großherzogtums besaß.
In einigen Fällen kann die Staatsbürgerschaft automatisch, ohne Antrag, von Rechts wegen erworben werden. Dies gilt für Personen, die von einem luxemburgischen Elternteil geboren oder von einem luxemburgischen Staatsbürger adoptiert wurden - sie erhalten die Staatsbürgerschaft automatisch.
Um die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen in jedem Fall bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die je nach Ihrer persönlichen Situation variieren. Die luxemburgische Staatsbürgerschaft kann durch eines der üblichen Verfahren erworben werden.
Dies ist die häufigste Methode zur Erlangung der Staatsbürgerschaft für nicht-luxemburgische Personen. Sie setzt die Erfüllung bestimmter Kriterien voraus, wie z. B. Sprachkenntnisse, die Dauer des Aufenthalts in Luxemburg und den Nachweis der Integration in die luxemburgische Gesellschaft. Das Antragsverfahren kann mehrere Monate dauern und umfasst verschiedene Dokumente und Gespräche.
Diese Option ist für Personen verfügbar:
Diese Option ermöglicht es dem Einzelnen, die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu beantragen, ohne den Einbürgerungsprozess zu durchlaufen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Dokumente vorlegen kann.
Diese Option steht Personen zur Verfügung, die ihre luxemburgische Staatsbürgerschaft aufgrund bestimmter Umstände verloren haben, z. B. weil sie eine ausländische Staatsbürgerschaft erworben oder längere Zeit außerhalb Luxemburgs gelebt haben. Die Person kann ihre luxemburgische Staatsbürgerschaft wiedererlangen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt und das Antragsverfahren durchläuft.
In den folgenden Textabschnitten werden wir uns auf die Verfahren des freiwilligen Erwerbs konzentrieren. Wir gehen der Frage nach, wer die luxemburgische Staatsbürgerschaft in welchem Fall erhalten kann und welche Dokumente und Verfahren erforderlich sind.
Zur Erleichterung bietet die Regierungswebsite Guichet.lu ein übersichtliches Schema (in englisch), für alle, die verstehen wollen, unter welchen Bedingungen sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können.
Damit Staatsangehörige eines Landes die luxemburgische Staatsbürgerschaft erwerben können, ohne ihre eigene Staatsbürgerschaft aufzugeben, muss dieses Land die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. Dies ist bei Frankreich, Belgien und Deutschland der Fall, so dass die Antwort lautet: Ja, die Bürger Frankreichs, Belgiens und Deutschlands können die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben und ihre eigene Staatsangehörigkeit behalten.
Das folgende Schaubild zeigt statistische Daten über die Anzahl der Bürger jedes dieser Länder, die seit 2002 die luxemburgische Staatsbürgerschaft erhalten haben. Die meisten Eingebürgerten sind Franzosen, gefolgt von Belgiern und Deutschen, wobei die Einbürgerung von belgischen Staatsbürgern im Jahr 2012 einen starken Anstieg verzeichnete.
Eine Möglichkeit, die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ist das Einbürgerungsverfahren, das der Person, die das Verfahren erfolgreich durchläuft, alle mit der luxemburgischen Staatsbürgerschaft verbundenen bürgerlichen und politischen Rechte verleiht.
Die Einbürgerung ist das Verfahren zur Beantragung und Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft, das vom Justizministerium genehmigt wird.
Das Verfahren gilt für ausländische Staatsangehörige, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter eine Mindestaufenthaltsdauer, die Kenntnis einer der luxemburgischen Amtssprachen und keine Vorstrafen. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die Antragsteller die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen.
Um eingebürgert werden zu können, müssen Sie volljährig sein, d.h. das 18. Lebensjahr vollendet haben und die folgenden Kriterien erfüllen:
Mehr über die Möglichkeiten, die luxemburgische Sprache im Land zu erlernen, sowie über den Test und wie Sie eine Steuerermäßigung oder einen ermäßigten Preis erhalten können, erfahren Sie in unserem speziellen Ratgeberartikel - Wege, Luxemburgisch zu lernen: Kurse, Schulen, Sprachzentren.
