Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine sehr persönliche Entscheidung, die manche Frauen aus verschiedenen Gründen in Betracht ziehen. Wenn Sie Unterstützung oder Informationen suchen, finden Sie in diesem Artikel einen Überblick über die Möglichkeiten, die in Luxemburg und anderswo in Europa bestehen. Er erklärt auch den rechtlichen Status des Schwangerschaftsabbruchs in Luxemburg, warum er erlaubt ist und wie Sie die nötige Hilfe finden.
Ein Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg ist völlig legal und steht ausnahmslos allen Frauen offen. Lesen Sie weiter, um alle Einzelheiten des Verfahrens zu erfahren: Wer hat das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch, in welchem Stadium der Schwangerschaft, wohin man sich wenden muss und was zu tun ist, wenn die gesetzliche Frist bereits abgelaufen ist.
Überall auf der Welt sind Frauen mit dem Problem einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert, und Luxemburg ist da keine Ausnahme. Das luxemburgische Abtreibungsgesetz unterstützt das Recht der Frau, selbst über diese Frage zu entscheiden. Und wenn sie kein Kind zur Welt bringen möchte, kann sie in einer der Kliniken einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen.
Ein Spontanabort oder eine Fehlgeburt ist ein Schwangerschaftsabbruch, der auf natürliche Weise oder versehentlich, ohne Eingriff und oft gegen den Willen der schwangeren Frau erfolgt.
Es gibt zwei Arten von Abtreibungen: die medizinische Abtreibung mit Medikamenten oder die chirurgische Abtreibung.
Der medizinische Schwangerschaftsabbruch ist in den frühen Stadien angezeigt. Er erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase schluckt die Frau eine Pille, die Mifepriston enthält. Das Medikament blockiert die Produktion von Hormonen, die für die Entstehung einer Schwangerschaft notwendig sind, und bewirkt, dass sich die Gebärmutterschleimhaut ablöst, so wie es bei der Menstruation geschieht. Bei den meisten Patientinnen hat dieses Medikament keine Nebenwirkungen, aber die Pille sollte nur in einem medizinischen Zentrum eingenommen werden.
Die zweite Pille, die Misoprostol enthält, bewirkt eine Kontraktion der Gebärmutter und die natürliche Austreibung des Fötus aus der Gebärmutter. Die zweite Pille wird zwischen 24 und 48 Stunden nach der ersten eingenommen und beginnt etwa 12 Stunden nach der Einnahme zu wirken. Während dieser Zeit kann es zu Schmerzen und Blutungen kommen, die von leicht bis stark ausgeprägt sein können.
Der medizinische Schwangerschaftsabbruch ist so wenig invasiv wie möglich. Er kann in einer Privatpraxis eines Arztes durchgeführt werden, der einen Vertrag mit einem Krankenhaus hat, das über eine Abteilung für Geburtshilfe und Gynäkologie und eine rund um die Uhr besetzte Notaufnahme verfügt, oder in einem Zentrum für Familienplanung.
Wenn die Frau es wünscht, kann sie auch zu Hause durchgeführt werden, aber nur unter Aufsicht eines qualifizierten Spezialisten.
Wird die 7-Wochen-Frist versäumt, wird der Frau ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch angeboten. Dieser wird in einer Klinik unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Auf Wunsch der Frau ist auch eine Vollnarkose möglich. Der chirurgische Abbruch besteht aus einer Vakuum- oder Saugaspiration und möglicherweise einer Kürettage der Gebärmutterhöhle, wenn die Saugaspiration nicht funktioniert. Der Eingriff dauert 15-20 Minuten, einschließlich Anästhesie und notwendiger Manipulationen. Zusätzliche Zeit wird auch für die Überwachung des Zustands der Frau vor und nach dem Abbruch benötigt.
Ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch ist zwischen der 7. und 12. Woche erlaubt.
Nach dem Gesetz über den bewussten Schwangerschaftsabbruch hat niemand das Recht, eine Frau in ihrer Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch zu beeinflussen. Das luxemburgische Gesundheitspersonal muss die Frau in allen Phasen des Verfahrens unterstützen. Nach Artikel 13 des luxemburgischen Gesetzes kann sich ein Arzt jedoch weigern, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen; in diesem Fall ist er jedoch verpflichtet, die Patientin an einen anderen Spezialisten zu verweisen.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein vertraulicher medizinischer Eingriff. Er unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, wie jede andere medizinische Aufzeichnung auch. Im Jahr 2023 lag die Zahl der Abtreibungen in Luxemburg bei 713.
Jede volljährige Frau, die Mitglied des Sozialversicherungssystems im Großherzogtum ist, kann einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Dazu müssen Sie sich an eines der medizinischen Zentren oder Kliniken wenden, die vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit zugelassen sind.
Frauen, die nicht dem luxemburgischen Sozialversicherungssystem angehören, werden von ihren medizinischen Fachkräften an die entsprechenden Dienste verwiesen.
Name | Adresse | Telefon | Website |
Planung familiär - Zentrum Dr. M.-P. Molitor-Peffer | 6-10, rue de la Fonderie, L-1531 Luxemburg | +352 48 59 76 | Familienplanung.lu |
Esch-sur-AlzettePlanung familiär - Centre Mercure | 2-4, rue Ernie Reitz, L-4151 Esch-sur-Alzette | +352 54 51 51 | planningfamilial.lu |
Eine dreitägige Bedenkzeit ist obligatorisch.
Ein medizinischer Schwangerschaftsabbruch kann von einem Arzt durchgeführt werden, der kein Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe ist, sofern er über eine Approbation als Arzt im Großherzogtum verfügt. Chirurgische Schwangerschaftsabbrüche dürfen nur von Gynäkologen durchgeführt werden.
In der Praxis kommt es häufig zu unüblichen Situationen, in denen eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen lassen muss oder noch nicht volljährig ist.
Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche sind nicht illegal, wenn zwei qualifizierte Ärzte der Frau schriftlich bescheinigen, dass eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Schwangeren oder des Fötus besteht.
Auch Minderjährige unter 18 Jahren haben das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch. Emanzipierte Minderjährige (die nicht mehr der elterlichen Sorge unterliegen) haben nach dem Gesetz die gleichen Rechte wie Erwachsene.
Eine nicht volljährige schwangere Minderjährige muss jedoch die Zustimmung ihrer Eltern oder ihres gesetzlichen Vormunds einholen. Wenn die Minderjährige die Tatsache des Schwangerschaftsabbruchs vor ihren Eltern geheim halten möchte, muss sie während des gesamten Eingriffs von einem Erwachsenen ihres Vertrauens begleitet werden.
Nach der Kontaktaufnahme mit dem psychosozialen Betreuungsdienst muss die schwangere Frau ihre Entscheidung für einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch schriftlich bestätigen und in den Eingriff einwilligen. Diese schriftliche Bestätigung muss von einem Elternteil, einem Vormund oder einer Vertrauensperson unterzeichnet werden.
Alle Frauen, die mit dem Problem einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert sind, können sich an eine der Hotlines für Schwangerschaft und Abtreibung wenden:
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden von der CNS-Krankenversicherung vollständig übernommen.
Die Bedingungen und der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch können in Europa unterschiedlich sein, obwohl alle europäischen Länder Frauen das Recht auf Abtreibung gewähren.
In Polen zum Beispiel ist ein Schwangerschaftsabbruch nur bei ernsthafter Gefahr für das Leben der Mutter oder bei Vergewaltigung erlaubt. In Portugal tragen die Frauen alle Kosten einer Abtreibung und müssen sich außerdem einer gründlichen psychologischen Untersuchung unterziehen, bevor sie den Eingriff vornehmen lassen können.
In Rumänien ist die Abtreibung zwar legal, wird aber in den meisten öffentlichen Kliniken aus Gewissensgründen von den Ärzten nicht durchgeführt.
Land | Rechtlicher Rahmen | Bedingungen |
Luxemburg | Bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist der Schwangerschaftsabbruch legal. | Obligatorische Beratungsgespräche und eine 3-tägige Bedenkzeit. |
Belgien | In Belgien ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zu 12 Wochen legal. | Obligatorische Beratung und eine 6-tägige Bedenkzeit. |
Frankreich | Abtreibung ist in Frankreich bis zur 14. Schwangerschaftswoche legal. | Vor einem Schwangerschaftsabbruch sind 2 Konsultationen erforderlich. Es gibt keine Bedenkzeit. |
Deutschland | Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland bis zu 12 Wochen legal. | Drei Besuche beim Arzt oder in der Klinik und eine dreitägige Bedenkzeit. |
Niederlande | In den Niederlanden ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zu 24 Wochen legal. | Keine ärztliche Überweisung erforderlich und keine Bedenkzeit (ab Januar 2023). |
Die Fristen für legale Schwangerschaftsabbrüche können auch innerhalb der EU variieren. Wenn eine Frau also keine Zeit hatte, ihre Schwangerschaft in Luxemburg abzubrechen, kann sie in ein Land reisen, in dem dies möglich ist. In den Niederlanden beispielsweise sind Schwangerschaftsabbrüche bis zu 24 Wochen möglich, und es gibt keine Bedenkzeit.