Um die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen spezifische Dokumente vorgelegt werden, die bestimmte Anforderungen erfüllen.
Die Anforderungen an die Dokumente können jedoch je nach den besonderen Umständen des Antragstellers variieren. Daher ist es ratsam, sich von den zuständigen Behörden oder einem qualifizierten Einwanderungsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die eingereichten Dokumente die erforderlichen Anforderungen erfüllen.
Um sich zu bewerben, müssen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde folgende Unterlagen einreichen:
Der biografische Fragebogen ist eine Art Bewerbungsformular, das Sie zusammen mit Ihren Unterlagen einreichen müssen. Sie können ihn über den unten stehenden Link herunterladen und sehen, welche Informationen Sie dort angeben müssen.
Wenn es um das Sorgerecht oder die Vormundschaft für Kinder geht, benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen die Genehmigung des Betreuungsrichters.
Das Verfahren selbst ist für alle Menschen kostenlos. Manchmal müssen Sie jedoch für die Vorbereitung der Dokumente, die Sie für das Dossier benötigen, bezahlen. Außerdem fallen einige zusätzliche Gebühren und Kosten an, die nicht von der Regierung übernommen werden.
Den Antrag müssen Sie persönlich beim Standesamt der Gemeinde stellen, in der Sie wohnen und gemeldet sind. Der Antrag muss vom Antragsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.
Unter normalen Umständen benötigt das Justizministerium bis zu acht Monate, um einen Antrag auf die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu prüfen. Aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 und einer Zunahme der Anträge von Flüchtlingen hat sich die Bearbeitungszeit jedoch auf 10 Monate verlängert.
Sobald eine positive Entscheidung getroffen wurde, stellt das Ministerium einen Bescheid aus und benachrichtigt den Antragsteller auf dem Postweg unter Verwendung der in den Akten gespeicherten offiziellen Wohnanschrift. Alternativ können die Antragsteller auch über ihr persönliches Profil auf der Website Guichet.lu Änderungen an ihrem Antragsstatus verfolgen. In der Rubrik "Persönliche Informationen" wird die Spalte "Staatsangehörigkeit" schneller aktualisiert, als das Benachrichtigungsschreiben per Post eintrifft.
Der optionale Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft ist in 10 besonderen Fällen möglich. In allen Fällen sind das Antragsverfahren und die damit verbundenen Kosten die gleichen wie bei der Einbürgerung.
Der Hauptunterschied zwischen der Einbürgerung und der Option besteht darin, dass die Einbürgerung jedem offen steht, der die Voraussetzungen erfüllt, während die Option nur für Personen mit besonderen familiären Bindungen zu Luxemburg gilt.
Was die Dokumente betrifft, so müssen in allen Fällen die folgenden grundlegenden Dokumente sowie einige spezielle Papiere vorgelegt werden:
Wenn es nun um andere Dokumente geht, die je nach Fall beigefügt werden müssen, werden wir jeden Fall einzeln untersuchen und die Anforderungen und die zusätzlich erforderlichen Dokumente betrachten. Eine kurze Tabelle mit allen Fällen finden Sie hier.
Fall | Jahre des Aufenthalts | Sprachprüfung | Integrationskurs | Zusätzliche Anforderungen |
Erwachsene mit einem luxemburgischen Eltern- oder Großelternteil, der die Staatsangehörigkeit nicht geerbt hat | Geburtsurkunde und Staatsangehörigkeitsnachweis eines Eltern- oder Großelternteils | |||
Eltern von minderjährigen luxemburgischen Staatsbürgern | 5 | Erforderlich | Erforderlich | Bescheinigung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit des Kindes |
Ehegatten von luxemburgischen Staatsbürgern | Erforderlich | Erforderlich | 3 Jahre nach der Eheschließung für Nichtansässige, eine Heiratsurkunde und die luxemburgische Staatsangehörigkeit des Ehepartners. | |
Personen, die in Luxemburg geboren sind, ab 12 Jahren | 5 | Ein Elternteil, der nicht aus Luxemburg stammt, hat 12 aufeinander folgende Monaten vor der Geburt des Kindes in Luxemburg gewohnt. | ||
Erwachsene, die mindestens 7 Jahre in Luxemburg zur Schule gegangen sind | 1 | Schulberichte | ||
Erwachsene, die sich seit 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg aufhalten | 20 | Erforderlich | ||
Erwachsene, die die Bedingungen des Willkommens- und Integrationsvertrags erfüllen | 5 | Erforderlich | Erforderlich | Eine Bescheinigung über die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag |
Erwachsene, die sich vor ihrem 18. Geburtstag in Luxemburg niedergelassen haben | 5 | Erforderlich | Erforderlich | |
Flüchtlinge oder Personen mit erweitertem Schutzstatus | 5 | Erforderlich | Erforderlich | |
Freiwillige Soldaten mit mindestens einem Jahr Dienstzeit | Bescheinigung über die Ableistung eines einjährigen Dienstes als freiwilliger Soldat |
Dieses Verfahren kann von Personen in Anspruch genommen werden, die in Luxemburg geboren sind und das Alter von 12 Jahren erreicht haben. Sie können die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie sich für die letzten 5 Jahren vor der Antragstellung rechtmäßig in Luxemburg aufgehalten haben und ein nicht-luxemburgischer Elternteil oder Adoptivelternteil sich unmittelbar vor der Geburt mindestens 12 Monate rechtmäßig in Luxemburg aufgehalten hat.
Darüber hinaus müssen Personen, die vor Juli 2013 geboren sind, nur die erste Bedingung des Wohnsitzes von 5 Jahren erfüllen.
Dieses Verfahren kann von Erwachsenen in Anspruch genommen werden, die die luxemburgische Staatsbürgerschaft nicht von ihren Eltern oder Großeltern geerbt haben, auch wenn ihre Eltern oder Großeltern luxemburgische Staatsbürger waren.
Wenn jemand vor seinem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre in Luxemburg gelebt hat, und sich an die Gesetze gehalten hat, kann er möglicherweise die luxemburgische Staatsbürgerschaft beantragen. Sie müssen aber auch nachweisen, dass sie eine der luxemburgischen Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) gut sprechen und dass sie Teil der luxemburgischen Gesellschaft sind.
Dieses Verfahren zum Erwerb der Staatsbürgerschaft steht Personen offen, die mit einem luxemburgischen Staatsbürger verheiratet sind. Das Paar muss seit drei Jahren verheiratet sein (nur für Nicht-Einwohner), und die Person muss die luxemburgische Sprachprüfung erfolgreich bestanden und den Kurs Vivre Ensemble au Grand-Duché de Luxembourg absolviert haben.
Jeder rechtmäßige Einwohner Luxemburgs kann unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit oder Herkunft eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen. Wenn Sie die Staatsbürgerschaft durch Heirat mit einem luxemburgischen Staatsbürger erwerben möchten, finden Sie weitere Informationen in dieser Broschüre zum Herunterladen.
Dieses Verfahren steht den Eltern von luxemburgischen Minderjährigen zur Verfügung. Der Elternteil muss sich seit mindestens 5 Jahren legal in Luxemburg aufhalten und die luxemburgische Sprachprüfung sowie den Kurs Vivre Ensemble au Grand-Duché de Luxembourg erfolgreich absolviert haben.
Dieses Verfahren steht Erwachsenen offen, die mindestens 7 Jahre in Luxemburg zur Schule gegangen sind und vor der Antragstellung mindestens ein Jahr offiziell im Land gelebt haben. Diese Option ist sowohl für Schüler öffentlicher als auch privater Schulen im Großherzogtum verfügbar.
Lesen Sie mehr über das luxemburgische Bildungssystem in unserem Leitartikel - Luxemburgische Schulen: Wie funktioniert das Schulsystem. Der Artikel beantwortet Ihre Fragen zu den verschiedenen Bildungsstufen und hilft Ihnen bei der Auswahl einer Einrichtung, falls Sie eine solche für Ihre Kinder suchen.