Wenn Sie auf der Suche nach finanzieller oder logistischer Unterstützung für die Abtreibungshilfe sind oder einfach nur vertrauenswürdige Informationen suchen, können Ihnen die folgenden Organisationen vielleicht weiterhelfen. Jede von ihnen bietet einzigartige Dienstleistungen und Ressourcen an, sei es in Bezug auf Finanzierung, praktische Hilfe oder Beratung für Einzelpersonen in ganz Europa.
For Everyone (SAFE) SAFE ist eine Organisation, die Mittel zur Unterstützung von Frauen sammelt, die diese für einen Schwangerschaftsabbruch benötigen. Sie hat ihren Sitz in den Niederlanden und arbeitet mit anderen Organisationen zusammen, um Frauen zu helfen. Darüber hinaus versuchen sie, so viele Informationen wie möglich an die Menschen weiterzugeben, die nach ihnen suchen.
Abtreibung ohne Grenzen ist ebenfalls eine Organisation mit Sitz in den Niederlanden, die sich jedoch hauptsächlich auf die Unterstützung von Frauen in Polen konzentriert, die finanzielle Mittel und Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch benötigen. Sie bieten Informationen, Hilfe und Finanzierung und arbeiten mit anderen Organisationen in 4 verschiedenen Ländern zusammen.
Abortion Support Network ist mit der oben erwähnten Organisation Abtreibung ohne Grenzen verbunden. Sie haben ihren Sitz im Vereinigten Königreich und helfen zwar jeder Frau in Not, ihr Schwerpunkt liegt jedoch in Irland. Sie bieten Informationen, finanzielle Unterstützung und Hilfe für Frauen, die dies benötigen.
Alle oben genannten Organisationen stellen den hilfsbedürftigen Frauen keine Fragen darüber, wo und wann sie schwanger geworden sind, sondern helfen in jedem Fall so gut sie können.
Eine Frau, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, sollte wissen, dass sie vor dem Eingriff mehrere Schritte durchlaufen muss.
Dies muss mindestens 3 Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch geschehen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Während des Besuchs führt der Arzt eine Untersuchung durch, bei der auch bestehende Krankheiten der Patientin, einschließlich gynäkologischer Erkrankungen, abgeklärt werden. Außerdem wird die Frau zu einer Blutuntersuchung geschickt und erhält ein Paket mit Unterlagen.
Wenn es sich um einen medizinischen Schwangerschaftsabbruch handelt, erhält die Frau bei diesem Termin die erste Pille. Die zweite Pille kann sie zum angegebenen Zeitpunkt zu Hause einnehmen. Bei einem chirurgischen Abbruch bleibt die Schwangere für einige Zeit in der Klinik.
Dieser Termin sollte nicht vernachlässigt werden, da der Arzt bei diesem Termin den allgemeinen Gesundheitszustand überprüft, sich vergewissert, dass der Eingriff ohne Komplikationen verlaufen ist und der Embryo vollständig entfernt wurde, und Empfehlungen zur Empfängnisverhütung ausspricht. Im Falle eines medizinischen Schwangerschaftsabbruchs wird empfohlen, den Arzt zwischen 14 und 21 Tagen nach der Einnahme der ersten Pille aufzusuchen.
Unabhängig davon, für welche Methode des Schwangerschaftsabbruchs sich eine Frau entscheidet, kann sie sicher sein, dass die Ärzte in Luxemburg alles tun werden, um den Schwangerschaftsabbruch für sie so wenig traumatisch wie möglich zu gestalten.
Quelle: pfl.lu, www.angloinfo.com, en.wikipedia.org, guichet.public.lu, mycontraception.lu, findahelpline.com, www.vub.be, www.service-public.fr, www.profamilia.de, www.government.nl, europeabortionaccessproject.org, www.asn.org.uk, www.supportingabortions.eu
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