Diese Art des Verfahrens zum Erwerb der Staatsbürgerschaft steht Erwachsenen offen, die seit 20 Jahren in Luxemburg leben (oder zumindest gemeldet sind). Das Jahr vor der Antragstellung muss ein ununterbrochener Aufenthalt im Land sein.
Außerdem muss die Person den Sprachtest erfolgreich bestehen und eine Bescheinigung vorlegen.
In Luxemburg ist der Willkommens- und Integrationsvertrag (Contrat d'accueil et d'intégration, CAI) ein Instrument zur Erleichterung der Integration von Neuzuwanderern in die luxemburgische Gesellschaft. Der CAI ist ein Rechtsdokument, in dem die Rechte und Pflichten von Zuwanderern, die sich in Luxemburg niederlassen möchten, festgelegt sind. Es deckt eine Reihe von Themen ab, darunter Spracherwerb, Beschäftigung, Wohnen, Bildung und soziale Integration. Der CAI ermöglicht auch den Zugang zu einer Reihe von Dienstleistungen und Unterstützungssystemen, die den Zuwanderern helfen, sich in die luxemburgische Gesellschaft zu integrieren.
Wenn also eine Person am Willkommens- und Integrationsprogramm teilnimmt, kann sie die Staatsbürgerschaft zu denselben Bedingungen wie andere Bewerber erhalten, jedoch erst nach Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Willkommens- und Integrationsvertrag. Die Person muss sich weiterhin mindestens fünf Jahre lang legal in Luxemburg aufhalten, die Sprachprüfung bestehen und einen Kurs über die Anpassung an das Leben im Land absolvieren.
Wenn jemand den Status eines Staatenlosen, eines Flüchtlings oder den subsidiären Schutzstatus besitzt oder ein Jahr lang in der luxemburgischen Armee gedient hat, kann er die luxemburgische Staatsbürgerschaft beantragen.
Wenn jemand internationalen Schutz oder die Anerkennung als Staatenloser beantragt hat und später den Flüchtlingsstatus, den subsidiären Schutzstatus oder den Status eines Staatenlosen erhält, kann die Zeit, die er auf die Bearbeitung seines Antrags gewartet hat, auf die für die luxemburgische Staatsbürgerschaft erforderliche fünfjährige Aufenthaltsdauer angerechnet werden.
Diese Personen müssen sich jedoch noch mindestens fünf Jahre lang legal im Großherzogtum aufhalten, die Prüfung bestehen und ihre Integration nachweisen.
Auch wenn der Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft ein großer Erfolg ist, ist es wichtig zu wissen, dass sie unter bestimmten Umständen verloren gehen kann.
Die luxemburgische Staatsbürgerschaft kann nicht aufgegeben oder widerrufen werden, wenn die betreffende Person infolgedessen keine Staatsbürgerschaft mehr besitzt.
Wenn Sie Ihre Staatsbürgerschaft aufgrund bestimmter Umstände verloren haben, ist es möglich, die luxemburgische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen. Eine Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, ist ein Verfahren, das als Wiedereingliederung bezeichnet wird.
Um das Verfahren zur Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft einzuleiten, müssen Sie persönlich beim Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen, z. B. Kopien der Geburtsurkunde einer Person und deren Kinder, Kopien gültiger Reisepässe, einen ausführlichen Lebenslauf und den Antrag.
Die Dokumente müssen bei der Wohnsitzgemeinde, wie in allen anderen Fällen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft in Luxemburg, eingereicht werden. Wenn der Antragsteller einige der erforderlichen Dokumente nicht vorlegen kann, muss er unter Umständen eine Genehmigung des Justizministers einholen. Dazu muss er einen schriftlichen Antrag stellen, in dem er erklärt, warum er die Unterlagen nicht vorlegen kann. Der Justizminister ist befugt, diesem Antrag stattzugeben oder ihn abzulehnen.
Wenn Sie weitere Informationen oder eine Beratung zu Ihrem speziellen Fall wünschen, wenden Sie sich bitte an die spezielle Hotline des Justizministeriums für Fragen zur Staatsangehörigkeit:
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